Anfrage der Fraktion von Die Linke:
Anfrage zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaktes nach dem § 28 des SGB II (mit § 29 SGB II) im Landkreis Darmstadt Dieburg
- Wird er erhöhte Schulbedarf (50 € 02 + 100 € 08) auch Kindern über 14 Jahr automatisch angewiesen?
Die Auszahlung
des Schulbedarfes in den Monaten August und Februar eines Jahres erfolgt bis
zur Vollendung des 15. Lebensjahres für den Personenkreis der Leistungsbezieher
nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG ohne gesonderte Antragstellung. Ab dem 15.
Lebensjahr ist dann die Vorlage einer aktuellen Schulbesuchsbescheinigung
erforderlich, da die Schulpflicht mit diesem Alter endet.
- Erwägt die Leistung der KfB betroffene Eltern in einem separaten Schreiben auf die Vorlage einer Schulbescheinigung ab dem 14ten Lebensjahr hinzuweisen?
Die
Leistungsbezieher werden in den Leistungsbescheiden darauf hingewiesen, dass
mit dem Weiterbewilligungsantrag eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen
ist.
- Wie erfolgt die Verrechnung und Wegfalls der Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderung nach § 28 Abs. 4 SGB II und dem Schulmittagessen?
Bei der Mittagsverpflegung werden seit 01.08.2019 die vollen Kosten an
den Leistungsanbieter gezahlt. Hier haben die Leistungsbezieher vorab einen
entsprechenden Hinweis per Brief erhalten. Ebenso erfolgte eine schriftliche
Information an alle Anbieter der Mittagsverpflegung.
a.
Bei der Schülerbeförderung entfällt der Eigenanteil in
Höhe von 5 € für privat genutzte Fahranteile.
Bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung wird auf den Eigenanteil von 1 €
pro Mittagessen verzichtet. Wie erfolgt hier die Information im Landkreis
Darmstadt Dieburg und wie erfolgt die Umsetzung?
Bei den Schülerbeförderungskosten wurde bis 31.07.2019 der Eigenanteil
in Höhe von 5,00 € vom Bedarf in Abzug gebracht und nicht erstattet. Ab dem
01.08.2019 werden die Kosten ohne Abzug übernommen. Der bislang im Bescheid
enthaltene Passus über den Abzug des Eigenanteiles ist aus den
Bewilligungsbescheiden herausgenommen worden.
- Bei der Lernförderung wird betont, dass es nicht mehr auf eine Versetzungsgefährdung nur ankommt. Diese Auslegung versucht im Sinne der Leistungsberechtigten die bestehenden Gesetze umzusetzen,
a. Wie werden bzw. wurden Eltern und Schulen über diese Novellierung des bestehenden Gesetzes informiert?
b. Wie setzt die KfB dieses Gesetz um?
Hier verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Ihrer Anfrage vom
22.05.2019:
Die Änderung des Gesetzes zum 01.08.2019 hat für unsere Praxis
keinerlei Auswirkung, da wir schon lange von der reinen Versetzungsgefährdung
als wesentliches Lernziel Abstand genommen haben. Daher erfolgte auch
keine gesonderte Information an die Eltern und Lehrkräfte.
- In welcher Form werden die BuT Leistungen ab 1.8.2020 im Landkreis Darmstadt Dieburg erbracht?
Sie können im Landkreis Da/Di nunmehr als Geldleistungen direkt an die Eltern erbracht werden. Wie geht hier die KfB in dieser Frage vor?
Hier gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage auf die Umsetzung ab
01.08.2019 bezieht. Hier haben wir v.a. Änderungen im Bereich der
soziokulturellen Teilhabe vorgenommen. Ab 01.08.2019 haben die Eltern die Wahl,
ob die Pauschale von 15,00 € an den Verein und eine evtl. Differenz an die
Eltern oder ob der volle Betrag an die Eltern ausgezahlt werden soll.
- Erhöht wurde auch der Bedarf BuT an sozialer und kulturellem Leben (§ 28 Abs 7 SGB II) Er wurde von 10 € auf 15 € erhöht.
Diese könnten aufgrund einer Mitgliedsbescheinigung der Betroffenen an die Vereine ausgezahlt werden. Diese Umsetzung wäre eine gewaltige Verwaltungsvereinfachung und Verbesserung.
In welcher Art und Weise setzt die KGB Leitung diese Verwaltungsvereinfachung um?
Wie unter 5. bereits ausgeführt, haben die Eltern ein Wahlrecht, wie
die Auszahlung erfolgen soll. Wir haben bis zum 31.07.2019 ausschließlich an
die Vereine und Anbieter gezahlt. Auch vor dem 01.08.2019 war die Übernahme
anhand einer Mitgliedsbescheinigung möglich, so dass sich hier keine Änderung
ergeben hat. Grundsätzlich bedeutet für die Verwaltung gerade die neue
Pauschalierung der Teilhabeleistungen einen erheblichen Mehraufwand, so dass in
diesem Punkt nicht von einer Verwaltungsvereinfachung gesprochen werden kann.
- Das BuT dient auch dazu, die Leistungen für die Schulausflüge zu vereinfachen. Die Schulen können die Leistungen der leistungsberechtigten Kinder sammeln und dann alle mit der KFB abrechnen.
a. Ist dieses neue Procedere in den Schulen und in der KfB bekannt?
Nein, da es keine Sammelabrechnungen von Schulausflügen geben wird. In
der Praxis ist dies nicht umsetzbar, da wir auch Schülerinnen und Schüler
haben, die im Stadtgebiet Darmstadt die Schule besuchen. Es gibt kein
einheitliches Abrechnungssystem. Der Landkreis und die Stadt arbeiten mit
unterschiedlichen Systemen, so dass eine Kontrolle und statistische Erfassung
nicht möglich ist. Darüber hinaus möchten wir den Schulen die aufwendige
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ersparen, die mit einer solchen
Sammelabrechnung einhergehen würde.
b. Wie wird derzeit konkret das Vorgehen um die Schulbeförderung BuT im Landkreis Darmstadt Dieburg behandelt?
Schülerbeförderungskosten
sind je nach Schulform entweder beim Schulservice oder über Bildung und
Teilhabe zu beantragen.
c. Sind die betroffenen Eltern über die geänderte Vorgehensweise informiert?
Entfällt.
- Zukünftig besteht die Möglichkeit der integrierten Beantragung aller Leistungen (Ausnahme Lernförderung)
a. Ist diese Procedere Eltern und Schulen bekannt?
Ja.
b. Wie werden bzw. wurden die über diese neue Möglichkeiten ab 1.8. informiert?
Die Eltern sind über die geänderten Zugangsvoraussetzungen über
Presse und ihre Leistungsbescheide informiert worden. Die Schulen sind durch
unsere Teilnahme an den Sitzungen der Schulleiter*innen und Sekretär*innen in
Kenntnis gesetzt worden. Hier wird es ein gemeinsames Rundschreiben geben.
c. Wie erfolgt derzeit die Umsetzung im Landkreis Darmstadt Dieburg?
Mit dem
Leistungsbescheid erfolgt die Anerkennung der Leistungen für Bildung und
Teilhabe dem Grunde nach. Sofern die Eltern die Bedarfe dann konkretisieren
kann über eine Übernahme entschieden werden. Laufende Bedarfe, die zudem an
einen Anbieter gezahlt werden, werden automatisch verlängert (z.B. die
Mittagsverpflegung).