Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

In den Medien wurden kürzlich die Kreiskliniken Darmstadt Dieburg beschuldigt in der Psychiatrie weit über den Landesdurchschnitt hinaus Patienten zu fixieren. Dies ging aus einer Antwort des hessischen Sozialministers Kai Klose (Die Grünen) auf eine Anfrage der SOD Abgeordneten Daniela Sommer hervor.

 

Hierzu fragen wir an:

 

Vorbemerkung von Kreisklinik:

 

In der übermittelten Anfrage der Fraktion von Die Linke wird ausgeführt, dass kürzlich in den Medien die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg beschuldigt worden seien, dass in der Psychiatrie weit über den Landesdurchschnitt hinaus Patienten fixiert würden. Dies würde aus einer Antwort des hessischen Sozialministers Kai Klose (Die Grünen) auf eine Anfrage der SOD Abgeordneten Daniela Sommer hervorgehen. Hierzu nehmen wir gerne wie folgt Stellung.

Beide Aussagen sind sachlich falsch. Zum einen wurden die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zu keiner Zeit in den Medien beschuldigt und zum anderen liegen die Fixierungen im Zentrum für Seelische Gesundheit keinesfalls über dem Landesdurchschnitt, sondern sind im hessenweiten Vergleich ausgesprochen niedrig (aus der Antwort auf die kleine Anfrage, Hessischer Landtag, öffentliche Drucksache 20/577, geht hervor, dass die Klinik Frankfurt-Höchst das 8fache und das Klinikum Bad Hersfeld das 3fache an Fixierungen angibt, von den übrigen Einrichtungen liegen keine konkreten Zahlen vor). Das Zentrum für Seelische Gesundheit von Groß-Umstadt hat zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung unter anderem an Leitlinienentwicklungen der DGPPN (S3-Leitlinie „Schizophrenie“ und „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“) mitgewirkt und ist an der Pilotstudie zur Implementierung zur letztgenannten Leitlinie beteiligt. Aufgrund der hier vorhandenen hohen Expertise bietet das Zentrum für Seelische Gesundheit Schulung und Beratung zur Gewaltprävention und Zwangsmaßnahmenreduktion für psychiatrische und andere Gesundheitseinrichtungen an (Leitende Pflegekraft Herr Walter).

 

Ergänzend beantworten wir die in der o.g. parlamentarischen Anfrage formulierten Fragen wie folgt. Sofern die Fragen aus den vorhandenen Unterlagen und Daten nicht zu beantworten waren, haben wir dies gesondert dargelegt.

 

  1. Wie viele Mitarbeiter der Kreiskliniken sind und der Psychiatrie beschäftigt? Wie viele davon arbeiten Vollzeit?  Wie viele davon in Teilzeit? Wie viele davon üben eine geringfügige Beschäftigung aus? Wie viele davon einen Minijob?

 

Im Zentrum für Seelische Gesundheit sind etwa 19 MitarbeiterInnen in Vollzeit und 41 MitarbeiterInnen in Teilzeit (Stellenanteil 20 % bis 90 %) im ärztlichen, psychologischen, sozialarbeiterischen und spezialtherapeutischen Dienst sowie im Funktionsdienst beschäftigt. Einen Minijob übt dabei niemand aus. Im Bereich der Pflege des Zentrums für Seelische Gesundheit sind 74 MitarbeiterInnen tätig, dies entspricht 38 MitarbeiterInnen in Vollzeit und 26 MitarbeiterInnen in Teilzeit (Stellenanteil 50 % bis 80 %) sowie 10 MinijoblerInnen.

  1. Werden in der Psychiatrie der Kreiskliniken externe Anbieter, FSJler, Schüler, Studierende, Hlifs- oder Honorarkräfte als Sitzwachen für den Einsatz zu einer Betreuung von Fixierungen eingesetzt?

 

Wenn ja wie viele?

 

Im Zentrum für Seelische Gesundheit werden keine Personen aus dem o.g. Personenkreis als Sitzwachen zu einer Betreuung bei Fixierungen eingesetzt. Eine kontinuierliche Betreuung der fixierten Patienten wurde und wird durch ein mindestens 3jährig ausgebildetes, examiniertes Pflegepersonal durchgeführt.

 

  1. Wie viele Beschäftigte der Psychiatrie mussten 2018 und bis 30.09.2019 im Jahresdurchschnitt wie viele Patienten betreuen?

 

Im Bereich der Pflege des Zentrums für Seelische Gesundheit im stationären Bereich bei einer maximalen Anzahl von 76 Betten entspricht dies etwa 0,65 VK pro Patient, bei einer durchschnittlichen Auslastung von etwa 92 % ist der Betreuungsschlüssel von einzelner Pflegekraft zu Patient allerdings noch besser. Im stationären Bereich des Zentrums für Seelische Gesundheit sind für die drei Stationen mit einer durchschnittlichen Belegung von 68,5 Patienten etwa 7,2 AssistenzärztInnen und FachärztInnen und 2,7 OberärztInnen zuständig, entsprechend 1 Arzt für etwa 7 Patienten zuständig. Im Bereitschaftsdienst (nachts, Wochenende) ist ein Arzt für alle Patienten zuständig, zusätzlich wird ein oberärztlicher Hintergrunddienst gestellt. Im hiesigen Zentrum für Seelische Gesundheit betreuen aktuell auf den Akutstationen 2,2 VK PsychologInnen 69 PatientInnen, damit ergibt sich rein rechnerisch ein Betreuungsverhältnis von 31 PatientInnen pro VK. In der Einzelbetreuung hat eine PsychologIn etwa 6-8 Patienten. Für die SpezialtherapeutInnen ergibt sich für die Akutstationen ein Betreuungsverhältnis von etwa 14,4 Patienten pro VK SpezialtherapeutIn. Die Gruppengröße beträgt in der Regel je nach Angebot etwa 4-8 Patienten. Für die SozialarbeiterInnen (5 MitarbeiterInnen) mit etwa 3,2 VK für den vollstationären Bereich ergibt sich rechnerisch etwa eine VK für durchschnittlich 22 Patienten.

 

  1. Sollte externes Personal in der Psychiatrie eingesetzt werden, fragen wir nach, welche Qualifikation die haben sollen?

 

Im Zentrum für Seelische Gesundheit wurde in dem angefragten Zeitraum kein externes Personal eingesetzt und soll auch in Zukunft nicht eingesetzt werden.

 

  1. Führen die Kreiskliniken Darmstadt Dieburg über Fixierungen in der Psychiatrie eine Statistik?

 

Wenn ja, wie viele Fixierungen gab es 2018 und bis 30.09.2019 in der Psychiatrie?

 

Im Jahr 2018 waren insgesamt bei 26 Patienten (Fälle) Fixierungen notwendig, dies entspricht durchschnittlich etwa 2 über kurze Zeit fixierten Patienten pro Monat. Im Jahr 2019 bis zum 30.09.2019 waren bislang bei 18 Patienten Fixierungen notwendig, dies entspricht durchschnittlich erneut 2 fixierten Patienten pro Monat.

 

  1.  

a.       Halten die Kreiskliniken die bestehende Rechtslage bei Fixierungen ein?

 

Ja, das Zentrum für Seelische Gesundheit hält selbstverständlich die Rechtslage ein.

 

b.      Liegt eine richterliche Anordnung und eine Genehmigung der Angehörigen bei Fixierung vor?

 

Wenn nein, warum?

 

Es wird entsprechend der gesetzlichen Regelung und Anweisung immer eine richterliche Genehmigung beantragt, sofern die Fixierung vorrausichtlich länger als 30 Minuten dauert. Eine weitere Fixierung erfolgt immer nur mit richterlicher Genehmigung. Eine Zustimmung der Angehörigen ist gesetzlich nicht erforderlich.

 

c.       Begleitet diese eins zu eins Betreuung ein therapeutisches oder pflegerisches Personal – angeordnet und überwacht durch einen Arzt?

 

Im Zentrum für Seelische Gesundheit findet eine kontinuierliche Betreuung der fixierten Patienten durch ausgebildetes, examiniertes Pflegepersonal statt, die dementsprechenden Maßnahmen werden durch einen Arzt angeordnet und überwacht. Es erfolgt eine fortlaufende Dokumentation dieser Maßnahmen.

 

d.      Wird nach der Beendigung des Fixierung der Patient hingewiesen, dass die Zulässigkeit der Fixierung überprüft werden kann?

 

Dieser Hinweis wird dem Patienten gegeben.

 

  1. Besteht von der Leitung der Kreiskliniken die Absicht mehr Personal (und damit mehr Zeit für die Patienten), qualifiziertes Personal für Sitzwachen, mehr sozialtherapeutische Angebote mit einen 24 Stunden Krisendienst, zu schaffen?

 

Wenn ja, wie viel Mehrpersonal in der Psychiatrie würde dies bedeuten?

 

Nein, diese Absicht besteht derzeit nicht. Das Zentrum für Seelische Gesundheit stellt eine 24-Stunden-Versorgung der Patienten (einschließlich der ambulanten Notfallversorgung) für den (östlichen) Landkreis Darmstadt-Dieburg sicher. Insofern ist nicht klar, was mit einem „sozialtherapeutischen“ Angebot eines 24 Stunden Krisendienstes gemeint ist. In der Region besteht ein differenziertes psychiatrisch und psychosoziales Netzwerk, hierzu wird auf den vom Gesundheitsamt herausgegebenen Psychosozialen Wegweiser verwiesen (mit u.a. Psychiatrischem Notdienst).

 

  1. Hält die Leitung der Kreiskliniken Darmstadt Dieburg eine durchschnittliche - in Höhe von zehn Fixierungen- für Patienten in der Psychiatrie für medizinisch notwendig – oder erfolgte Fixierung auch wegen fehlendem Personal?

Es ist davon auszugehen, dass sich die durchschnittliche Höhe von „zehn Fixierungen“ auf einen Presseartikel in der Frankfurter Rundschau „Fixierung in Psychiatrie erfolgt oft wegen Personalmangel“ der Jutta Rippegather vom 10.09.2019 mit Angaben zu den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg bezieht. Dieser Artikel ist diesbezüglich inhaltlich falsch, deswegen wurde das Hessische Ministerium für Soziales und Integration seitens der Geschäftsführung und des Chefarztes des Zentrums für Seelische Gesundheit schriftlich um eine öffentlichkeitswirksame Richtigstellung im Interesse einer objektiven und korrekten Information der BürgerInnen gebeten. Wegen Personalmangels kam es in keinem einzigen Fall zu einer Fixierung.

 

Wir laden gerne 1-2 stellvertretende Mitglieder der Fraktionen des Kreistags nach Terminabsprache und unter Einhaltung des Datenschutzes/Schweigepflicht zu einem persönlichen Gespräch in das Zentrum für Seelische Gesundheit ein, um über psychische Erkrankungen, rechtliche Grundlagen, den Versorgungsauftrag und unsere Verfahrensweisen zu informieren und Missverständnisse auszuräumen. Wir würden uns freuen, wenn Sie der Einladung folgen und wir Sie im „grünen Haus“ vor Ort begrüßen können.