Beschluss:
1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg schließt im
Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Zentralen
Auftragsvergabestelle (ZAvS) öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach § 24 ff
KGG mit den jeweiligen Städten, Gemeinden oder Zweckverbänden ab.
2. Mit den in der Anlage aufgeführten Kommunen
und Zweckverbänden wurden bereits öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
abgeschlossen.
3. Die Leistungen der ZAvS sind kostendeckend in
Rechnung zu stellen.