Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Landkreis Darmstadt-Dieburg schließt im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Zentralen Auftragsvergabestelle (ZAvS) öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach § 24 ff KGG mit den jeweiligen Städten, Gemeinden oder Zweckverbänden ab.

 

2.      Mit den in der Anlage aufgeführten Kommunen und Zweckverbänden wurden bereits öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abgeschlossen.

 

3.      Die Leistungen der ZAvS sind kostendeckend in Rechnung zu stellen.