Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass das Kreistagspräsidium zunächst gemäß vorliegender Geschäftsordnung bzw. Satzung zunächst die Änderung der Geschäftsordnung berät, wie vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass das Kreistagspräsidium zunächst gemäß vorliegender Geschäftsordnung bzw. Satzung zunächst die Änderung der Geschäftsordnung berät, wie vorgesehen.