Nachtrag: 14.08.2019

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Im Jahr 2020 ist die Umsetzung der Maßnahme „K 108 grundhafte Erneuerung zwischen B 26 – Harpertshausen und Harpertshausen – Langstadt“ vorgesehen. Die vorliegende durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement erstellte Kostenberechnung geht von Baukosten in Höhe von rund 900.000 € aus. Die erforderlichen Mittel sollen für den Haushaltsplan 2020 gemeldet werden.

 

Laut dem vorliegenden Fahrbahngutachten vom Juli 2019 weist die Fahrbahn Schäden, wie Rissbildungen und weitere Schädigungen der Oberfläche auf. Aufgrund der vorliegenden Belastungsklasse wird ein höher dimensionierter Aufbau als seither erforderlich.

 

Nach Rücksprache mit Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement ist eine grundhafte Erneuerung ohne vorherige Planungsleistungen möglich, da im Bestand erneuert wird und keine Änderungen am Querschnitt vorgenommen werden sollen.

 

Die Maßnahme wurde bereits in das Planungsprogramm des Landes zur Verkehrsinfrastrukturförderung aufgenommen. Der Zuwendungsantrag für Leistungen nach dem Mobilitätsfördergesetz soll fristgerecht bis Ende September 2019 gestellt werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahme in 2020 erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und Erteilung des Zuwendungsbescheides.