Nachtrag: 14.08.2019

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die beigefügten Richtlinien für den Denkmalschutzpreis werden wie nachstehend aufgeführt nach den Vorgaben des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes angepasst.

 

Hinweis:

Der o. a. Beschluss hat keinerlei finanzielle Auswirkungen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg so dass eine Bereitstellung von Mitteln nicht erforderlich ist.