Nachtrag: 14.08.2019

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas gibt den Schlussbericht für den Landkreis Darmstadt-Dieburg über die 208. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Landkreise“ durch den Hessischen Rechnungshof zur Kenntnis.

 

 

Erläuterung:

 

Nach § 6 Abs. 1 ÜPKKG wird das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammengefasst, der dem Beschlussorgan der Kommune bekannt zu geben ist.

 

Der Landkreis hat dem Rechnungshof bis spätestens 31.01.2020 zu berichten, inwieweit beabsichtigt wird, die Empfehlungen des Schlussberichts umzusetzen. Der Bericht wird dem Kreistag nach Erstellung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Hinweis:

Der Gliederungspunkt 1.4 des Schlussberichts (Seiten 3 bis 13) enthält eine Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse.