Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas gibt auf Nachfrage der Abg. Wucherpfennig (SPD) in der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Generationen und Soziales am 11.06.2019 zu den Vorlagen-Nr. 2318-2019/DaDi und 2319-2019/DaDi nachfolgende Informationen zu der derzeitigen Bezahlung in den umlagefinanzierten Zweckverbänden und Beteiligungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis:

 

Azur GmbH:

 

Bei den fest angestellten Beschäftigten (25) erhalten 2 Beschäftigte wegen Besonderheiten eine Bezahlung zwischen 11,00 € und 12,00 €. Ab dem Jahr 2020 liegt die Bezahlung dann über dem Mindestlohn.

 

Betreuung DaDi gGmbH:

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten alle eine Vergütung nach dem TVöD SuE oder VKA.

 

Die Mini-Jobber und auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach der Aufwandsentschädigung § 3 Nr. 26 EStG entlohnt werden, haben einen derzeitigen Stundenlohn von 12,46 €.

 

Da-Di-Werk:

 

Im Bereich des Da-Di-Werkes –Gebäudemanagement- werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß dem verabredeten Tarif-Vertrag bezahlt. Es gibt keine Arbeitsverträge neben dem TVöD-Verträgen.

 

Eigenbetrieb Kreiskliniken, Dienstleistungs-GmbH, Kreiskliniken-GmbH und Bildungszentrum für Gesundheit:

 

Seitens der Betriebsleitung und der Geschäftsführungen wird wie folgt Stellung genommen:

 

„Da der Mindestlohn für alle Berufsgruppen gilt, gehen wir davon aus, dass Sie den Niedriglohnsektor meinen. Den Niedriglohnsektor würden wir per Definition in unseren Unternehmungen im Bereich der Reinigungskräfte sowie im Bereich Service und Hotellerie sehen, wobei dieser fast ausschließlich in unserer Dienstleistungs-GmbH angesiedelt ist.

 

Im Bereich Service und Hotellerie erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Entgelttarif der DEHOGA Hessen einen Stundensatz von 10,78 €. Hinzuzurechnen sind bei diesem Stundensatz noch ein Urlaubsgeld (abhängig von Beschäftigungsjahr und Anzahl der Urlaubstage), eine Jahressonderzahlung (abhängig von Betriebszugehörigkeit, mindestens 50 % des tariflichen Monatsentgeltes) sowie vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 39,88 € (vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer).

 

Im Bereich unserer Reinigungskräfte zahlen wir laut Entgelttarifvertrag DEHOGA Hessen einen Stundensatz von rechnerisch 11,42 € zzgl. der o.g. Jahressonderzahlungen, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen.

 

In der Kreiskliniken-GmbH sowie in der Bildungszentrum für Gesundheit GmbH sind keine der genannten Berufsgruppen beschäftigt.

 

Im Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg liegt die Vergütungsstruktur aufgrund des Tarifvertrages und der langen Betriebszugehörigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den genannten Beträgen.“

 

Zentrum der Medizinischen Versorgung Darmstadt-Dieburg:

 

Bei der MVZ GmbH gibt es keine Beschäftigten im Niedriglohnsektor.