Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt die Belärmung der Bürger als mögliche Körperverletzung im Sinne eines Sachbestandes fest.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt die Belärmung der Bürger als mögliche Körperverletzung im Sinne eines Sachbestandes fest.