Beschluss:
Der Paragraph 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird wie folgt geändert:
Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Kreistagsabgeordneten.
Beschluss:
Der Paragraph 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird wie folgt geändert:
Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Kreistagsabgeordneten.