Anfrage der Fraktion der AfD:
AfD Grundsatzprogramm, Seite 171: Tiere sind fühlende Wesen!
Gemäß EU-Tierschutztransportverordnung (EG Nummer 1/2005) sind Tiertransporte im Hochsommer bei über 30 Grad Temperaturen rechtlich untersagt. Trotzdem kommt es immer wieder zu solchen qualvollen für Tiere lebensbedrohlichen Transporten. Zuletzt, am 25.07.2019, starben 500 Hühner in einem überhitzten Transportfahrzeug ohne Wasserversorgung auf der A5. Von den geretteten Tieren waren 400-500 weitere dem Tod näher als dem Leben.
Zudem finden regelmäßig Transporte von lebenden Tieren aus Deutschland sowie durch Deutschland als Transitland hindurch in Drittländer statt, die weit von den Mindeststandards des in Europa geltenden Tierschutzes entfernt sind. Die Tiere durchleiden teils tagelange Fahrten in Transportfahrzeugen, nur mit Mindestversorgung, wenn überhaupt, um am Ende ihrer Reise weitere Qualen, bis hin zum betäubungslosen Schächten aushalten zu müssen.
Veterinärämter stellen die Vorzeugnisse aus, damit Tiere zu Viehhandelszentren zugelassen werden. Unter anderen will das Veterinäramt in Landshut mit Hilfe des Landrates in Fällen der Transporte über sehr lange Strecken und in Drittländer ohne Tierschutz diese Vorzeugnisse zukünftig verweigern.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
- Wie viele Genehmigungen (Vorzeugnisse) erteilte das Veterinäramt Darmstadt-Dieburg in den letzten 5 Jahren für Tiere, die in andere EU-Länder transportiert wurden/werden? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Tierart und Empfangsland.
Jahr 2014:
- insgesamt 9 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsländer: Frankreich, Italien, Spanien
Jahr 2015:
- insgesamt 3 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsland: Italien
Jahr 2016:
- insgesamt 4 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsländer: Belgien, England, Italien
Jahr 2017:
- insgesamt 4 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsländer: Bulgarien, Italien
Jahr 2018:
- insgesamt 6 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsländer: Großbritannien, Italien
Jahr 2019:
Ø
- Wie viele Tiere insgesamt waren von den Genehmigungen unter Frage 1 betroffen?
Gesamt 41 Rinder
- Wie hoch war die Sterberate der Tiere unter Frage 1?
Hierzu liegen meiner Behörde keine Kenntnisse vor.
- Wie viele Genehmigungen (Vorzeugnisse) erteilte das Veterinäramt Darmstadt-Dieburg in den letzten 5 Jahren für Tiere, die in Drittländer transportiert wurden/werden? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Tierart und Empfangsland.
Jahr 2014:
- insgesamt 3 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsländer: Libanon, Russland, Marokko
Jahr 2015:
- insgesamt 7 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsländer, Ägypten, Algerien,
Jordanien, Türkei, Usbekistan
Jahr 2016:
- insgesamt 9 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsländer: Kasachstan, Russland,
Türkei, Usbekistan
Jahr 2017:
- insgesamt 5 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsländer: Algerien, Marokko, Russland,
Türkei
Jahr 2018:
- insgesamt 17 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Empfangsländer: Algerien, Aserbaidschan,
Libyen, Syrien, Türkei, Usbekistan
Jahr 2019:
- insgesamt 2 Vorlaufatteste
- jeweils für die Tierart Rind
- Algerien, Marokko
- Wie viele Tiere insgesamt waren von den Genehmigungen unter Frage 4 betroffen?
Gesamt 189 Rinder
- Wie hoch war die Sterberate der Tiere unter Frage 4?
Hierzu liegen
meiner Behörde keine Kenntnisse vor.
- Wie viele Genehmigungen (Vorzeugnisse) erteilte das Veterinäramt Darmstadt-Dieburg während der Hitzeperioden 2019 für Tiere, die sowohl in EU-Länder als auch Drittländer transportiert wurden? Bitte aufschlüsseln nach Tierart und Empfangsland.
Keine.
- Gibt es Bestrebungen seitens des Veterinäramts Darmstadt- Dieburg oder des Landrats, Genehmigungen (Vorzeugnisse) für Transporte in Drittländer zu verweigern?
Bislang nicht. Das Ausstellen der sog. Vorlaufatteste stellt in dem
Sinne keine eigentliche „Genehmigung“ dar, sondern bescheinigt, dass der
Herkunftsbestand und/oder die Tiere selbst nicht in einem wegen Tierseuchen
reglementierten Gebiet liegen bzw. aus solch einem stammen. Auch der Hessische
Verwaltungsgerichtshof betont in seinem Beschluss vom 27.03.2019, dass für das
tierseuchenrechtliche Vorlaufattest für den Transport in die Sammelstelle
einerseits und den Transportvorgang mit Art. 14 Abs. 1 Buchstabe c der
Tierschutztransportverordnung andererseits unterschiedliche rechtliche Vorgaben
und auch verschiedene örtliche Zuständigkeiten gelten. Ebenso wurde durch den
Hessischen Verwaltungsgerichtshof hervorgehoben, dass dem Amtstierarzt, dem die
Ausstellung des Vorlaufattests obliegt, kein Vorprüfungsrecht in Bezug auf die
Ausstellung der grenzüberschreitenden Transportbescheinigung durch die
zuständige Behörde am Versandort zusteht. Unabhängig davon, ob Transporte in
Drittländer kritisch gesehen werden, gibt es demnach keinen vernünftigen Grund
für den Amtstierarzt, die Seuchenfreiheit nicht zu bescheinigen.
- Wie viele Fälle gab es in den letzten 5 Jahren, in denen das Veterinäramt die Ausstellung von Genehmigungen (Vorzeugnisse) verweigerte? Bitte aufschlüsseln nach Grund der Verweigerung, Tierart und Empfangsland.
Keine.
- Wie viele Fälle gab es in den letzten 5 Jahren, in denen das Veterinäramt nach Verweigerung der Ausstellung einer Genehmigung (Vorzeugnis) vom Hessischen Umweltministerium zur Ausstellung angewiesen wurde? Bitte aufschlüsseln nach Grund der Anweisung, Tierart und Empfangsland.
Keine.
- In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren handelte es sich bei den Tiertransporten um Tiere, die im Empfangsland geschlachtet werden sollten? Bitte aufschlüsseln nach Tierart und Empfangsland.
Hierzu liegen meiner Behörde keine Kenntnisse vor.
- In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren handelte es sich bei den Tiertransporten um Tiere, die im Empfangsland zur Zucht verwendet werden sollten? Bitte aufschlüsseln nach Tierart und Empfangsland.
-
40 Fälle
-
jeweils Tierart Rind,
-
Länder: Algerien, Jordanien, Kasachstan,
Russland, Syrien, Türkei, Usbekistan
- Welchen vernünftigen Grund sieht das Veterinäramt für den Transport von lebenden Tieren sowohl in EU-Länder als auch Drittländer, wenn die Tiere nach der qualvollen Reise dort geschlachtet werden sollen?
Anzumerken ist hier zunächst, dass Tiertransporte aus Deutschland in
EU-Mitgliedsstaaten und/oder Drittländer unter Einhaltung der Bedingungen der
VO (EG) 1/2005 durchgeführt werden sollen. Somit sollte nicht unterstellt
werden, dass jeder Transport von vorne herein qualvoll ist. Ob die Tiere nach
einem Transport tatsächlich der unmittelbaren Schlachtung zugeführt werden,
entzieht sich der Kenntnis meiner Behörde. In der Regel sind die Tiere für
Zuchtzwecke oder für einen Einsatz in Milchviehbetrieben vorgesehen.
Sollte jedoch ein Transport durchgeführt werden, der nicht den
Bestimmungen der VO (EG) 1/2005 entspricht, und sollten die Tiere am
Bestimmungsort umgehend der Schlachtung zugeführt werden, so wird dieser
Transport auch seitens meiner Behörde als fragwürdig, evtl. auch als
überflüssig angesehen. Hier sollte dem Transport von bereits geschlachteten
Tieren der Vorzug gegeben werden.