Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages Da/Di wird wie folgt neu gefasst:

 

„ An den Verhandlungen des Präsidiums nehmen seine Mitglieder und die Schriftführer/in sowie bei Verhinderung eines Mitgliedes ein Stellvertreter/in teil.. Es ist eine Ergebnis – Niederschrift anzufertigen.Fraktionen, die nicht im Präsidium des Kreistages vertreten sind, können eines ihrer Mitglieder mit beratender Stimme entsenden.“

 

  1. § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„ 1. Zwischen Versenden der Einladung zu einer Kreistagssitzung und dem Sitzungstag findet eine Sitzung des Kreistagespräsidiums statt.Für jeden Tagesordnungspunkt gesondert legt das Kreistagespräsidium eine gleiche Summe der Redezeiten für jede Fraktion fest, nach deren Erreichen die oder der Vorsitzende des Kreistages verpflichtet ist, der/m Redner/in der betroffenen Fraktion das Wort zu entziehen oder Wortmeldungen von Mitgliedern der betroffenen Fraktion nicht mehr zuzulassen. Jede Fraktion hat mindestens ein Redezeitkontingent von 20 Minuten. Das Recht der Kreistagsmitglieder eigene Initiativen ausreichend begründen zu können,muss gewährt bleiben.Tagesordnungspunkte können grundsätzlich auch ohne Aussprache abgestimmt werden. Wenn ein Kreistagsmitglied die Aussprache zu einem Tagesordnungspunkt verlangt, ist Gelegenheit zur Aussprache zu geben.“

 

  1. Die in der Kreistagssitzung am 8.4. nicht mit Rederecht bedachten 3 Anträge DIE LINKE können von der Fraktion DIE LINKE nochmals in einer der kommenden Kreistagssitzungen eingebracht werden.