Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FALD:

 

Auf eine Auflistung unserer zahlreichen Anträge und Anfragen in dieser Legislaturperiode verzichtend, aber darauf hinweisend auf die Verwehrung der Einsetzung eines gesetzlich gesicherten Anspruch auf Einsetzung eines Auschusses zur Akteneinsicht, gehen wir mit folgenden Fragen an die Öffentlichkeit:

 

  1. Trifft es zu, dass beim Bau des Hochhauses in der Vergangenheit, ein Fundament eines schon vorher bestehenden Gebäudes Nutzung fand?

 

Das Gerücht ist uns bekannt, es liegen uns hierzu aber keine gesicherten Erkenntnisse vor.

 

  1. Kann davon ausgehend werden, dass das bestehende Fundament des Hochhauses der Gewichtsbelastung über die Jahre standhält?

 

Statische Nachweise von Gebäuden unterliegen keinen Ablaufdatum. Demnach darf man davon ausgehen, dass die Fundamente seinerzeit ausreichend bemessen wurden.

 

  1. Sind innerhalb des Hochhauses kleine oder auch größere Schäden in der Gebäudestruktur feststellbar, wo die begründete Vermutung aufkommen kann, dass eine tektonische Bewegung des Gebäudes auf dem Untergrund erfolgt ist?

 

Nein, es gibt keine begründete Vermutung für tektonische Bewegungen auf dem Untergrund. Kleinere Risse im Gebäude sind im normalen Ausmaß eines Bestandsgebäudes in diesem Alter. Insbesondere bei Umbauten wurde die Bestandskonstruktion immer wieder ausgiebig untersucht und ggf. Schadstellen an Betonteilen ausgebessert.

 

  1. Hat man vorsorglich Meßstellen am Gebäude installiert, um den vermuteten Sachverhalt zu verifizieren, insbesondere dadurch, dass ein größeres Gebäude abgerissen wurde, und damit die Bodenbelastung im Umfeld eine Änderung erfuhr?

 

Das es keinen derartigen Vermutung gibt, sind auch keine Messstellen installiert. Sehr wohl wurde der Abbruch des Bestandsgebäudes und wird auch der Bau des neuen Bettenhauses (zumindest bis Ende Rohbau 1.OG) permanent auf Erschütterungen überwacht (zum Schutz des sensiblen Betriebes von OP, MRT, CT usw. an insgesamt fünf Messstellen). Zudem werden entsprechende Messpunkte (Inklinometer) nach Ausführung der Abfangungsmaßnahme (Bohrpfahlwände) eingerichtet, um dort nachzuweisen, dass diese Maßnahmen innerhalb der geplanten Verformungen bleiben.

 

  1. Gibt es eine bestehende Planung hinsichtlich der Nutzungsdauer des Hochhauses vom gegenwärtigen Zeitpunkt ab?

 

Eine endgültige Planung wird erst nach Beendigung des Krankenhausentwicklungsplanes begonnen werden. Das Hochhaus wird bis zum Abschluss eines weiteren Bauabschnittes zumindest teilweise in Nutzung bleiben (vermutlich mind. 10 Jahre).

 

 

 

Im Hinblick auf den schon in einem unserer Anträge erwähnten überalterten Fahrstühle, kommen weitere Fragen hinsichtlich der installierten Haustechnik auf.

 

  1. Werden bei Neuverlegungen von Versorgungsleitungen der Stromversorgung Leitungen ausgebaut, die den Brandschutzauflagen der Neuzeit nicht mehr entsprechen (z.B. ätzende Rauchvergiftung bei fehlender oder nicht ausreichender Schweremflammbarkeit alter Kabelverlegungen)?

 

Bei Neuverlegungen (bzw. Umbauten ganz allgemein) werden grundsätzlich alle bekannten Schadstoffe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt, was in aller Regel den Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bedeutet.  

 

  1. Sind Schwachstromleitungen und Starkstromleitung Stand heute auf getrennten Pritschen verlegt?

 

Ja

 

  1. Entspricht die Erdung der Stromversorgung den heutigen Vorgaben in einer Bauabnahme?

 

Ja

 

 

Durch augenscheinliche Kenntnisnahme ist der Eindruck entstanden, dass die Flurbreite auf den einzelnen Stationsetagen nicht mehr eine ausreichende Breite haben. Bewegliches Inventar wie moderne Betten, oder neue Normmaße für Beistellwagen oder mobiles Gefährt medizinischer Gerätschaften, lassen die Frage aufkommen, ob während des operativen Geschäftes Fluchtwege ausreichend freien Platz haben, und bei einer Paniksituation durch einen Brandfall und der damit bedingten sofortigen Verlegung von bettlägerigen Patienten möglich ist. Dazu ergeben sich folgende Fragen:

 

Frage zu ausreichend Platz bei den Fluchtwegen

Lt. BS-Konzept v0m 01.07.2016 sind die Mindestbreiten bei Liegendrettung von 1,60m zwischen den Handläufen und Türbreiten von 1,25m notwendig.

Die Stationen im Hochhaus haben folgende Maße:

  • Flurbreite z.B. Station 2 = 2,41-0,09 (Handlauf)-0,03 (Schranktüren) = 2,29m
  • Türbreite an der engsten Brandabschnittstür = 1,67m
  • Bettbreite ca. 1,10m

Die anderen Stationen sind großzügiger angelegt.

 

 

 

  1. Wann hat die letzte Brandschutzübung stattgefunden, die oben genanntes realistisch erfasste und durchführte?

 

Die letzte Brandschutzübung fand am 07.11.2016 ab 19:30 Uhr bis ca. 21:00 Uhr statt. Danach erfolgte eine Auswertung mit alle Beteiligten in der Cafeteria. Der Umfang der Übung wurde in einem Mail des Stadtbrandinspektor Stephan Teich beschrieben:

„generell soll auch wie bei der letzten Übung ein Brandausbruch in einem Patienten-Zimmer angenommen werden.

 

Dabei sollen die Rettung von Personen, die Brandbekämpfung, aber auch die Verbringung von betroffenen Personen in sichere Bereiche geübt werden, so wie die hierfür notwendigen Kommunikationswege überprüft werden.

 

Von Vorteil wäre, wenn man die Übung im Bettenhaus auf einer Station durchführen könnte. Sofern hier keine Möglichkeit besteht, weil keine Station in Revision ist, könnte man auch auf das noch bestehende Gebäude des Altenpflegeheimes ausweichen, da dieses bis zum Übungstermin noch stehen müsste.

 

Der Umfang der personell von Seiten des KKH zu stellen ist, sind die Positionen des Krankenhausnotfallteams, so wie die Personen der Krankenhauseinsatzleitung.

 

 Für dieses Szenario sollen die Einheiten üben, welche gemäß Sonderalarmplan für die Stufe II vorgesehen sind.

Von Seiten der Feuerwehr wären rund 70 Personen beteiligt.

Von Seiten des Rettungsdienstes rund 25 Personen.“

 

Die Übung wurde auf der Station im 3.OG des Hochhauses durchgeführt. Unser Notfallteam und die Krankenhauseinsatzleitung KHEL waren mit beteiligt. Fotos von dieser Übung gibt es hier: http://www.ffsemd.de/berichte/4283/

 

  1. Ist die Brandschutzübung im Ergebnis in Einzelheiten dokumentiert worden?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Gab es Empfehlungen von seiten der Rettungskräfte nach der Übung?

 

Nach der Übung gab es ein Nachtreffen in der Cafeteria. Hier wurde die Übung durch die Feuerwehr ausgewertet.

Des Weiteren wurde am 15.12.2016 (16:00 bis 17:30 Uhr) eine krankenhausinterne Besprechung bzgl. Übung durchgeführt. An dieser nahmen die Pflegedienstleitung, Notärzte und die Betriebsleitung teil.

 

  1. Gab es Empfehlungen von seiten der Pflegekräfte nach der Übung?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

  1. Gab es Empfehlungen von seiten der Ärzte?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

  1. Wurden die Empfehlung schriftlich dokumentiert und der Betriebsleitung und der Kommission zur Kenntnis gegeben?

 

Ja die Erkenntnisse wurden schriftlich in einer kurzen Notiz festgehalten und mit der Betriebsleitung kommuniziert. Eine explizite Berichterstattung als Tagesordnungspunkt an die Betriebskommission erfolgte nicht. Im Rahmen der mündlichen Berichterstattung werden die Mitglieder der Betriebskommission über wesentliche Themen regelmäßig informiert.

 

  1. Wie oft wird von seiten der verantwortlichen Betriebsleitung sich durch Kontrollgänge vorort sich über aktuelle Sachverhalte in Kenntnis gesetzt?

 

Es gibt jährlich ca. 35-40 geplante regelmäßige Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Hygiene. Es werden Begehungsberichte erstellt und an die Betriebsleitung, Qualitätsmanagement und die beteiligten Abteilungen versandt. Die Mängelbeseitigung wird überwacht und der Sachstand nach 3 Monaten der Betriebsleitung mitgeteilt. Regelhaft finden Arbeitssicherheitsausschusssitzungen und Hygienekommissionssitzungen statt an denen die Betriebsleitung teilnimmt.

Außerdem werden nicht angekündigte Kontrollgänge durchgeführt, die in der Regel durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Hygiene durchgeführt werden. Die Betriebsleitung wird im Bedarfsfall hinzugezogen. Bei externen Brandschutzbegehungen, Begehungen durch das Gesundheitsamt oder gesetzlichen Unfallversicherungen etc. ist die Betriebsleitung vertreten. 

Es gibt die Möglichkeit, dass Mitarbeiter Verstöße über CIRS anonym melden können.

Es gibt eine Aufstellung der Abweichungen zum Brandschutzkonzept, das regelmäßig aktualisiert wird und der Betriebsleitung und der Bauabteilung zugesandt.

 

  1. Gibt es überhaupt in geplanten zeitlichen Abstände Kontrollgänge?

 

Siehe Antwort zu Frage 7.

 

  1. Wie werden die Erkenntnisse aus den Kontrollgänge organisatorisch verwertet und in Planungsvorgaben umgesetzt?

 

Siehe Antwort zu Frage 7.

 

 

 

In den vorangestellten beiden Bildern (Satellitenaufnahme und Straßenplan von Google) wird deutlich, dass die Kreisklinik am Berghang gebaut worden ist, umgeben von einem Wohngebiet. Auffallend ist, dass für die Kreisklinik kein Feuerlöschteich wie am Standort des Landratsamtes in Kranichstein vorhanden ist.

Dies wird zur Folge haben, dass Löschwasser auf den Berg gepumpt werden muss. Auch Fahrzeuge mit Wassertank werden wohl anfahren. Im Brandfall kommt es zu einer Evakuierung bettlägerigen Patienten, die bei der Hochhausgröße größeren Umfanges ist. Allein für die Intensivstation mit ihren 13 Betten ergeben sich allein schon 13 Rettungsfahrzeuge mit notwendiger Ärzteschaft. Es mag sein, dass ausreichende Feuerwehrfahrzeuge vorort kommen, aber der Abtransport und Unterbringung der betroffenen Patienten und deren nachärztliche Untersuchung zur Bestandaufnahme einer eventuellen gesundheitlichen Schädigung oder

Beeinträchtigung sehen wir bei der räumlichen Lage des Standortes augenscheinlich nicht plausibel als durchführbar gegeben. Es ist zu einem die Infrastruktur der Straßenwege, der vorhandenen Beparkung der Zufahrtswege, ob rechtmäßig oder nicht. Bauarbeiten im Straßennetz und auch eventuell mangelnde Ortskenntnis ortsfremder Mitarbeiter der einbezogenen Rettungsdienste. Wir sind der Meinung, dass hier kein beherrschbarer Katastrophenfall von seiten der gesamten Rettungskräfte möglich ist, und möchten dies hiermit öffentlich zur Kenntnis geben. Natürlich haben wir auch Nachfragen:

 

  1. Im Zeitalter rechnergestützten Methoden ist es ohne weiteres möglich, mit den Katasterunterlagen (z.B. das BORIS-Informationssystem) eine statische Aufstellung der anfahrenden Rettungsfahrzeuge einzuzeichnen. Ist dies planerisch schon einmal erfolgt, um den Raumbedarf festzustellen?

 

  1. Ausgehend von Punkt 1 dürfte bekannt sein, wie der zu erwartende zeitliche Verlauf bei der Anfahrt der Rettungsfahrzeuge erfolgt. Damit wäre abzuschätzen, wo die einzelnen Rettungsfahrzeuge im Straßennetz ihren letztlichen Standort finden? Ist eine solche logistische Sicht planerisch dokumentiert und der Betriebsleitung und der Kommision zur Kenntnisnahme vorgelegt?

 

  1. Ist die Kapazität des Trinkwasserversorgungnetzes bei Entnahme von Löschwasser so sichergestellt, dass das Wasser nicht ausgeht bei einem Hochhausbrand?

 

  1. Ist jemals ein Planspiel am grünen Tisch für den Katastrophenfall durchgeführt worden, und das Ergebnis dokumentiert worden für Folgeentscheidungen?

 

  1. Wann können die Fraktionen eine Einladung erwarten für die nächste Brandschutzübung, wie sie der Herr Landrat unserer Fraktion gegenüber im Ausschuss zugesagt hat

 

Antwort zu Fragen 1-5:

 

Im Rahmen des aktuellen Brandschutzkonzeptes und dem Feuerwehreinsatzplan sind entsprechende Aufstellflächen sowie Zu- und Abfahrten geregelt. Die weiteren Fragen können im Detail nur die Feuerwehr bzw. das Amt für Katastrophenschutz beantworten.

 

Mit dieser Anfrage kommen wir unserer verfassungsgemäße Aufgabe als Abgeordnete nach, die von uns gewählte Exekutive in ihrer Aufgabenstellung und übertragenen Verantwortung in Rechenschaft und Verantwortung zu nehmen zum Wohle des Volkes einschließlich aller Bürger und Gäste.