Anfrage der Fraktion von FALD:
Auf eine Auflistung unserer zahlreichen Anträge und Anfragen in dieser Legislaturperiode verzichtend, aber darauf hinweisend auf die Verwehrung der Einsetzung eines gesetzlich gesicherten Anspruch auf Einsetzung eines Auschusses zur Akteneinsicht, gehen wir mit folgenden Fragen an die Öffentlichkeit:
- Trifft es zu, dass beim Bau des Hochhauses in der Vergangenheit, ein Fundament eines schon vorher bestehenden Gebäudes Nutzung fand?
Das Gerücht ist
uns bekannt, es liegen uns hierzu aber keine gesicherten Erkenntnisse vor.
- Kann davon ausgehend werden, dass das bestehende Fundament des Hochhauses der Gewichtsbelastung über die Jahre standhält?
Statische
Nachweise von Gebäuden unterliegen keinen Ablaufdatum. Demnach darf man davon
ausgehen, dass die Fundamente seinerzeit ausreichend bemessen wurden.
- Sind innerhalb des Hochhauses kleine oder auch größere Schäden in der Gebäudestruktur feststellbar, wo die begründete Vermutung aufkommen kann, dass eine tektonische Bewegung des Gebäudes auf dem Untergrund erfolgt ist?
Nein, es gibt keine begründete
Vermutung für tektonische Bewegungen auf dem Untergrund. Kleinere Risse im
Gebäude sind im normalen Ausmaß eines Bestandsgebäudes in diesem Alter.
Insbesondere bei Umbauten wurde die Bestandskonstruktion immer wieder ausgiebig
untersucht und ggf. Schadstellen an Betonteilen ausgebessert.
- Hat man vorsorglich Meßstellen am Gebäude installiert, um den vermuteten Sachverhalt zu verifizieren, insbesondere dadurch, dass ein größeres Gebäude abgerissen wurde, und damit die Bodenbelastung im Umfeld eine Änderung erfuhr?
Das es keinen derartigen
Vermutung gibt, sind auch keine Messstellen installiert. Sehr wohl wurde der
Abbruch des Bestandsgebäudes und wird auch der Bau des neuen Bettenhauses
(zumindest bis Ende Rohbau 1.OG) permanent auf Erschütterungen überwacht (zum
Schutz des sensiblen Betriebes von OP, MRT, CT usw. an insgesamt fünf
Messstellen). Zudem werden entsprechende Messpunkte (Inklinometer) nach
Ausführung der Abfangungsmaßnahme (Bohrpfahlwände) eingerichtet, um dort
nachzuweisen, dass diese Maßnahmen innerhalb der geplanten Verformungen
bleiben.
- Gibt es eine bestehende Planung hinsichtlich der Nutzungsdauer des Hochhauses vom gegenwärtigen Zeitpunkt ab?
Eine endgültige Planung wird
erst nach Beendigung des Krankenhausentwicklungsplanes begonnen werden. Das
Hochhaus wird bis zum Abschluss eines weiteren Bauabschnittes zumindest
teilweise in Nutzung bleiben (vermutlich mind. 10 Jahre).
Im Hinblick auf den schon in einem unserer Anträge erwähnten überalterten Fahrstühle, kommen weitere Fragen hinsichtlich der installierten Haustechnik auf.
- Werden bei Neuverlegungen von Versorgungsleitungen der Stromversorgung Leitungen ausgebaut, die den Brandschutzauflagen der Neuzeit nicht mehr entsprechen (z.B. ätzende Rauchvergiftung bei fehlender oder nicht ausreichender Schweremflammbarkeit alter Kabelverlegungen)?
Bei Neuverlegungen (bzw.
Umbauten ganz allgemein) werden grundsätzlich alle bekannten Schadstoffe gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen behandelt, was in aller Regel den Ausbau und die
fachgerechte Entsorgung bedeutet.
- Sind Schwachstromleitungen und Starkstromleitung Stand heute auf getrennten Pritschen verlegt?
Ja
- Entspricht die Erdung der Stromversorgung den heutigen Vorgaben in einer Bauabnahme?
Ja
Durch augenscheinliche Kenntnisnahme ist der Eindruck entstanden, dass die Flurbreite auf den einzelnen Stationsetagen nicht mehr eine ausreichende Breite haben. Bewegliches Inventar wie moderne Betten, oder neue Normmaße für Beistellwagen oder mobiles Gefährt medizinischer Gerätschaften, lassen die Frage aufkommen, ob während des operativen Geschäftes Fluchtwege ausreichend freien Platz haben, und bei einer Paniksituation durch einen Brandfall und der damit bedingten sofortigen Verlegung von bettlägerigen Patienten möglich ist. Dazu ergeben sich folgende Fragen:
Frage zu ausreichend Platz bei den
Fluchtwegen
Lt.
BS-Konzept v0m 01.07.2016 sind die Mindestbreiten bei Liegendrettung von 1,60m
zwischen den Handläufen und Türbreiten von 1,25m notwendig.
Die
Stationen im Hochhaus haben folgende Maße:
- Flurbreite z.B. Station 2 = 2,41-0,09
(Handlauf)-0,03 (Schranktüren) = 2,29m
- Türbreite an der engsten Brandabschnittstür = 1,67m
- Bettbreite ca. 1,10m
Die
anderen Stationen sind großzügiger angelegt.
- Wann hat die letzte Brandschutzübung stattgefunden, die oben genanntes realistisch erfasste und durchführte?
Die letzte Brandschutzübung fand am
07.11.2016 ab 19:30 Uhr bis ca. 21:00 Uhr statt. Danach erfolgte eine
Auswertung mit alle Beteiligten in der Cafeteria. Der Umfang der Übung wurde in
einem Mail des Stadtbrandinspektor Stephan Teich
beschrieben:
„generell soll auch wie bei der letzten Übung
ein Brandausbruch in einem Patienten-Zimmer angenommen werden.
Dabei sollen die Rettung von Personen, die
Brandbekämpfung, aber auch die Verbringung von betroffenen Personen in sichere
Bereiche geübt werden, so wie die hierfür notwendigen Kommunikationswege
überprüft werden.
Von Vorteil wäre, wenn man die Übung im
Bettenhaus auf einer Station durchführen könnte. Sofern hier keine Möglichkeit
besteht, weil keine Station in Revision ist, könnte man auch auf das noch
bestehende Gebäude des Altenpflegeheimes ausweichen, da dieses bis zum
Übungstermin noch stehen müsste.
Der Umfang der personell von Seiten des KKH
zu stellen ist, sind die Positionen des Krankenhausnotfallteams, so wie die
Personen der Krankenhauseinsatzleitung.
Für dieses Szenario sollen die
Einheiten üben, welche gemäß Sonderalarmplan für die Stufe II vorgesehen sind.
Von Seiten der Feuerwehr wären rund 70
Personen beteiligt.
Von Seiten des Rettungsdienstes rund 25
Personen.“
Die Übung wurde auf der Station im 3.OG des
Hochhauses durchgeführt. Unser Notfallteam und die Krankenhauseinsatzleitung
KHEL waren mit beteiligt. Fotos von dieser Übung gibt es hier: http://www.ffsemd.de/berichte/4283/
- Ist die Brandschutzübung im Ergebnis in Einzelheiten dokumentiert worden?
Siehe Antwort
zu Frage 1.
- Gab es Empfehlungen von seiten der Rettungskräfte nach der Übung?
Nach der Übung gab es ein
Nachtreffen in der Cafeteria. Hier wurde die Übung durch die Feuerwehr
ausgewertet.
Des Weiteren wurde am
15.12.2016 (16:00 bis 17:30 Uhr) eine krankenhausinterne Besprechung bzgl.
Übung durchgeführt. An dieser nahmen die Pflegedienstleitung, Notärzte und die
Betriebsleitung teil.
- Gab es Empfehlungen von seiten der Pflegekräfte nach der Übung?
Siehe Antwort
zu Frage 3.
- Gab es Empfehlungen von seiten der Ärzte?
Siehe Antwort
zu Frage 3.
- Wurden die Empfehlung schriftlich dokumentiert und der Betriebsleitung und der Kommission zur Kenntnis gegeben?
Ja die Erkenntnisse wurden
schriftlich in einer kurzen Notiz festgehalten und mit der Betriebsleitung
kommuniziert. Eine explizite Berichterstattung als Tagesordnungspunkt an die
Betriebskommission erfolgte nicht. Im Rahmen der mündlichen Berichterstattung
werden die Mitglieder der Betriebskommission über wesentliche Themen regelmäßig
informiert.
- Wie oft wird von seiten der verantwortlichen Betriebsleitung sich durch Kontrollgänge vorort sich über aktuelle Sachverhalte in Kenntnis gesetzt?
Es gibt jährlich ca. 35-40
geplante regelmäßige Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und
Hygiene. Es werden Begehungsberichte erstellt und an die Betriebsleitung,
Qualitätsmanagement und die beteiligten Abteilungen versandt. Die
Mängelbeseitigung wird überwacht und der Sachstand nach 3 Monaten der
Betriebsleitung mitgeteilt. Regelhaft finden
Arbeitssicherheitsausschusssitzungen und Hygienekommissionssitzungen statt an
denen die Betriebsleitung teilnimmt.
Außerdem werden nicht
angekündigte Kontrollgänge durchgeführt, die in der Regel durch die Fachkraft
für Arbeitssicherheit und Hygiene durchgeführt werden. Die Betriebsleitung wird
im Bedarfsfall hinzugezogen. Bei externen Brandschutzbegehungen, Begehungen
durch das Gesundheitsamt oder gesetzlichen Unfallversicherungen etc. ist die
Betriebsleitung vertreten.
Es gibt die Möglichkeit, dass
Mitarbeiter Verstöße über CIRS anonym melden können.
Es gibt eine Aufstellung der
Abweichungen zum Brandschutzkonzept, das regelmäßig aktualisiert wird und der
Betriebsleitung und der Bauabteilung zugesandt.
- Gibt es überhaupt in geplanten zeitlichen Abstände Kontrollgänge?
Siehe Antwort
zu Frage 7.
- Wie werden die Erkenntnisse aus den Kontrollgänge organisatorisch verwertet und in Planungsvorgaben umgesetzt?
Siehe Antwort
zu Frage 7.
In den vorangestellten beiden Bildern (Satellitenaufnahme und Straßenplan von Google) wird deutlich, dass die Kreisklinik am Berghang gebaut worden ist, umgeben von einem Wohngebiet. Auffallend ist, dass für die Kreisklinik kein Feuerlöschteich wie am Standort des Landratsamtes in Kranichstein vorhanden ist.
Dies wird zur Folge haben, dass Löschwasser auf den Berg gepumpt werden muss. Auch Fahrzeuge mit Wassertank werden wohl anfahren. Im Brandfall kommt es zu einer Evakuierung bettlägerigen Patienten, die bei der Hochhausgröße größeren Umfanges ist. Allein für die Intensivstation mit ihren 13 Betten ergeben sich allein schon 13 Rettungsfahrzeuge mit notwendiger Ärzteschaft. Es mag sein, dass ausreichende Feuerwehrfahrzeuge vorort kommen, aber der Abtransport und Unterbringung der betroffenen Patienten und deren nachärztliche Untersuchung zur Bestandaufnahme einer eventuellen gesundheitlichen Schädigung oder
Beeinträchtigung sehen wir bei der räumlichen Lage des Standortes augenscheinlich nicht plausibel als durchführbar gegeben. Es ist zu einem die Infrastruktur der Straßenwege, der vorhandenen Beparkung der Zufahrtswege, ob rechtmäßig oder nicht. Bauarbeiten im Straßennetz und auch eventuell mangelnde Ortskenntnis ortsfremder Mitarbeiter der einbezogenen Rettungsdienste. Wir sind der Meinung, dass hier kein beherrschbarer Katastrophenfall von seiten der gesamten Rettungskräfte möglich ist, und möchten dies hiermit öffentlich zur Kenntnis geben. Natürlich haben wir auch Nachfragen:
- Im Zeitalter rechnergestützten Methoden ist es ohne weiteres möglich, mit den Katasterunterlagen (z.B. das BORIS-Informationssystem) eine statische Aufstellung der anfahrenden Rettungsfahrzeuge einzuzeichnen. Ist dies planerisch schon einmal erfolgt, um den Raumbedarf festzustellen?
- Ausgehend von Punkt 1 dürfte bekannt sein, wie der zu erwartende zeitliche Verlauf bei der Anfahrt der Rettungsfahrzeuge erfolgt. Damit wäre abzuschätzen, wo die einzelnen Rettungsfahrzeuge im Straßennetz ihren letztlichen Standort finden? Ist eine solche logistische Sicht planerisch dokumentiert und der Betriebsleitung und der Kommision zur Kenntnisnahme vorgelegt?
- Ist die Kapazität des Trinkwasserversorgungnetzes bei Entnahme von Löschwasser so sichergestellt, dass das Wasser nicht ausgeht bei einem Hochhausbrand?
- Ist jemals ein Planspiel am grünen Tisch für den Katastrophenfall durchgeführt worden, und das Ergebnis dokumentiert worden für Folgeentscheidungen?
- Wann können die Fraktionen eine Einladung erwarten für die nächste Brandschutzübung, wie sie der Herr Landrat unserer Fraktion gegenüber im Ausschuss zugesagt hat
Antwort zu
Fragen 1-5:
Im Rahmen des
aktuellen Brandschutzkonzeptes und dem Feuerwehreinsatzplan sind entsprechende
Aufstellflächen sowie Zu- und Abfahrten geregelt. Die weiteren Fragen können im
Detail nur die Feuerwehr bzw. das Amt für Katastrophenschutz beantworten.
Mit dieser Anfrage kommen wir unserer verfassungsgemäße Aufgabe als Abgeordnete nach, die von uns gewählte Exekutive in ihrer Aufgabenstellung und übertragenen Verantwortung in Rechenschaft und Verantwortung zu nehmen zum Wohle des Volkes einschließlich aller Bürger und Gäste.