Nachtrag: 12.05.2006

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Vorlage-Nr. 0024-2006/DaDi wird in folgenden Punkten geändert:

 

§ 2 Der Kreisausschuss

 

(1) Der Kreisausschuss besteht aus

a) der Landrätin oder dem Landrat,

b) der oder dem hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten,

c) einem oder einer weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten sowie aus

d) elf ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.