Nachtrag: 07.06.2019

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Punkt 4 des Antrages 2313-2019 ist wie folgt zu ändern:

Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle wird spätestens dann tätig, wenn sie von gemeinnützigen Bauträgern wie „Gemeinnützige Baugenossenschaft e.G. und dem Bauverein Darmstadt (und evtl. Andere gemeinnützigen Bauträgern) oder von privaten Wohnungsbesitzer über eine außerordentliche fristlose Kündigung gem §§ 543 Abs. 2 Ziffer 3 - && 569 BGB Abs. 3 von Bürgern des Landkreises Darmstadt Dieburg informiert wird.

 

  1. Der Punkt 5 des Antrages 2313-2019 wird wie folgt geändert:

Der Landkreis koordiniert die Arbeit der Fachstelle. Für die Koordination wird mindestens eine Personalstelle bereitgestellt.

 

  1. Der Punkt 6 des Antrages 2312-2019 wird wie folgt geändert:

Für die genannten Aufgaben der Fachstelle werden die benötigten Mittel bereitgestellt.