Nachtrag: 05.06.2019

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 Anträge auf Schülerbeförderungskosten im Sinne des § 161 Hessisches Schulgesetz ganzjährig positiv beschieden werden, wenn auf Wegen außerorts keine Beleuchtung vorhanden ist und der Schulweg bei Dunkelheit somit als unzumutbar eingestuft wird. Grundlage hierfür ist die Prüfung von Schulwegen, für die auf Grundlage der KA-Beschlüsse vom 15.06.2010 KA/VIII-103/2010 und vom 03.05.2011 KA/VIII-124/201 bisher freiwillig Fahrtkosten erstattet wurden. Dies betrifft in erster Linie rund 150 Schulkinder (Auswertung des Schuljahres 2017/2018). Das sind jährlich Kosten in Höhe von: 54.750,00 € (150 SuS x 365,00 €/Schülerticket Hessen). Aber auch andere unbeleuchtete Schulwege werden künftig entsprechend als unzumutbar eingestuft und Anträge hierfür entsprechend positiv beschieden.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2019 und vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung der fortfolgenden Haushaltspläne unter dem Produkt 1.03.07.01.02 (Schülerbeförderung/Einzelerstattungen) und dem Sachkonto 7178000 (Sonstige Erstattungen an übrige Bereiche) haushaltsrechtlich zur Verfügung.