Beschluss: Kenntnis genommen

Bericht:

 

1.    LEADER-Projekt

Anfang Mai hat die DADINA-Geschäftsstelle den Zuwendungsbescheid der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in Höhe von ca. € 30.000 für das Vorhaben „Marketingmaßnahmen für die Freizeitgestaltung mit dem ÖPNV – Erstellung einer interaktiven Karte mit Angebotspaketen“, erhalten. Das Projekt wird mit 70 Prozent gefördert und erthält sowohl Zuwendungen der Europäischen Union als auch des Landes Hessens. Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt.

 

2.    Kampagne zur Regelung der Fahrradmitnahme „Fair fährt vor“

Mitte Mai ist die neue ÖPNV-Kampagne zur Regelung der Fahrradmitnahme unter dem Motto „Fair fährt vor“ gestartet. Es war Ziel der DADINA, die Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen in der Stadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg weiterhin ganztägig kostenlos zu erlauben. Doch immer wieder kommt es zwischen den Fahrgästen mit und denen ohne Fahrrad zu Konflikten.

Die neue Kampagne wirbt für ein besseres Miteinander und kommuniziert die Regeln zur Fahrradmitnahme klarer als bisher. Rollstuhlfahrende oder Fahrgäste mit Kinderwagen haben Vorrang vor dem Fahrrad. Außerdem ist die Anzahl der Fahrräder in Bussen und Straßenbahnen auf maximal zwei pro ausgewiesene Aufstellfläche begrenzt.

Zentrales Gestaltungsmotiv der Kampagne ist ein Herzsymbol. Die Kampagne wird in allen Bussen und Straßenbahnen und auf Plakaten an Haltestellen sichtbar. Ein ergänzendes Faltblatt erläutert die Regeln ausführlich. Zudem werden Servicekräfte auf die Regeln in Bussen und Straßenbahnen aufmerksam machen.

Bei der HEAG mobilo gibt es zudem neue große Piktogramme für Rollstuhlfahrende, Kinderwagen und Radfahrende an Türen von Bussen und Bahnen. Sie geben Fahrgästen schon beim Einsteigen darüber Auskunft, wer wo einsteigen darf. Gibt es mehrere Aufstellflächen im Fahrzeuge, werden die verschiedenen Nutzergruppen voneinander getrennt. Auch an den Aufstellflächen in den Fahrzeugen gibt es entsprechende Kennzeichnungen.

Die Kampagne ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der DADINA, der HEAG mobilo, den privaten Verkehrsunternehmen in der Region, dem DADINA-Fahrgastbeirat und Vertretern der Radfahrverbände sowie den Radverkehrsbeauftragten.

 

3.     Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Straßenbahn

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 dem beigefügten Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Straßenbahnverkehre zugestimmt.

 

In 2018 erfolgte eine Änderung der DADINA-Satzung und der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) mit der Stadt Darmstadt, um Rahmenbedingungen für eine Direktvergabe der Straßenbahnlinien durch die Stadt Darmstadt an die HEAG mobilo zu schaffen. Für die Direktvergabe der Straßenbahnlinien ist der Abschluss eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zwischen der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo erforderlich. Dieser ist gemäß ÖRV mit der DADINA abzustimmen, da auch die in den Landkreis verkehrenden Straßenbahnlinien betroffen sind.

 

Gemäß der Änderung der DADINA-Satzung ist die Stadt Darmstadt zuständige Behörde auch für die Straßenbahnabschnitte im Landkreis Darmstadt-Dieburg und schließt deshalb den ÖDA mit der HEAG mobilo ab. Durch den ÖRV kann die DADINA über die Stadt Darmstadt die Straßenbahnverkehre im Landkreis Darmstadt-Dieburg mitgestalten. Die Grundfinanzierung soll weiterhin über den bereits bestehenden Verlustausgleich erfolgen. Spätere Zusatzbestellungen im Straßenbahnverkehr im Landkreis erfolgen dann über die DADINA an die Stadt Darmstadt und müssen finanziell bei der Umlage der DADINA an den Landkreis Darmstadt-Dieburg berücksichtigt werden.

 

Der vorliegende ÖDA erfüllt die Bedingungen des ÖRV und bietet ausreichende Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die DADINA für die Straßenbahnabschnitte im Landkreis. Dies wurde auch von der Kanzlei BBG, die bei der Erstellung des ÖDA rechtlich beraten hat, nochmal festgestellt:

Die Regelungen der ÖRV sind im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sowohl in Bezug auf die Durchführung von Mitwirkungsrechten als auch in Bezug auf die Finanzierung der Verkehrsleistungen umgesetzt. Darüber hinaus wird die HEAG mobilo GmbH im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (nur) mit den vorhandenen bzw. für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (03.12.2019) von den zuständigen Gremien darüber hinaus bereits beschlossenen Leistungen beauftragt. Künftige Leistungsänderungen sind in dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag als Optionen verankert, die erst bei entsprechender Beschlussfassung durch die jeweils zuständigen Gremien und anschließender Anpassung Bestandteil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags werden. Auch hierbei sind die Mitwirkungsrechte und Finanzierungsregelungen entsprechend der ÖRV beachtet. Alles in allem sind die Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags somit aus Sicht der DADINA und des Landkreises als sachgerecht zu beurteilen; Nachteile für DADINA und/oder Landkreis bestehen nach unserer Einschätzung nicht.“

 

So wird u. a. in § 4 (7) und § 10 (1) des ÖDA nochmal explizit auf die Mitwirkungsrechte der DADINA hingewiesen. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat als Gesellschafter der HEAG mobilo weiterhin Einflussmöglichkeiten über den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der HEAG mobilo.

 

Der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entsprechend, wird der Auftrag im Wege der Inhousegrundsätze, § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vergeben. Beim Abschluss des ÖRV war noch von einer Vergabe nach den Vergaberegelungen in Art. 5 Abs. 2 der VO 1370 ausgegangen worden. Nach der jetzigen Rechtsprechung gilt diese Verordnung nach wie vor für den Inhalt der Beauftragung, aber nicht für die Vergabeart. Dies hat aber nach Prüfung durch die Kanzlei BBG keine rechtlichen Auswirkungen auf den ÖRV und die durchgeführten Änderungen der DADINA-Satzung.

 

Neben dem reinen Straßenbahnverkehr sind im ÖDA auch Tätigkeiten enthalten, die bereits heute von der HEAG mobilo für die Aufgabenträger durchgeführt werden. Hierzu gehört u. a. die Erforschung und Erprobung alternativer Antriebstechnologien (Batteriebusse, ggf. zukünftig auch Wasserstoffbusse), das Betreiben der HEAG App und die Entwicklung von Shuttle-on-demand-Verkehren bis zur Umsetzungsreife. Sollten einzelne Projekte nur für eine der beiden Gebietskörperschaften relevant sein, so werden diese auch nur von dieser Gebietskörperschaft finanziert. Desweiteren werden in § 4 mögliche Themen zur Fortschreibung des ÖDA genannt, die aber noch gesondert beschlossen werden müssten, um Bestandteil der Beauftragung an die HEAG mobilo zu werden.

 

Durch den ÖDA wird auch erstmals ein Qualitätsmanagementsystem für den Straßenbahnverkehr in Anlehnung an die Regelungen für den Busverkehr auf Basis des neuen gemeinsamen Nahverkehrsplans 2019 – 2024 umgesetzt. Hierbei werden die Pünktlichkeitsdaten und die Ergebnisse von Fahrgastbefragungen berücksichtigt. Dies war schon lange ein Wunsch der Aufgabenträger gewesen.

 

Zum 02.12.2019 endet die aktuelle Betrauung der HEAG mobilo zur Durchführung der Straßenbahnverkehre, da zu diesem Zeitpunkt die Übergangsregelungen der EU-Verordnung 1370/2007 auslaufen. Der ÖDA müsste bis Ende Juni 2019 abgeschlossen werden, um das Inkrafttreten am 03.12.2019 zu gewährleisten. Er hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren.

 

4.  Shuttle on demand im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 11.6.2019 der kurzfristigen Einreichung eines Förderantrags für ein Shuttle on demand – System im Landkreis Darmstadt-Dieburg zugestimmt.

 

Bundesweit ist zurzeit die Digitalisierung des ÖPNV und die Einrichtung von Shuttle on demand – Systemen ein Thema. In mehreren Städte werden bereits solche Verkehre angeboten, bei denen mit Elektro-Kleinbussen (z. B. Achtsitzer) ein App-gesteuerter Bedarfsverkehr eingerichtet wird und die Fahrgäste für die „letzte Meile“ an zahlreichen Haltepunkten zu Preisen zwischen dem ÖPNV- und dem Taxitarif aufgenommen werden können.

 

Es gibt jetzt einen neuen Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums, an dem auch Verbünde und benachbarte Gebietskörperschaften der von Stickoxidüberschreitungen betroffenen Städte antragsberechtigt sind. Auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind zahlreiche Anwendungsbeispiele für Shuttle on demand denkbar, bei denen ein Linienverkehr zurzeit nicht wirtschaftlich darstellbar ist, wie z. B. Wochenend- und Nachtverkehre, Anbindung von kleineren, abseits gelegenen Ortsteilen oder anderen Verkehrserzeugern sowie Tangentialverbindungen mit geringerer Nachfrage.

 

Die HEAG mobilo hat bereits in 2018 für die Stadt Darmstadt einen entsprechenden Förderantrag beim Bund gestellt, der bewilligt wurde. Auch deshalb wäre es sinnvoll, ein abgestimmtes Konzept für die ganze Region anbieten zu können. Der Antrag soll bis zum 28.07.2019 eingereicht werden.

 

Sicherlich sind u. a. bezüglich der Projektkosten, des Tarifs, der Fahrzeugvorhaltung und des Betriebskonzepts noch Fragen zu klären. Dies soll bei der Bearbeitung des Projekts erfolgen, wenn eine Förderzusage gegeben wird. Der Antrag soll erstmal für das gesamt Gebiet des Landkreises gestellt werden, es wäre aber auch eine Umsetzung nur in Teilgebieten denkbar. Gefördert werden voraussichtlich 50% der Kosten, der Förderzeitraum läuft bis Ende 2024. Es gibt aber auch Einsparmöglichkeiten durch den Ersatz von schwächer genutzten Linienverkehren durch Shuttle on demand - Verkehre. Vor der Weiterführung des Projektes nach einer Förderzusage sind die DADINA-Gremien zu beteiligen.