Sitzung: 25.06.2019 Verbandsversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
1.
LEADER-Projekt
Anfang
Mai hat die DADINA-Geschäftsstelle den Zuwendungsbescheid der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen in Höhe von ca. € 30.000 für das Vorhaben
„Marketingmaßnahmen für die Freizeitgestaltung mit dem ÖPNV – Erstellung einer
interaktiven Karte mit Angebotspaketen“, erhalten. Das Projekt wird mit 70
Prozent gefördert und erthält sowohl Zuwendungen der Europäischen Union als
auch des Landes Hessens. Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt.
2.
Kampagne zur
Regelung der Fahrradmitnahme „Fair fährt vor“
Mitte
Mai ist die neue ÖPNV-Kampagne zur Regelung der Fahrradmitnahme unter dem Motto
„Fair fährt vor“ gestartet. Es war Ziel der DADINA, die Fahrradmitnahme in
Bussen und Bahnen in der Stadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg
weiterhin ganztägig kostenlos zu erlauben. Doch immer wieder kommt es zwischen
den Fahrgästen mit und denen ohne Fahrrad zu Konflikten.
Die
neue Kampagne wirbt für ein besseres Miteinander und kommuniziert die Regeln
zur Fahrradmitnahme klarer als bisher. Rollstuhlfahrende oder Fahrgäste mit Kinderwagen
haben Vorrang vor dem Fahrrad. Außerdem ist die Anzahl der Fahrräder in Bussen
und Straßenbahnen auf maximal zwei pro ausgewiesene Aufstellfläche begrenzt.
Zentrales
Gestaltungsmotiv der Kampagne ist ein Herzsymbol. Die Kampagne wird in allen
Bussen und Straßenbahnen und auf Plakaten an Haltestellen sichtbar. Ein
ergänzendes Faltblatt erläutert die Regeln ausführlich. Zudem werden Servicekräfte
auf die Regeln in Bussen und Straßenbahnen aufmerksam machen.
Bei
der HEAG mobilo gibt es zudem neue große Piktogramme für Rollstuhlfahrende,
Kinderwagen und Radfahrende an Türen von Bussen und Bahnen. Sie geben Fahrgästen
schon beim Einsteigen darüber Auskunft, wer wo einsteigen darf. Gibt es mehrere
Aufstellflächen im Fahrzeuge, werden die verschiedenen Nutzergruppen
voneinander getrennt. Auch an den Aufstellflächen in den Fahrzeugen gibt es entsprechende
Kennzeichnungen.
Die
Kampagne ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der DADINA, der
HEAG mobilo, den privaten Verkehrsunternehmen in der Region, dem DADINA-Fahrgastbeirat
und Vertretern der Radfahrverbände sowie den Radverkehrsbeauftragten.
3. Öffentlicher
Dienstleistungsauftrag Straßenbahn
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 dem
beigefügten Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der
Straßenbahnverkehre zugestimmt.
In 2018 erfolgte eine Änderung der DADINA-Satzung
und der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) mit der Stadt
Darmstadt, um Rahmenbedingungen für eine Direktvergabe der Straßenbahnlinien
durch die Stadt Darmstadt an die HEAG mobilo zu schaffen. Für die Direktvergabe
der Straßenbahnlinien ist der Abschluss eines Öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zwischen der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo
erforderlich. Dieser ist gemäß ÖRV mit der DADINA abzustimmen, da auch die in
den Landkreis verkehrenden Straßenbahnlinien betroffen sind.
Gemäß der Änderung der DADINA-Satzung ist die Stadt
Darmstadt zuständige Behörde auch für die Straßenbahnabschnitte im Landkreis
Darmstadt-Dieburg und schließt deshalb den ÖDA mit der HEAG mobilo ab. Durch
den ÖRV kann die DADINA über die Stadt Darmstadt die Straßenbahnverkehre im
Landkreis Darmstadt-Dieburg mitgestalten. Die Grundfinanzierung soll weiterhin
über den bereits bestehenden Verlustausgleich erfolgen. Spätere
Zusatzbestellungen im Straßenbahnverkehr im Landkreis erfolgen dann über die
DADINA an die Stadt Darmstadt und müssen finanziell bei der Umlage der DADINA
an den Landkreis Darmstadt-Dieburg berücksichtigt werden.
Der vorliegende ÖDA erfüllt die Bedingungen des ÖRV
und bietet ausreichende Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für den
Landkreis Darmstadt-Dieburg und die DADINA für die Straßenbahnabschnitte im
Landkreis. Dies wurde auch von der Kanzlei BBG, die bei der Erstellung des ÖDA
rechtlich beraten hat, nochmal festgestellt:
„Die
Regelungen der ÖRV sind im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
sowohl in Bezug auf die Durchführung von Mitwirkungsrechten als auch in Bezug
auf die Finanzierung der Verkehrsleistungen umgesetzt. Darüber hinaus wird die
HEAG mobilo GmbH im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (nur) mit
den vorhandenen bzw. für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (03.12.2019) von den zuständigen Gremien darüber hinaus
bereits beschlossenen Leistungen beauftragt. Künftige Leistungsänderungen sind
in dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag als Optionen verankert, die erst bei
entsprechender Beschlussfassung durch die jeweils zuständigen Gremien und
anschließender Anpassung Bestandteil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
werden. Auch hierbei sind die Mitwirkungsrechte und Finanzierungsregelungen
entsprechend der ÖRV beachtet. Alles in allem sind die Regelungen des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags somit aus Sicht der DADINA und des
Landkreises als sachgerecht zu beurteilen; Nachteile für DADINA und/oder Landkreis
bestehen nach unserer Einschätzung nicht.“
So wird u. a. in § 4 (7) und § 10 (1) des ÖDA
nochmal explizit auf die Mitwirkungsrechte der DADINA hingewiesen. Der
Landkreis Darmstadt-Dieburg hat als Gesellschafter der HEAG mobilo weiterhin
Einflussmöglichkeiten über den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung
der HEAG mobilo.
Der
neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entsprechend, wird der
Auftrag im Wege der Inhousegrundsätze, § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB), vergeben. Beim Abschluss des ÖRV war noch von einer Vergabe nach den
Vergaberegelungen in Art. 5 Abs. 2 der VO 1370 ausgegangen worden. Nach der
jetzigen Rechtsprechung gilt diese Verordnung nach wie vor für den Inhalt der
Beauftragung, aber nicht für die Vergabeart. Dies hat aber nach Prüfung durch
die Kanzlei BBG keine rechtlichen Auswirkungen auf den ÖRV und die
durchgeführten Änderungen der DADINA-Satzung.
Neben dem reinen Straßenbahnverkehr sind im ÖDA auch
Tätigkeiten enthalten, die bereits heute von der HEAG mobilo für die Aufgabenträger
durchgeführt werden. Hierzu gehört u. a. die Erforschung und Erprobung
alternativer Antriebstechnologien (Batteriebusse, ggf. zukünftig auch
Wasserstoffbusse), das Betreiben der HEAG App und die Entwicklung von
Shuttle-on-demand-Verkehren bis zur Umsetzungsreife. Sollten einzelne Projekte
nur für eine der beiden Gebietskörperschaften relevant sein, so werden diese
auch nur von dieser Gebietskörperschaft finanziert. Desweiteren werden in § 4
mögliche Themen zur Fortschreibung des ÖDA genannt, die aber noch gesondert
beschlossen werden müssten, um Bestandteil der Beauftragung an die HEAG mobilo
zu werden.
Durch den ÖDA wird auch erstmals ein
Qualitätsmanagementsystem für den Straßenbahnverkehr in Anlehnung an die
Regelungen für den Busverkehr auf Basis des neuen gemeinsamen Nahverkehrsplans
2019 – 2024 umgesetzt. Hierbei werden die Pünktlichkeitsdaten und die
Ergebnisse von Fahrgastbefragungen berücksichtigt. Dies war schon lange ein
Wunsch der Aufgabenträger gewesen.
Zum 02.12.2019 endet die aktuelle Betrauung der HEAG
mobilo zur Durchführung der Straßenbahnverkehre, da zu diesem Zeitpunkt die
Übergangsregelungen der EU-Verordnung 1370/2007 auslaufen. Der ÖDA müsste bis
Ende Juni 2019 abgeschlossen werden, um das Inkrafttreten am 03.12.2019 zu gewährleisten. Er hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren.
4. Shuttle
on demand im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am
11.6.2019 der kurzfristigen Einreichung eines Förderantrags für ein Shuttle on
demand – System im Landkreis Darmstadt-Dieburg zugestimmt.
Bundesweit ist zurzeit die
Digitalisierung des ÖPNV und die Einrichtung von Shuttle on demand – Systemen
ein Thema. In mehreren Städte werden bereits solche Verkehre angeboten, bei
denen mit Elektro-Kleinbussen (z. B. Achtsitzer) ein App-gesteuerter
Bedarfsverkehr eingerichtet wird und die Fahrgäste für die „letzte Meile“ an
zahlreichen Haltepunkten zu Preisen zwischen dem ÖPNV- und dem Taxitarif aufgenommen
werden können.
Es gibt jetzt einen neuen Förderaufruf
des Bundesverkehrsministeriums, an dem auch Verbünde und benachbarte
Gebietskörperschaften der von Stickoxidüberschreitungen betroffenen Städte
antragsberechtigt sind. Auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind zahlreiche
Anwendungsbeispiele für Shuttle on demand denkbar, bei denen ein Linienverkehr
zurzeit nicht wirtschaftlich darstellbar ist, wie z. B. Wochenend- und Nachtverkehre,
Anbindung von kleineren, abseits gelegenen Ortsteilen oder anderen
Verkehrserzeugern sowie Tangentialverbindungen mit geringerer Nachfrage.
Die HEAG mobilo hat bereits in 2018 für
die Stadt Darmstadt einen entsprechenden Förderantrag beim Bund gestellt, der
bewilligt wurde. Auch deshalb wäre es sinnvoll, ein abgestimmtes Konzept für
die ganze Region anbieten zu können. Der Antrag soll bis zum 28.07.2019
eingereicht werden.
Sicherlich sind u. a. bezüglich der
Projektkosten, des Tarifs, der Fahrzeugvorhaltung und des Betriebskonzepts noch
Fragen zu klären. Dies soll bei der Bearbeitung des Projekts erfolgen, wenn
eine Förderzusage gegeben wird. Der Antrag soll erstmal für das gesamt Gebiet
des Landkreises gestellt werden, es wäre aber auch eine Umsetzung nur in
Teilgebieten denkbar. Gefördert werden voraussichtlich 50% der Kosten, der
Förderzeitraum läuft bis Ende 2024. Es gibt aber auch Einsparmöglichkeiten
durch den Ersatz von schwächer genutzten Linienverkehren durch Shuttle on demand
- Verkehre. Vor der Weiterführung des Projektes nach einer Förderzusage sind
die DADINA-Gremien zu beteiligen.