Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt:

 

  1. Zum 01.01.2020 eine Fachstelle für Wohnungsnotfälle einzurichten.
  2. Das Angebot der Fachstelle richtet sich an

a.       Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen,

b.      Menschen, die über keine gesicherte und angemessene Wohnung verfügen und bei der Wohnraumsuche besonders benachteiligt sind,

c.       Menschen, die keinen Zugang oder kein Vertrauen in Hilfsangebote haben,

d.      Menschen, die sozial ausgegrenzt, resigniert, ohne Perspektive sind.

  1. Diese Menschen sollen durch die Fachstelle niederschwellig, aufsuchend beraten und unterstützt werden. Sie werden in Notunterkünften oder an zentralen Orten in Wohnungsnotfällen aufgesucht und bekommen Unterstützung angeboten.
  2. Die Fachstelle wird spätestens dann tätig, wenn der Landkreis über eine Räumungsklage informiert wird.
  3. Der Landkreis koordiniert die Arbeit der Fachstelle. Für die Koordination wird mind. eine halbe Personalstelle bereitgestellt.
  4. Die unter Ziffer 2 und 3 beschriebenen Aufgaben werden extern ausgeschrieben und vergeben mit einem Umfang von rd. 240.000 EUR.
  5. Im Zuge der Einrichtung der Fachstelle ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang andere öffentliche Träger wie z.B. der LWV auf diesem Gebiet tätig sind bzw. künftig tätig werden.