Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Kreisbeigeordnete Lück gibt dem Kreisausschuss den Jahresbericht 2017 zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zur Kenntnis.

 

Anmerkung: Gemäß dem Konzept zur Qualitätssicherung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II ist die Vorlage des Jahresberichtes zu Arbeitsgelegenheiten jeweils im 3. Quartal des Folgejahres nach dem Prüfjahr vorgesehen. Die Stelle „Arbeitsgelegenheiten“ im Fachgebiet Eingliederungsmaßnahmeplanung (FG 520.3) war infolge eines Personalwechsels vom 16.04.2018 bis zum 01.10.2018 nicht besetzt, so dass diese Frist nicht eingehalten werden konnte.