Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

In der Kreistagssitzung vom 18.6.2018 wurde beschlossen, dass „bis zum Ablauf des Schuljahres 2020/21 ein ergebnisoffenes Konzept zur weiteren Perspektive der Dahrsbergschule vorgelegt werden“ soll.

 

Die AfD-Fraktion fragt in diesem Zusammenhang:

 

  1. Wird dieses Konzept bereits erarbeitet?

 

Der Beschluss, ein ergebnisoffenes Konzept zu erarbeiten, ist Teil der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans. Dieser muss durch das Hessische Kultusministerium genehmigt werden. Derzeit steht der Erlass noch aus. Daher wurde das Konzept noch nicht erarbeitet. Dennoch haben bereits erste Gespräche stattgefunden, s. dazu die Antwort zu den folgenden Fragen.

 

  1. Wenn ja, welche konkreten Schritte wurden bisher unternommen?
    Wer ist beteiligt? Zeichnen sich schon Ergebnisse ab?

 

  1. Wenn nein, wann soll mit der Erarbeitung des Konzepts begonnen werden? Wer soll daran beteiligt sein? Wer übernimmt die Federführung?

 

Am 10.9.2018 fand ein Gespräch in der Kreisverwaltung mit den beiden Schulleitungen der Dahrsbergschule und Schillerschule, Staatlichem Schulamt, der Schulentwicklungsberatung und dem Schulträger statt, in dem der Kreistagsbeschluss vom 18.6.18 dargestellt wurde.

Vorausgegangen war ein moderierter Prozess mit Beteiligung der o.g. Institutionen im Zuge der Schulentwicklungsplanung mit Sitzungen am 27.6.17, 7.8.17, 29.8.17, 17.1.18, 7.5.18 sowie ein gemeinsamer Elternabend für die Eltern der Dahrsberg- und Schillerschule am 14.5.18.

 

Alle Beteiligten einigten sich am 10.9.18 darauf, dass vorerst keine weiteren Treffen stattfinden bis der Erlass vom Hessischen Kultusministerium zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2018 - 2023 für den Landkreis Darmstadt-Dieburg vorliegt.

 

Es ist vorgesehen, dass das Fachgebiet „Bildungsbüro, Schulentwicklung“ der Kreisverwaltung in 2020 ein Konzept erarbeitet. Die Konzeptentwicklung soll unter Beteiligung der Dahrsbergschule, der Schillerschule (Pfungstadt), des Schuldorf Bergstraße, des Staatlichen Schulamtes sowie der vom Staatlichen Schulamt initiierten Schulentwicklungsberatung erfolgen.