Anfrage der Fraktion von Die Linke:
- Wenn Hartz IV Empfänger Schulbücher für ihre Kinder kaufen müssen, haben die Jobcenter die Kosten zu tragen. Das entschied kürzlich das Bundessozialgericht in Kassel. Hierzu fragen wir.
a) Wie setzt die Optionskommune KFB dieses Urteil des BSG um
Das Urteil hat für
Hessen keine Relevanz, da in Hessen Schulbücher nicht von den Lernenden
angeschafft werden müssen, da Lernmittelfreiheit gilt.
b) Werden die armen Eltern mit Kinder über diese Gesetz informiert?
Siehe Antwort
auf Frage 1. a).
c) 3 € im Regelbedarf sind für den Kauf von Schulbücher vorgesehen. Was geschieht im Landkreis Darmstadt Dieburg mit den restlichen Kosten der Schulbücher für die Eltern armer Kinder?
Siehe Antwort
auf Frage 1. a).
d) Gibt die Kreisverwaltung DIE LINKE Recht, dass sich Schulkosten nicht pauschalisieren lassen und die im B+T Paket enthaltenen Beträgen wirklichkeitsfremd sind und zu gering bemessen sind,. Erwägt die Kreisverwaltung hier im Zuge des Aktionsplan Kinderarmut eine Änderung?
Für die Kosten, die
außerhalb der Lernmittelfreiheit anfallen, erfolgt für Schülerinnen und
Schüler, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, eine Schulbedarfspauschale
nach §28 Abs. 3 SGB II. Die Zahlung erfolgt zum 01.08. eines Jahres in Höhe von
100,- € (ehemals 70,- €) sowie zum 01.02. eines Jahrs in Höhe von 50,- €
(ehemals 30,- €). Die Pauschale wurde im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetzes“
zum 01.08.2019 erhöht und damit eine langjährige Forderung der Jobcenter
umgesetzt.
In den Folgejahren
wird die Pauschale entsprechend an die Erhöhung der Regelbedarfe angepasst,
sodass von einer Deckung der Kosten ausgegangen werden kann.
Fragen zur Lernförderung der Ärmsten
Der § 28 Abs 5 des SGB II sagt“ Bei Schüler/innen wird ein schulisches Angebot ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist,um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. Zu diesem wenig konkreten § 28 des SGB II – Abs. 5 fragen wir nach,.
1) Wie viele Schüler /innen welcher Schulklassen des Landkreises Darmstadt Dieburg wurde Lernförderung zum B+T Paket gewährt? (2015 bis 2018)
Anzahl der
Gewährung von Lernförderung nach dem Bundes- und Teilhabepaket insgesamt:
2015: 27
Schüler*innen
2016: 26
Schüler*innen
2017: 32
Schüler*innen
2018: 40
Schüler*innen
2) Sie viele Kinder welcher Schulklassen erhielten diese Lernförderung (2015 bis 2018)
Siehe Antwort
auf Frage 1).
3) Wie vielen Kinder des Landkreises Darmstadt Dieburg wurde diese Lernförderung mit welcher Begründung (Stichworte) abgelehnt?
Hierzu können keine Angaben gemacht werden, da keine Statistik über Ablehnungen geführt wird.
4) Sehr Konkret: Erhält ein Kind im Landkreis Darmstadt Dieburg, welches in der 4ten Klasse (aktuell eine Note 4 hat) und mit dieser Lernförderung eine Note 3 – und damit den Zugang zum gymnasialen Zeig erreichen möchte – eine Lernförderung nach dem B+T Paket?
Nein.
5) Wie viele Kinder mit der Note 4 im Zeugnis erhielten im LK Da/DI eine Lernförderung? Wenn ja – warum --- Wenn nein – Warum ?
Hierzu können keine Angaben gemacht werden.
6) Die kFB sagt über sich „sie handele nach Recht und Gesetz. Wie legt sie den unklar formulierten § 28 – Abs 5 aus?
Die Auslegung der
unbestimmten Rechtsbegriffe des § 28 Abs. 5 SGB II erfolgt in enger
Zusammenarbeit mit allen hessischen Trägern, die das Bildungs- und Teilhabepaket
umsetzen. Zusätzlich werden Gerichtsurteile und Erfahrungswerte genutzt. Eine
enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften findet ebenfalls statt und jede
Lernförderung wird individuell für jeden Einzelfall geprüft.
7) Im „starken Familiengesetz „ wird die Lernförderung armer Kinder wie folgt ergänzt
„Bei der Lernförderung habe sich gezeigt, dass das Instrument bei der Anwendung und Umsetzung t e i l w e i s e sehr restriktiv gehandhabt wurde. Es sei daher erforderlich durch Klarstellung auf eine sachgerechte und auskömmliche Umsetzung der Lernförderung armer Kinder hinzuwirken?
Frage : Sie die KfB hier Handlungsbedarf in der Frage sachgerechte und auskömmliche Umsetzung des B+T Paketes…?
Die Änderung des
Gesetzes zum 01.08.2019 hat für die Praxis der KfB keine Auswirkung, da von dem
Kriterium einer reinen Versetzungsgefährdung als wesentliches Lernziel Abstand
genommen wurde.
Fragen zum ÖPNV
1) Am 03.September 2018 wurde ein Linker Antrag 1703-2018 „Optimierung der ÖPNV Verkehrsverbindungen zur Kreiskliniken Groß Umstadt für die Bürger des Ostkreises (z.B. Fischbachtal) im Geschäftsgang bis zur weiteren Klärung belassen. Hier fragen wir an erhalten wir hier bis zum Ende der Legislaturperiode – 3/21 – noch eine Antwort bzw. wann ist mit der Antwort zu rechnen?
Die Optimierung
der ÖPNV-Anbindung des Ostkeises (Fischbachtal) wurde in den Entwurf des Nahverkehrsplans
aufgenommen.
2) Aus Fischbachtal erhält DIE LINKE klagen, wegen der Erreichbarkeit des Jobcenters KfB in Darmstadt Kranichstein, Jägertorstr. 207. Für Bürger aus Fischbachtal sei dies schlicht weg unmöglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln die KFB zu erreichen. Hierzu fragen wir an
· Stimmt diese Information. Wie sollen die Ärmsten ohne Auto nach Kranichstein kommen?
Die
Erreichbarkeit der KfB aus dem Fischbachtal ist ausweislich des aktuellen
Liniennetzplanes des RMV/DADINA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg möglich.
Die entsprechenden Kosten werden übernommen.
Sollte ein
Kunde/eine Kundin mit dem Auto zu einem Termin in die KfB kommen, so werden
gemäß § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 63 Abs. 3 SGB III unter Verweis auf
§ 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes 0,20 EUR pro gefahrenem Kilometer
erstattet.
Wenn dies Info stimmt:
· denkt die Kreisverwaltung darüber nach, den ÖPNV von Fischbachtal nach Kranichstein zu optimieren?
Siehe Antwort
zu 1.)
denkt die KFB bzw die Kreisverwaltung nach, diesen
betroffenen Bürgern des Landkreises Darmstadt Dieburg evtl. die Taxikosten für
zu dem nächsten Sammelpunkt ÖPNV zu übernehmen?
Taxikosten
werden nicht übernommen.