Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktionen von SPD, Grüne und FDP:

 

  1. In welchen kreiseigenen Gebäuden und Liegenschaften sind Defibrillatoren vorhanden?

    1 Defibrillator im Kreishaus Darmstadt, Standort Empfang Haupthaus
    1 Defibrillator im Kreishaus Darmstadt, Standort Empfang Trakt 7 (KfB)
    1 Defibrillator im Kreishaus Dieburg, Standort Empfang

    Geplant und vorgesehen:
    1 Defibrillator in der Außenstelle Mina-Rees-Str. 2 (Darmstadt), Standort Flur vor Empfang, Etg.1 (Montage erfolgt demnächst )

    An Schulstandorten wird auf die Beschaffung von Defibrillatoren seitens des Schulträgers verzichtet, eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

    Im Fall der Installation wären je Standort eine, besser mehrere gerätebeauftragte Personen zu benennen und auszubilden, die u.a. deren Einsatzbereitschaft regelmäßig überprüfen, dokumentieren und sicherstellen.

    Manche Schulen haben unabhängig davon Defibrillatoren selbst angeschafft bzw. gesponsert bekommen und in Betrieb genommen. Die genauen Standorte, Anzahlen und Verfügbarkeiten sind dem Kreisausschuss nicht bekannt. Die Schulleitungen wurden letztmalig mit Rundschreiben von 2017 darüber in Kenntnis gesetzt, auch dass der Landkreis keine Verantwortung für den Betrieb übernehmen kann.

 

  1. Wie hoch ist die Anzahl der in den kreiseigenen Gebäuden zur Verfügung stehenden Defibrillatoren insgesamt? Gibt es geschulte Personen, die die Bedienung der Geräte im Notfall übernehmen?

    Siehe 1. Alle betrieblichen Ersthelfer sind und werden im Rahmen der Ersthelferaus- und -fortbildung im Umgang mit dem Defibrillator regelmäßig geschult. Unabhängig davon sind die vorhandenen sogenannten Laien-Defibrillatoren so konzipiert, dass sie von jeder helfenden Person bedient werden können. Das Gerät führt durch klare Sprachanweisungen durch die Reanimationsschritte.

 

  1. Ist es geplant, Defibrillatoren / weitere Defibrillatoren anzuschaffen?

    Nein.