Beschluss: Kenntnis genommen

Die Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 10.01.2019 zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 wird gemäß § 7 Abs. 2 KGG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.