Nachtrag: 27.03.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die gemäß Vorlage-Nr. 2151-2019/DaDi zu verbürgende Darlehenssumme wird auf einen Betrag von 500.000 Euro erhöht.

 

  1. Der Abgabe der nachstehenden Absichtserklärung wird zugestimmt.

 

 

Absichtserklärung des

 

Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Landrat und den Ersten Kreisbeigeordneten, (…), nachfolgend Landkreis genannt,

 

sowie

 

des Vorstandes des Wassersportverein Dieburg e. V., vertreten durch den Vorsitzenden [ggf. und …], (…), nachfolgend Verein genannt.

 

Der Landkreis sowie der Verein bekunden im beiderseitigen Wissen, dass die Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Handlungen ausdrücklich unter dem Vorbehalt weiterer Gremienbeschlüsse und der finanziellen Machbarkeit steht, das Folgende:

 

  1. Der Landkreis unterstützt die Absicht des Vereins, eigenverantwortlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko innerhalb der Gemarkung Dieburg ein Trainingsbad zum Zwecke der Schwimmausbildung und des Schwimmsports neu zu errichten und zu betreiben.

 

  1. Der Landkreis bietet dazu die Möglichkeit an, für die erforderlichen Investitionen einschließlich der der Maßnahme zugerechneten Planungsleistungen eine Bürgschaft aus dem vom Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter Vorlage-Nr. 1463-2018/DaDi am 23.4.2018 beschlossenen Programm zu geben.

 

  1. Das Risiko der Finanzierbarkeit und Tragfähigkeit des Vorhabens obliegt dem Verein. Der Verein wird dazu die erforderlichen Unterlagen auf Anforderung vorlegen und seinen Antrag vom 19.7.2018 ergänzen. Die Aufforderung zur Abgabe einer Bürgschaftserklärung erfolgt bei geprüfter Finanzierbarkeit und Tragfähigkeit des Vorhabens durch die finanzierende Bank an den Landkreis.

 

  1. Die Bürgschaft greift, wenn der Verein von der Umsetzung des Vorhabens Abstand nimmt, ohne Nachweis einer fruchtlosen Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners. In diesem Fall wird der Verein alle erarbeiteten Planungsergebnisse binnen eines Monats nach der Beschlussfassung seiner Mitgliederversammlung über die Nichtumsetzung zur Verfügung stellen und räumt dem Landkreis die zur weiteren uneingeschränkten Nutzung und Ausführung des Projektes, ggf. auch an anderer Stelle, erforderlichen Rechte ein bzw. verschafft dem Landkreis diese.

 

  1. Der Landkreis beabsichtigt, das entstehende Trainingsbad im Rahmen der vom Land Hessen festgelegten Lehrpläne für die Schulschwimmausbildung zu nutzen.

 

  1. Der Verein wird den Landkreis aktiv in die weiteren Planungen einbinden und die hierfür zu erfüllenden Anforderungen in die eigenen Planungen übernehmen.

 

  1. Der Verein sichert dem Landkreis an den hessischen Schultagen eine verbindliche Nutzung des Trainingsbades von mindestens 8:00 bis 14:00 Uhr zu.

 

  1. Der Landkreis trägt die dem Verein durch seine Nutzung zur Schulschwimmausbildung entstehenden Kosten, nicht jedoch solche Kosten, die anderen Kostenträgern (Verein, Kommune, Dritte, …) vollständig oder anteilig zugerechnet werden können.

 

  1. Der Landkreis und der Verein werden bis zur abschließenden Entscheidung zur Errichtung des Trainingsbades eine entsprechende Vereinbarung zur Regelung der Nutzung sowie der Kostenübernahme schließen.