Sitzung: 28.03.2019 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2042-2019/DaDi
Beschlussvorschlag:
Die Erste Satzung
zur Änderung der „Satzung über die Verleihung des
Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ wird in
nachstehender Fassung beschlossen:
Erste
Satzung zur Änderung der „Satzung über die Verleihung des
Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises des Landkreises Darmstadt-Dieburg“
Der Kreistag des
Landkreises Darmstadt-Dieburg hat auf Grund des § 5 Abs. 1 Hessische
Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl.
I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl.
S. 618), in seiner Sitzung am XX.XX.2019 die nachfolgende Satzung zur Änderung
der „Satzung über die Verleihung des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises des
Landkreises Darmstadt-Dieburg“ (in der Fassung vom 16.11.2015), beschlossen.
Artikel 1
In § 4 Abs. 3 wird
der seitherige Satz
„In Bezug auf die Besetzung der Jury wird auf
§ 12 HGlG hingewiesen, nach dem u.a. bei der Besetzung von Kommissionen,
Beiräten sowie sonstigen Gremien mindestens die Hälfte der
Mitglieder Frauen sein sollen.“
geändert in die
Sätze:
„In Bezug auf die Besetzung der Jury wird auf
§ 13 HGlG hingewiesen, wonach in diesem Gremium mindestens zur Hälfte Frauen
berücksichtigt werden sollen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen
zulässig, die aktenkundig zu machen sind. Die Besetzung des Gremiums unterliegt
nach § 17 HGlG dem Beteiligungsrecht der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.“
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.