Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Erste Satzung zur Änderung der „Satzung über die Verleihung des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

Erste Satzung zur Änderung der „Satzung über die Verleihung des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises des Landkreises Darmstadt-Dieburg“

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat auf Grund des § 5 Abs. 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), in seiner Sitzung am XX.XX.2019 die nachfolgende Satzung zur Änderung der „Satzung über die Verleihung des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ (in der Fassung vom 16.11.2015), beschlossen.

 

 

Artikel 1

 

In § 4 Abs. 3 wird der seitherige Satz

 

„In Bezug auf die Besetzung der Jury wird auf § 12 HGlG hingewiesen, nach dem u.a. bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten sowie sonstigen Gremien mindestens die Hälfte der

Mitglieder Frauen sein sollen.“

 

geändert in die Sätze:

 

„In Bezug auf die Besetzung der Jury wird auf § 13 HGlG hingewiesen, wonach in diesem Gremium mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigt werden sollen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind. Die Besetzung des Gremiums unterliegt nach § 17 HGlG dem Beteiligungsrecht der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.“

 

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.