Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gewährt Bürgern die im Landkreis wohnen und die sich gegen die das Diesel-Fahrverbot auf Darmstädter Hauptverkehrsstraßen wehren wollen, Rechtsschutz. Der Rechtsschutz umfaßt die Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten für eine von einem betroffenen Bürger oder von mehreren Bürgern eingeleitetes Musterverfahren im Sinne des § 93a VwGO.

 

  1. Der Kreistag lehnt die im Zusammenhang des Darmstädter „Luftreinhaltungsplans“ gegen Autofahrer gerichteten Maßnahmen der Stadt ab, die das Ziel verfolgen, die Benutzung eines PKWs generell zu erschweren, Straßenflächen zu verengen, und PKW-Fahrer gewissermaßen zu vergraulen. Der Kreistag erlaubt sich den Hinweis an die Verantwortlichen der Stadt, daß eine autofreie Stadt zwar denkbar, ein „autofreier Landkreis“ hingegen die Bewegungsfreiheit der Bürger des Landkreises in unerträglicher Weise beeinträchtigen würde.

 

  1. Der Kreistag fordert die Stadt auf, stattdessen endlich die Planung von Entlastungsstraßen, insbesondere der fehlenden Nordost-Umgehung voranzubringen, sowie Initiativen für ein integriertes ÖPNV-Netz nicht länger zu sabotieren, sondern endlich zur Kenntnis zu nehmen.

 

  1. Der Kreistag lehnt den Ausbau der Straßenbahn in Darmstadt ab, wenn wieder nur, wie im Fall der Licht-wiesen-Bahn, Insellösungen ohne jeden Bezug zum Landkreis mit hohen Kosten für den Steuerzahler ohne Rücksicht auf regionale Integration geplant und gebaut werden.