Nachtrag: 27.03.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Kreistag bildet gemäß § 38 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung einen Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten.

 

2.      Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern.

 

3.      Die Bildung erfolgt im Benennungsverfahren gemäß § 33 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung i. V. m. § 62 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung.
(SPD: 5 Sitze, CDU: 4 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen: 2 Sitze, FDP: 1 Sitz, AfD: 1 Sitz.
Die Vergabe des 14. und 15. Sitzes erfolgt aufgrund gleicher Zahlenbruchteile bei der Fraktion von Die Linke, der Fraktion der FW-PP und der Fraktion der F 21 durch die von der Vorsitzenden des Kreistages zu ziehenden Lose.)

 

4.      Der Ausschuss wird beauftragt, die Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung vom 13.11.2006 vorzubereiten.

 

Anmerkung:

Die konstituierende Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses ist für Dienstag, den 30. April 2019, 11 Uhr, im Sitzungszimmer des Kreisausschusses, Raum 2110, vorgesehen. Die benannten Mitglieder erhalten die Einladung unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Kreistag ausgehändigt.