Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit:

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von 50.000,00 € über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO.

 

Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.

 

In der Zeit vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018 wurden die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt.

 

Für das 1. Halbjahr 2018 erfolgte keine gesonderte Vorlage, da keine über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt wurden.