Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag Da/Di fordert den Kreisausschuss auf, Regeln für  Sanktionen und Nichtgewährung von Leistungen für Familien mit Kindern bis 18 Jahren zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II- SGB XII  fest zu legen.

 

  1. Hierbei sollen die §§ 1 und 2 sowie 13 – 15 des SGB I und des SGB X 20 – Satz 2 und des § 12 a berücksichtigt werden.

 

  1. Es soll in Fällen von fehlender Unterlagen bei Mütter von Kleinkindern (z. B. Eltern- Kinder – UVG – Mutterschaftsgeld) von der Möglichkeit der Ausfüllhilfen in der KfB   sowie der „Selbstbeantragung der vorrangigen Leistungen durch die KfB gemacht werden.

 

  1. Nichtgewährung von Leistungen wegen Beantragung vorrangiger Leistungen sowie Sanktionen für Familien mit Kindern bis 18 Jahren sind auf jeden Fall zu verhindern.