Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag Da/Di fordert den Kreisausschuss auf, Regeln für Sanktionen und Nichtgewährung von Leistungen für Familien mit Kindern bis 18 Jahren zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II- SGB XII fest zu legen.
- Hierbei sollen die §§ 1 und 2 sowie 13 – 15 des SGB I und des SGB X 20 – Satz 2 und des § 12 a berücksichtigt werden.
- Es soll in Fällen von fehlender Unterlagen bei Mütter von Kleinkindern (z. B. Eltern- Kinder – UVG – Mutterschaftsgeld) von der Möglichkeit der Ausfüllhilfen in der KfB sowie der „Selbstbeantragung der vorrangigen Leistungen durch die KfB gemacht werden.
- Nichtgewährung von Leistungen wegen Beantragung vorrangiger Leistungen sowie Sanktionen für Familien mit Kindern bis 18 Jahren sind auf jeden Fall zu verhindern.