Sitzung: 15.05.2006 Kreistag
Der Altersvorsitzende Prof. Dr. Neunhoeffer (CDU) stellt fest, dass der Kreistag gemäß § 53 (1) Hess. Gemeindeordnung in Verbindung mit § 32 Hess. Kreisordnung mit 71 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.
Sitzung: 15.05.2006 Kreistag
Der Altersvorsitzende Prof. Dr. Neunhoeffer (CDU) stellt fest, dass der Kreistag gemäß § 53 (1) Hess. Gemeindeordnung in Verbindung mit § 32 Hess. Kreisordnung mit 71 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.