Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBl. S. 121) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am XX.XX.XXXX die nachstehende Änderung zur Satzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg“ beschlossen:

 

 

Art. 1

 

§ 9 Leitung des Eigenbetriebs wird  in Absatz (1) wie folgt neu gefasst:

 

1)      Der Eigenbetrieb wird durch eine Betriebsleitung geleitet. Die Betriebsleitung setzt sich zusammen aus zwei Betriebsleitern/Betriebsleiterinnen. Diese bilden die gleichberechtigte Betriebsleitung. Jede/r Betriebsleiter/Betriebsleiterin ist berechtigt, den Eigenbetrieb nach außen alleine zu vertreten.

Art. 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.