Anfrage der Fraktion der AfD:
Die Liegenschaft Am Schwimmbad 12-16, Griesheim wurde 1973 von Herrn Alfred Haag erworben und zum jetzigen Hotel Prinz Heinrich mit 76 Zimmern, einer Gaststätte mit zwei Nebenräumen und einer Gartenwirtschaft ausgebaut. Bis zur Schließung wurden dort bis zu 45 Mitarbeiter in Festanstellung beschäftigt. Am 31.12.2010 wurde dem Betrieb wegen fehlendem Brandschutz die Betriebserlaubnis entzogen.
Es folgten für den Eigentümer, der seinen Hotelbetrieb aufrechterhalten wollte, acht Jahre Verhandlungen mit dem Bauamt, während deren immer weitergehende Forderungen seitens des Bauamts folgten. Auch die Einschaltung eines Architekten, führte zu keiner Lösung, da sich dieser außerstande sah, die Anforderungen ohne Teilabriss des Gebäudes umzusetzen.
Am 31.08.2018 schloss der Eigentümer, nach Androhung eines Bußgeldes durch das Bauamt, das Hotel. Am 03.09.2018 wurde das Hotel von einer 10-köpfigen Gruppe Mitarbeitern des Landratsamts versiegelt. Der Eigentümer erfuhr lediglich durch einen Anruf des Leiters dieser Maßnahme während der Versiegelung von eben dieser.
Dem Eigentümer war nach der Versiegelung selbst die Entnahme von persönlichen Wertgegenständen, sowie später die Begehung mit potentiellen Interessenten an der Immobilie,
nicht mehr möglich. Dazu hätte er einen Betrag in Höhe von EUR 10.000 als Sicherheitsleistung hinterlegen müssen.
Die angebotene Hinterlegung der Sicherheitsleistung durch einen, der AfD-Fraktion namentlich bekannten, Interessenten wurde vom Bauamt wegen Schwierigkeiten der Verbuchung nicht akzeptiert, lediglich auf eine Bankbürgschaft über EUR 10.000 mit 1-jähriger Laufzeit konnte man sich einigen.
Der Eigentümer hat in über 50 Jahren 10 Hotels mit insgesamt 2.000 Hotelzimmern geplant, gebaut und betrieben. Als ausgebildete Sicherheitsfachkraft kennt er sich gerade auch in Brandschutzauflagen gut aus.
Dem Eigentümer sind die konkreten Gründe der Versiegelung seiner Immobilie bis heute nicht bekannt, eine Angabe der konkreten Gründe wurde auch gegenüber dem o.g. Interessenten nicht gemacht.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
- Welche konkreten Mängel in den Brandschutzauflagen führten am 31.12.2010 zum Entzug der Betriebserlaubnis?
Aufgrund
datenschutzrechtlicher Vorgaben und des laufenden Verwaltungsverfahrens können
hierzu keine detaillierten Aussagen gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Bauaufsicht nicht die Betriebserlaubnis für das Hotel entzogen,
sondern im Rahmen der Gefahrenabwehr das Gebäude versiegelt hat. Zuvor wurde
2010 ein Nutzungsverbot verhängt, das im
anschließenden Verwaltungsstreitverfahren vom Verwaltungsgericht Darmstadt
bestätigt worden ist.
- Was wurde von Dezember 2010 bis August 2018 konkret vom Bauamt unternommen, um zusammen mit dem Eigentümer eine Lösung zum Erhalt des Hotel Prinz Heinrich und
zum Erhalt der Arbeitsplätze zu erreichen?
Nach
Feststellung der Mängel im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung wurde der
Betreiber seit 2010 aufgefordert, diese zu beheben bzw. zur Kompensation
einzelner Auflagen ein geändertes Brandschutzkonzept vorzulegen. Dies ist nicht
abschließend erfolgt. Ein daraufhin ausgesprochenes Nutzungsverbot wurde nicht
befolgt.
- Welches sind die konkreten Gründe für die Schließung des Hotels am 31.08.2018?
Nachdem der
Betreiber seit 2010 nachweislich die bestehenden Mängel nicht beseitigt hat,
war als letzte Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung die Versiegelung
durchzuführen um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
abzuwenden.
- Welches sind die konkreten Gründe für die, ohne vorherige Abstimmung mit dem Eigentümer, Versiegelung des Gebäudes am 03.09.2018?
Der Termin der
Versiegelung wurde vorab bekanntgegeben und bestätigt, eine Abstimmung mit dem
Eigentümer muss nicht erfolgen. Wie bereits oben beschrieben, wurden Auflagen
der Baugenehmigung zum Brandschutz seit 2010 vom Eigentümer nicht erfüllt.
Gemäß § 3 (2) HBO haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, Änderung,
Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von
Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der
aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen zu sorgen. Sie haben in
Wahrnehmung dieser Aufgaben, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.
- Was ist der konkrete Grund dafür, dass der Eigentümer selbst zur Entnahme eigener persönlicher Wertgegenstände eine Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 10.000 hinterlegen sollte?
In Absprache
mit der Behörde können auch bei versiegelten Gebäuden kurzfristige Öffnungen im
Beisein eines Behördenmitarbeiters erfolgen, um z.B. Wertgegenstände etc. aus
dem Gebäude zu holen.
Obwohl die
Auflagen nach wie vor nicht erfüllt sind, wurde das Gebäude von der Bauaufsicht
wieder entsiegelt, damit z.B. auch anstehende Arbeiten im Gebäude erledigt
werden können bzw. Handwerker das Objekt betreten können.
Um
sicherzustellen, dass das Nutzungsverbot, d.h. eine Belegung des Objektes mit
Gästen, weiterhin eingehalten wird, wurde die Sicherheitsleistung in Höhe von
10.000,00 Euro als Bürgschaft
gefordert.
- Welches sind die konkreten Bedingungen, unter denen das Hotel Prinz Heinrich wieder geöffnet werden kann, und somit die Mitarbeiter wieder beschäftigt werden können?
Wenn die
brandschutzrechtlichen Auflagen, die Inhalt der Baugenehmigung sind, erfüllt
wurden. Weiterhin entspricht der aktuelle Bautenstand nicht der erteilten
Baugenehmigung. Diese Veränderungen müssen im Zuge eines neuen
Baugenehmigungsverfahrens auf nachträgliche Legalisierung geprüft werden.
- Der AfD-Fraktion sind außer dem Hotel Prinz Heinrich noch andere Betreiber von Gaststätten namentlich bekannt, die ähnliche Probleme mit dem Bauamt haben. Was ist der Verwaltung konkret darüber bekannt?
Ohne eine
konkrete Benennung der Objekte können hierzu keine Angaben gemacht werden.