Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Im Ergebnishaushalt 2019 wurde unter dem Produkt 010102 (Produktgruppe 0101) Innere Verwaltung 01 unter den Konten 678001 = 310.400 € (2019) und gleichzeitig 313.400 €(2018) für Aufwendungen für Fraktionen ausgewiesen.

Gem. § 26 a Abis 4 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit dem § 1 der Satzung über Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag Da/Di in der Fassung vom 15.05.2006 – geändert 05.05.2008 – 03.05.2010 – 20.06.2011 – 28,06.2014 – 13.03.2017 und 10.12.2018 wurden die Fraktionsförderungen im Kreistag Da/DI festgelegt. Hierzu fragen wir an:

 

Anmerkung:
Da bis 2009 eine andere Konten- und Produktstruktur verwendet wurde als heute, ist eine vergleichbare Auswertung für die Zahlen bis 2009 ohne unverhältnismäßig großen Aufwand nicht möglich.

 

1.    Wie hoch stiegen die Aufwendungen – Konten 6780100 von 2008 bis aktuell 2017? (Die Zahlen 2018 + 2019 liegen vor.)

Jahr

Ist

2010

203.622 €

2011

216.654 €

2012

226.982 €

2013

227.771 €

2014

237.357 €

2015

232.893 €

2016

253.393 €

2017

268.699 €

 

2.    Wie hoch stiegen die Aufwendungen – Konten 6780200 – Aufwendungen nach § 27 HGO von 2008 bis aktuelle 2017? (Die Zahlen 2018 + 2019 = 332.000 € liegen vor.)

Die Aufwendungen für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit nach § 18 HKO in Verbindung mit § 27 HGO wurde bis 2011 auf dem Sachkonto 6780000 und ab 2012 auf dem Sachkonto 6780200 gebucht.

Jahr

Ist

2010

261.110 €

2011

242.266 €

2012

247.362 €

2013

279.714 €

2014

270.012 €

2015

251.068 €

2016

235.967 €

2017

250.054 €

 

3.    Welche Fraktionen im Kreistag Da/Di erhielten welche Fraktionsförderung im Kreistag für wie viele Kreistagsmitglieder in der Zeit von 2008 bis 2018?

 

Die Höhe der Aufwendungen kann der Anlage 4 (Übersicht über die den Fraktionen nach § 36a Abs. 4 HGO zur Verfügung gestellten Mittel) des jeweiligen Haushaltsplanes entnommen werden. Anlage 1 zeigt eine Gesamtaufstellung der Mittel nach § 36a Abs. 4 HGO untergliedert nach Fraktionen.

 

Eine Übersicht über die Zusammenstellung des Kreistages in der 8., 9. und 10. Wahlzeit befindet sich in Anlage 2.

 

4.    Welche Fraktionen mussten erhaltene Fraktionsförderung in welcher Höhe ab 2008 bis 2018 an die Kreisverwaltung wegen Nichterfüllung der Vorgaben zurückzahlen?

 

Nach § 2 der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist über die Verwendung der Fraktionsfördermittel dem Revisionsamt des Kreises bis zum 30. April des folgenden Jahres ein Nachweis zur Prüfung vorzulegen. Auf Grundlage der Prüfungsniederschrift des Revisionsamtes werden die nicht verwendeten Mittel, soweit sie nicht in das Folgejahr übertragbar sind, durch den Kreisausschuss individuell von jeder Fraktion zurückgefordert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann weder über die Höhe der Forderungen gegenüber den einzelnen Fraktionen noch über die zugrundeliegenden Prüfungsniederschriften Auskunft erteilt werden.

 

5.    6780200 = Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeiten

 

·      2008 bis 2018: Welcher Betrag pro Fraktion wurde Mittelinanspruchnahme durch Teilnahme an den Sitzungen des Landkreises Darmstadt Dieburg gewährt?

 

Da es sich bei den Aufwendungen für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit nach § 18 HKO in Verbindung mit § 27 HGO um Ansprüche handelt, die jeder ehrenamtlich tätigen Person individuell zuzuordnen sind, wird keine entsprechende Statistik geführt. Über die individuellen Ansprüche kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden.

 

·      Um welche Art und Zahl der Inanspruchnahme von Sitzungen bzw. ehrenamtliche Teilnahme an Sitzungen handelt es sich von 2008 bis 2018? (Teilnahme an welchen Sitzungen ?)

 

Unter dem angefragten Produkt 010102 werden Aufwendungen für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit nach § 18 HKO in Verbindung mit § 27 HGO im Rahmen von Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses, der Fraktionen, des Kreisausländerbeirates sowie sonstige Dienstgeschäfte gebucht.

 

6.    Welche Kreistagsfraktionen hatten monetären Nutzen von dieser ehrenamtlichen Vergütung gem. § 18 HGO in Verbindung § 27 HGO ab 2008 bis 2018 und wie hoch war der Betrag für die Fraktionen?

 

Siehe Antwort zu Frage 5.

 

·      Wurden diese Mittel aus dem Budget 6780100 oder 6780200 finanziert?

 

Die Aufwendungen für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit nach § 18 HKO in Verbindung mit § 27 HGO wurde bis 2011 auf dem Sachkonto 6780000 und ab 2012 auf dem Sachkonto 6780200 gebucht.

 

7.    Fragen zur Verwaltungsführung und – Steuerung

 

·      Welcher Betrag ist für den hauptamtlichen Landrat im Haushalt 2019 eingeplant?

 

·      Welcher Betrag ist für die Folgekosten Landrat (Fahrer, Referentin, Bürokräfte) für den Landrat im WP 2019 eingeplant?

 

·      Welcher Betrag (vgl. Landrat) sind für die hauptamtlichen zwei Kreisbeigeordneten im WP 2019 (samt Folgekosten – vgl Landrat) budgetiert?

 

Im Haushaltsplan 2019 sind an Personalaufwand für den Landrat einschließlich Referentin, Fahrer und Sekretariat insgesamt 410.000 Euro eingeplant. Für die beiden hauptamtlichen Beigeordneten einschließlich Büroleitungen, Fahrer/in und Sekretariate sind es insgesamt 735.000 Euro.

 

8.    In den Fraktionsmittel 2019 – 6780100 sind 282 TDE für direkte Fraktionsförderung und 28,4 TDE für Fraktionsklausuren enthalten, Hierzu fragen wir an:

 

·      Wie entwickelte sich ab 2008 bis 2018 diese Fraktionsförderungen (vgl. Frage 1) und die der Fraktionsklausuren?

 

Bezüglich der Entwicklung der Aufwendungen für die Fraktionsförderung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

 

Eine Auskunft darüber, welche Fraktionen von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben Klausurtagungen durchzuführen und in welcher Höhe entsprechende Aufwendungen angefallen sind, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

 

·      Wie kommt es zu der vergleichsweisen niedrigen Zahl an Fraktionsklausuren = 28.4 TDE – wer nahm diese Klausuren in Anspruch ab 2008 bis 2018?

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 beschlossen, das Budget für die Durchführung von Klausurtagungen je Fraktionsmitglied auf 400 €/Jahr zu begrenzen (Vorlage-Nr. 0562-2016/DaDi). Rechnerisch ergeben sich somit 71 x 400  € = 28.400 €.

 

Eine Auskunft darüber, welche Fraktionen von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben Klausurtagungen durchzuführen, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.