Anfrage der Fraktion von Die Linke:
1.
Im Vergleich zur Vorlage 1421-2018/Da-Di fragt DIE
LINKE nach den aktuellen Zahlen der anteiligen Leistungsempfänger/innen nach
dem SGB II (mit Sozialgeldempfänger/innen) – den SGB XII – den Wohngeldempfänger/innen
– denen des AsylBlg und (erstmals) auch den vorliegenden des ALG I (SGB II)?
(Bitte Angabe pro Kommune)
Siehe Anlage 1
(Flüchtlinge in GU).
2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II – SGB XII – AsylbLG und Wohngeldbezug leben per 31.12.2018 in unangemessenen Wohnungen gemäß den angemessenen Unterkunftskosten per 1.2.2017 pro Kommune?
Hierzu können keine
Daten zur Verfügung gestellt werden.
3. In wie vielen Fällen wurde im Landkreis Darmstadt Dieburg im Jahr 2018 in strittigen Fällen auf die Miete des § 12 der WOGG zurückgegriffen und wie viele Fälle wurden diesbezüglich vor dem Sozialgericht Darmstadt entschieden?
In keinem Fall.
4. Wie viele Bürger des Landkreises Darmstadt Dieburg bekommen im SGB II – im SGB XII – dem AsylBlg Kürzungen wegen Schulden – oder Darlehensrückzahlungen – den „Verrechnung Debitoren“?
Im Bereich des SGBII
wiesen im Dezember 2018 2.037 Bedarfsgemeinschaften eine Verrechnung auf.
In 369 Fällen aus
dem Rechtskreis des SGB XII wurden Aufrechnungen wegen zu Unrecht gewährter
Leistungen und Rückzahlungen gewährter Darlehen vorgenommen.
5. Wie viele Bürger/innen des Landkreises Da/Di suchen aktiv Sozialwohnungen? Bitte Angaben nach Kommunen. Unserer Ansicht ist ein möglicher Hinweis der Verwaltung „man möge in den 23 Kreiskommunen selbst nachfragen, wenig hilfreich“ Es unserer Meinung Aufgabe der Kreisverwaltung uns diese Daten zu präsentieren.
Stadt/Gemeinde
|
Gesamtzahl der wohnungsuchenden Haushalte mit Jahreseinkommen gem. § 5
Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen, Stand 01.11.2018 |
Alsbach-Hähnlein |
41 |
Babenhausen |
254 |
Bickenbach |
39 |
Dieburg |
55 |
Eppertshausen |
94 |
Erzhausen |
44 |
Fischbachtal |
0 |
Griesheim |
312 |
Groß-Bieberau |
12 |
Groß-Umstadt |
152 |
Groß-Zimmern |
92 |
Messel |
3 |
Modautal |
7 |
Mühltal |
88 |
Münster |
123 |
Ober-Ramstadt |
203 |
Otzberg |
46 |
Pfungstadt |
408 |
Reinheim |
40 |
Roßdorf |
66 |
Schaafheim |
45 |
Seeheim-Jugenheim |
68 |
Weiterstadt |
172 |
insgesamt |
2364 |
Valide kann die Frage nicht beantwortet werden. 2364 Personen haben sich bei den Kommunen gemeldet. Darüber hinaus gibt es sicherlich noch weitere Sozialwohnungssuchende.
6. Wie viele Transferempfänger/innen SGB II – SGB XII – AsylBlg erhielten in 2018 eine Androhung zur Senkung der unangemessenen Kosten der Unterkunft (Androhung) und in wie vielen Fällen wurde diese Kostensenkung umgesetzt? (Angabe nach Kommunen)
Im SGB II und XII
werden keine Statistiken und Auswertungen zu der Anzahl von
Kostensenkungsaufforderungen gefordert und geführt. Es liegen deshalb keine
Zahlen vor.
7. Wie viele Leistungsberechtigte SGB II und SGB XII waren ab 1.1.2018 bis 31.12.2018 (in absoluten Zahlen und prozentual) von einer Sanktion nach § 31 bzw § 32 des SGB II oder alternativ des SGB XII betroffen?
Angabe 10 % ige Sanktion (Meldeverstöße)
Angabe 30 % ige Sanktion (einmaliger Verstoß U 25)
Angabe 60 % ige Sanktion (zweiter Verstoß U 25)
Angabe 100 % ige Sanktion (dritter Versuch 1. Stufe U 25)
Angabe 100 % ige Sanktion (vierter Versuch 2. Stufe U 25)
Angaben 30 % ige Sanktionen (sittenwidriges Verhalten etc)
· wie verhielten sich die Sanktionen im Landkreis Darmstadt Dieburg im Vergleich zu den übrigen hess. Kommunen ?
SGB II:
Sanktion |
Anzahl
Jahresdurchschnitt 2018 |
|
Gesamt |
113 |
1,1 % |
10 % |
93 |
0,9 % |
30 % |
9 |
0,1 % |
60 % |
5 |
0,0 % |
100 % |
6 |
0,1 % |
U25 |
Sanktion |
Anzahl
Jahresdurchschnitt 2018 |
|
Gesamt |
33 |
1,7 % |
|
10 % |
30 |
1,5 % |
|
30 % |
0 |
0,0 % |
|
60 % |
0 |
0,0 % |
|
100 % |
3 |
0,2 % |
Im Bereich des SGB
XII wurden insgesamt bei sieben Leistungsberechtigten eine Einschränkung der
Leistungen nach § 26 Abs.1 und § 39a vorgenommen.
Die Bundesagentur
für Arbeit stellt hierzu umfangreiche Informationen zur Verfügung.
Diese sind hier zu finden: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html
8.
Wie entwickelte sich die Kreis- und Schulumlage je
Kommune von 2009 bis 2019
(Daten bis 2018 liegen vor)
Siehe Anlage 4.
9.
Wie hoch ist die Grundsteuer A – die Grundsteuer B und Gewerbesteuer
– Stand 1.1.2018 und im Vergleich 1.1.2019 in den 23 Kreiskommunen? (Eine
Antwort – siehe Frage 5 – man möge …. ist wenig hilfreich.
· welche Kommunen Gemeinden erheben im Landkreis da Di von ihren Bürgern Straßenbenutzungsgebühren?
· welche davon wiederkehrende Straßenbenutzungsgebühren ?
· wie hoch sind die Gebühren in den 23 Kommunen/Gemeinden Wasser
·
Abwasser – Niederschlagwasser pro einzelne
Kommune.
(Eine Antwort man möge…. ist einer Kreisverwaltung unwürdig)
Nach § 29 Abs. 2 HKO überwacht der Kreistag die Verwaltung des Landkreises und die Geschäftsführung des Kreisausschusses. Da die Festsetzungen der Realsteuern, der Straßenbeiträge sowie der Abwasser- und Wassergebühren im Rahmen von Satzungen der Gemeinden erfolgen, ist nicht ersichtlich, inwieweit die vorliegende Anfrage der Überwachung der Landkreisverwaltung dient. Die genannten Einnahmen werden von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit erhoben und gehören somit zu deren originären Aufgaben.
10. Wie viele sog, Aufstocker, die zusätzlich zum ALG I aufstockende Leistung nach dem SGB II erhalten und sogenannte Ergänzer sind, gibt es im Landkreis Darmstadt Dieburg – Stand 31.12.2018?
· wie viele Bürger in Da/DI erhalten ergänzende Leistungen nach dem SGB II – trotz Vollbeschäftigung??
Zum 31.12.2018 gab
es im Landkreis Darmstadt-Dieburg 134 sogenannte Aufstocker. 2614 Personen
erhielten ergänzende Leistungen zum Erwerbseinkommen, hiervon waren 1334
Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Daten werden in jeder
Kommissionssitzung vorgelegt und den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
11. Wie viele Widersprüche müssen die Mitarbeiter der KfB im Jahr 2018 bearbeiten?
· welche Themen wurden in den Widersprüchen beklagt?
· wie viele Widersprüche wurden 2018 ganz oder teilweise abgeholfen?
· wie viele Widersprüche wurden bei Nichtabhilfe von den Widerspruchsführer vor dem SG Klage eingelegt?
· in wie vielen Fällen waren die Klagen ganz oder teilweise erfolgreich?
Im
Jahr 2018 sind insgesamt 883 Widersprüche eingegangen. Von diesen Widersprüchen
sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt 743 bereits abgeschlossen. 140 Widersprüche
sind noch offen, wobei zu beachten ist, dass die dreimonatige Bearbeitungsfrist
für in den Monaten November und Dezember 2018 eingegangene Widersprüche noch
nicht abgelaufen ist.
An
der Gewichtung der Widerspruchsgründe hat sich gegenüber den Vorjahren wenig
geändert. Die meisten Widersprüche wurden aufgrund der Ablehnung / Einstellung
/ Versagung / Entziehung von Leistungen eingelegt (187 Widersprüche). Eine hohe
Anzahl Widersprüche betreffen außerdem die Bereiche Einkommensanrechnung (125
Widersprüche), Rückforderungen (141 Widersprüche) und Kosten der Unterkunft (90
Widersprüche).
Es
gab 235 vollständige Abhilfeentscheidungen und 82 Teilabhilfen im
Widerspruchsbescheid. Von diesen Abhilfeentscheidungen sind 208 darauf
zurückzuführen, dass die erforderliche Mitwirkung nachgeholt wurde bzw.
fehlende Unterlagen durch die Leistungsempfänger nachgereicht wurden.
In
den Fällen, in denen Widersprüche durch Widerspruchsbescheid zurückgewiesen
wurden, wurden im Jahr 2018 118 Klagen erhoben. Von diesen Klageverfahren sind
bislang 43 Verfahren abgeschlossen. Die übrigen Klageverfahren laufen noch. Von
den 43 bis jetzt abgeschlossenen Klageverfahren aus dem Jahr 2018 waren 11 ganz
oder teilweise erfolgreich.
12. Wie viele Kinder (Stand 31.12.2018) beziehen im Landkreis Darmstadt Dieburg Leistungen nach dem SGB II (Sozialgeld) – dem SGB XII – dem AsylBlG und dem Wohngeld? Bitte Angaben nach Altersgruppen 0-5 /// 6-13 /// 14 – 17 /// und 18-24 Jahre /// und einzelnen Kommunen?
Siehe Anlage 2
(Kinderarmut).
13. Wie definiert die Kreisverwaltung Kinderarmut?
Dies wurde in der
Vorlage 1870-2018/DaDi dargelegt.
14. Welche Kriterien werden zur Eingrenzung von Kinderarmut herangezogen?
Siehe Frage Nr. 13.
15. Wie stellt sich Kinderarmut im Landkreis Da/Di im Allgemeinen und im Besonderen im Vergleich zu benachbarten Landkreisen (ODW – GG – Stadt Darmstadt und Bergstraße)? Bitte nicht antworten „selbst erfragen? Das ist ihre Aufgabe.
Ein Vergleich zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und den
benachbarten Landkreisen kann folgender Tabelle entnommen werden:
Landkreis |
Bestand BG |
BG mit einem Kind |
BG mit zwei Kindern |
BG mit drei Kindern und mehr |
BG mit mindestens einem Kind |
Anteilig an Bestand BG |
Darmstadt-Dieburg |
7822 |
1349 |
970 |
707 |
3026 |
38,7 % |
Stadt Darmstadt |
6935 |
1193 |
874 |
667 |
2734 |
39,4 % |
Odenwaldkreis |
2515 |
482 |
296 |
214 |
992 |
39,4 % |
Bergstraße |
7544 |
1163 |
807 |
617 |
2587 |
34,3 % |
Groß-Gerau |
9426 |
1674 |
1330 |
1064 |
4068 |
43,2 % |
Quelle: Eigene
Darstellung in Anlehnung an die ausgewerteten Ergebnisse |
Die Anteile der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind an
allen Bedarfsgemeinschaften sind mit der Ausnahme Groß-Gerau in den
untersuchten Landkreisen relativ gleich groß und bewegen sich zwischen 34,2 %
und 39,4 %. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg befinden sich von den insgesamt
50.660 Kindern unter 18 Jahren 5582 Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, dies
entspricht einem Anteil von 11,0 %.
16. Welche hauptsächliche Ursachen sind für Kinderarmut für die Kreisverwaltung ausschlaggebend?
Hierzu muss der
Kinderarmutsbericht abgewartet werden, der in der September Sitzung des
Kreistages eingebracht wird.
17. Welche Kinder aus welchen Familien sind aus Sicht der Kreisverwaltung überdurchschnittlich arm bzw. armutsgefährdet?
Siehe Antwort zu
Frage 16.
18. Wie hoch ist die Kinderarmut bei Alleinerziehenden Im Landkreis Darmstadt Dieburg?
Siehe Antwort Frage
16.
19. Wie hoch ist die Kinderarmut bei Familien mit Migrationshintergrund im Landkreis Da(Di –bitte einzelnen Kommunen angeben?
Siehe Antwort Frage
16.
20. Wie wird der Anspruch auf gleiche Bildungschancen für arme Kinder im Landkreis Da/DI umgesetzt? Wie viele arme Kinder beantragen das B+T Paket?
Im 2. Halbjahr 2018
wurden BuT-Leistungen im Rahmen des AslybLG an 259 Personen ausgezahlt.
Im Rahmen des SGB
II/XII haben 2458 Kinder Leistungen nach Antragstellung erhalten.
21. Sieht die Kreisverwaltung einen Zusammenhang zwischen Einkommensverhältnissen der Eltern und der Bildungschancen ihrer Kinder?
Ja. Ein Zusammenhang zwischen der sozialen Lage der Eltern und den
Bildungschancen ihrer Kinder ist in der Forschungsliteratur unstrittig und
vielfach statistisch belegt worden. Armut kann in diesem Sinne „sozial vererbt“
werden.
22. Welche Maßnahmen und Initiativen sind von der Kreisverwaltung ergriffen worden, um die Chancengleichheit des Sektors Bildung für alle Kinder zu gewährleisten?
Es sind sehr viele,
unterschiedliche und erfolgreiche Maßnahmen und Initiativen umgesetzt worden.
Der Kreistag wurde und wird informiert bzw. beschließt auch vielfältige
Initiativen.
Um die Chancengleichheit des Sektors Bildung für alle Kinder
gewährleisten zu können, muss die Bildungsgerechtigkeit im Zentrum des
Interesses stehen. Dafür ergreift die Kreisverwaltung vielfältige Maßnahmen,
welche sowohl die Bildungszugänge als auch die Zugänge zu Hilfen erleichtern.
Durch die Verbesserung der Betreuungsquote, die Sicherstellung des Zugangs zur
Kinderbetreuung, den Ausbau der frühen Hilfen (z.B. Familienzentren,
Familienhebammen) und die Förderung der frühkindlichen Bildung werden
präventive Tätigkeiten im Landkreis etabliert. Zusätzlich stellen der Ausbau
der Netzwerktätigkeiten zwischen den einzelnen Institutionen und die Vernetzung
einzelner Fachkräfte elementare Verbesserungen der Ausgangssituation dar.
23. Welche Aussagen lassen sich über die Wohnverhältnisse von Kindern treffen, die als arm bzw. armutsgefährdet gelten?
Aktuell lassen die strikten Datenschutzbestimmungen und die
Datenzugänge keine Möglichkeiten zu, die Wohnverhältnisse von armutsgefährdeten
Kindern genauer zu analysieren.
24. Kann im Landkreis Da/Di davon ausgegangen werden, dass arme bzw. armutsgefährdete Kinder besonders häufig in Gebieten mit hoher Armutsgefährdung (z.B. Groß Zimmern = Angelgartenstraße oder Reinheim Willy Brand Anlage) anzutreffen sind? Und wenn ja, was gedenkt die Kreisverwaltung dagegen zu tun?
Siehe Antwort auf
Frage 23.
25.
Fragen zur
Kinderarmut:
Mit der Vorlage 0824 – 2017 wurde ein Aktionsplan gegen Kinderarmut beschlossen.
Mit der Vorlage 1870 – 2018 legte Kreisbeigeordnete Lück eine Informationsvorlage
zum Sachstand Kinderarmutsbericht im Landkreis Da/Di vor. Hierzu fragen wir an:
· was ist an der Informationsvorlage zum Sachstandsbericht Kinderarmut...Datenlage ….Risikogruppe – Sachverhalt – Fragestellung – Armutsbegriff nicht längst bekannt? Was ist hieran neu?
Mit der
Informationsvorlage zum Kinderarmutsbericht werden der aktuelle Sachstand und
der bisherige Verlauf bezüglich des Datenmanagements neutral geschildert.
Gleichzeitig dient ein Ausblick zur Darstellung erster aktueller Ergebnisse im
Landkreis. Mit der Absicht Trends und Entwicklungen zu beschreiben ist es
notwendig auf vergangenes, bereits bekanntes Wissen zurückzugreifen.
·
In der Vorlage 824 – 2017 werden nach der
Vorlage des Berichtes gegen Kinderarmut die finanziellen und personellen
Ressourcen bereit gestellt.
Nach einem nicht ausgeglichen Haushalt (Hessenkasse) fragt DIE LINKE mit
welchen personellen und finanziellen Ressourcen ist in der Frage Kinderarmut max./min.
in Darmstadt Dieburg zu rechnen? Wann ist die zweiten Informationsvorlage zum
Sachstand Kinderarmut von Frau Lück zu erwarten?
Sie Antwort zu Frage
16.
· Wann plant die Kreisverwaltung aus heutiger Sicht mit der Umsetzung des am 22. Mai 2017 beschlossenen Aktionsplan gegen Kinderarmut?
In seiner Sitzung
vom 22.05.2017 hat der Kreistag beschlossen den Kreisausschuss zu beauftragen
einen Bericht zur Kinderarmut vorzulegen.
Anschließend soll
ein Koordinierungsgremium eingesetzt werden.
Der Bericht soll in
der Kreistagssitzung im September dieses Jahres vorgelegt werden.
26. Sollte der Haushalt 2019 von dem RP nur mit Auflagen genehmigt werden, welche Auswirkungen hätte dies auf den vor der Hessenkasse (22. Mai 2017) beschlossenen Aktionsplan gegen Kinderarmut im Landkreis Darmstadt Dieburg?
Hierzu kann derzeit keine Aussage gemacht werden.
27.
Fragen zu
Gebühren von Flüchtlingen…
Wie viele anerkannte Geflüchtete (SGB II oder SGB XII Bezieher) wohnen
derzeit in einer von der Flüchtlingsbehörde des Landkreises Darmstadt Dieburg
angemieteten privaten Wohnung bei einer Pauschale von 380 € pro Person ? (Bitte
Angabe von Gemeinden bzw. Kommunen und der Anzahl der zur Zeit dort lebenden
anerkannten Flüchtlingen.)
Eine Gebühr
entsprechend der Gebührensatzung fällt nur in Gemeinschaftsunterkünften im
Landkreis Darmstadt-Dieburg an. Darunter können auch Wohnungen sein, die vom
Landkreis angemietet wurden und für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt
werden.
Eine Liste der in
Gemeinschaftsunterkünften lebenden Menschen und Personen, die noch im AsylbLG
sind und privat wohnen (eigener Mietvertrag) ist der Antwort beigefügt.
Siehe Anlage 3
(Sozialgeldbezieher).
· wie viele anerkannte Geflüchtete mussten diese private Wohnungen im Landkreis Darmstadt Dieburg 2017 bzw. 2018 verlassen, weil die KfB gem. § 41 Abs. 3 des SGB II die Mieten auf Basis der Pauschale von 380 € der Flüchtlingsbehörde nur 6 Monate übernahm?
Kein anerkannter
Flüchtling musste aus diesem Grund die Gemeinschaftsunterkunft verlassen.
· Wie vielen gelang es hier auf dem privaten Markt eine Wohnung zu erhalten? Gab es auch Fälle, wo die Mieter keine Wohnung auf dem privaten Markterhielten? Wenn ja, wo wurden diese Familien untergebracht? (Angabe der Familien und Angabe von evtl. Wohnheime und Orte).
Siehe Antwort
vorherige Frage.
· Bei der Berechnung der Gebührenhöhe ab 01.01.2017 an Hand der tatsächlichen Ausgaben für Geflüchtete ergab sich eine Summe von 18.883.696 € bei einer durchschnittlichen Anzahl Plätze in Gemeinschaftsunterkünften 2017 von 4.101. Wie entwickelte sich aktuell die Zahl der Plätze der Gemeinschaftsunterkünfte /Stand 31.12.2018?
3311 angemietete Plätze.
· Findet hier eine Neuberechnung der Gebührenhöhe statt? (Alt 383,71 €)
Ja.
· Zählen aus Sicht der Kreisverwaltung auch private Wohnungen, die anerkannte (SGB II bzw. SGB II) beziehende ehemalige Geflüchtete bewohnen, als Gemeinschaftsunterkünfte?
Wenn die Wohnung durch den Landkreis zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet wurde. Definition GU laut Satzung: Zur Unterbringung von Personen gemäß § 1 des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) betreibt der Landkreis Darmstadt-Dieburg als öffentliche Einrichtung Gemeinschaftsunterkünfte und andere Unterkünfte (§ 3 Abs. 1 Satz 2 LAufnG) wie Wohnungen und sonstige zweckbestimmte Räume, die er in seinem Gebiet im Bestand oder angemietet hat.
· Bei der Berechnung der Gebühren von Flüchtlingen (383,71 €) wurde von 17.825.450 € für Miete und Nebenkosten ausgegangen. Wie viele der Mieten und Nebenkosten fielen auf Gemeinschaftsunterkünfte des Typs Containerunterbringung an und wie viele für privat angemietete Wohnungen (berechnet als Gemeinschaftsunterkünfte)?
Die Kosten für
Containerunterkünfte beliefen sich im Jahr 2018 auf 87.524 Euro. Private
Anmietungen sind privat.
· Wie hoch waren die Mieten Stichtag 31.12.2018 für beide Varianten?
Dies kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht dargestellt werden, da noch nicht alle Nebenkostenabrechnungen vorliegen.