Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

1.        Im Vergleich zur Vorlage 1421-2018/Da-Di fragt DIE LINKE nach den aktuellen Zahlen der anteiligen Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II (mit Sozialgeldempfänger/innen) – den SGB XII – den Wohngeldempfänger/innen – denen des AsylBlg und (erstmals) auch den vorliegenden des ALG I (SGB II)? (Bitte Angabe pro Kommune)

Siehe Anlage 1 (Flüchtlinge in GU).

 

2.        Wie viele Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II – SGB XII – AsylbLG und Wohngeldbezug leben per 31.12.2018 in unangemessenen Wohnungen gemäß den angemessenen Unterkunftskosten per 1.2.2017 pro Kommune?

 

Hierzu können keine Daten zur Verfügung gestellt werden.

 

3.        In wie vielen Fällen wurde im Landkreis Darmstadt Dieburg im Jahr 2018 in strittigen Fällen auf die Miete des § 12 der WOGG zurückgegriffen und wie viele Fälle wurden diesbezüglich vor dem Sozialgericht Darmstadt entschieden?

 

In keinem Fall.

 

4.        Wie viele Bürger des Landkreises Darmstadt Dieburg bekommen im SGB II – im SGB XII – dem AsylBlg Kürzungen wegen Schulden – oder Darlehensrückzahlungen – den „Verrechnung Debitoren“?

 

Im Bereich des SGBII wiesen im Dezember 2018 2.037 Bedarfsgemeinschaften eine Verrechnung auf.

In 369 Fällen aus dem Rechtskreis des SGB XII wurden Aufrechnungen wegen zu Unrecht gewährter Leistungen und Rückzahlungen gewährter Darlehen vorgenommen.

 

5.        Wie viele Bürger/innen des Landkreises Da/Di suchen aktiv Sozialwohnungen? Bitte Angaben nach Kommunen. Unserer Ansicht ist ein möglicher Hinweis der Verwaltung „man möge in den 23 Kreiskommunen selbst nachfragen, wenig hilfreich“ Es unserer Meinung Aufgabe der Kreisverwaltung uns diese Daten zu präsentieren.

 

Stadt/Gemeinde                                                                                               

Gesamtzahl der wohnungsuchenden Haushalte mit Jahreseinkommen gem. § 5 Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen,  Stand 01.11.2018

Alsbach-Hähnlein

41

Babenhausen

254

Bickenbach

39

Dieburg

55

Eppertshausen

94

Erzhausen

44

Fischbachtal

0

Griesheim

312

Groß-Bieberau

12

Groß-Umstadt

152

Groß-Zimmern

92

Messel

3

Modautal

7

Mühltal

88

Münster

123

Ober-Ramstadt

203

Otzberg

46

Pfungstadt

408

Reinheim

40

Roßdorf

66

Schaafheim

45

Seeheim-Jugenheim

68

Weiterstadt

172

insgesamt

2364

                                          

Valide kann die Frage nicht beantwortet werden. 2364 Personen haben sich bei den Kommunen gemeldet. Darüber hinaus gibt es sicherlich noch weitere Sozialwohnungssuchende.

 

6.        Wie viele Transferempfänger/innen SGB II – SGB XII – AsylBlg erhielten in 2018 eine Androhung zur Senkung der unangemessenen Kosten der Unterkunft (Androhung) und in wie vielen Fällen wurde diese Kostensenkung umgesetzt? (Angabe nach Kommunen)

 

Im SGB II und XII werden keine Statistiken und Auswertungen zu der Anzahl von Kostensenkungsaufforderungen gefordert und geführt. Es liegen deshalb keine Zahlen vor.

 

7.        Wie viele Leistungsberechtigte SGB II und SGB XII waren ab 1.1.2018 bis 31.12.2018 (in absoluten Zahlen und prozentual) von einer Sanktion nach § 31 bzw § 32 des SGB II oder alternativ des SGB XII betroffen?

 

Angabe 10 % ige Sanktion (Meldeverstöße)  

Angabe 30 % ige Sanktion (einmaliger Verstoß U 25)

Angabe 60 % ige Sanktion (zweiter Verstoß U 25)

Angabe 100 % ige Sanktion (dritter Versuch 1. Stufe U 25)

Angabe 100 % ige Sanktion (vierter Versuch 2. Stufe U 25)

Angaben 30 % ige Sanktionen (sittenwidriges Verhalten etc)

 

·      wie verhielten sich die Sanktionen im Landkreis Darmstadt Dieburg im Vergleich zu den übrigen hess. Kommunen ?

 

SGB II:

 

Sanktion

Anzahl  Jahresdurchschnitt 2018

Gesamt

113

1,1 %

10 %

93

0,9 %

30 %

9

0,1 %

60 %

5

0,0 %

100 %

6

0,1 %

 

U25

Sanktion

Anzahl  Jahresdurchschnitt  2018

Gesamt

33

1,7 %

10 %

30

1,5 %

30 %

0

0,0 %

60 %

0

0,0 %

100 %

3

0,2 %

 

Im Bereich des SGB XII wurden insgesamt bei sieben Leistungsberechtigten eine Einschränkung der Leistungen nach § 26 Abs.1 und § 39a vorgenommen.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt hierzu umfangreiche Informationen zur Verfügung.
Diese sind hier zu finden:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html

 

8.        Wie entwickelte sich die Kreis- und Schulumlage je Kommune von 2009 bis 2019
(Daten bis 2018 liegen vor)

 

Siehe Anlage 4.

 

9.        Wie hoch ist die Grundsteuer A – die Grundsteuer B und Gewerbesteuer – Stand 1.1.2018 und im Vergleich 1.1.2019 in den 23 Kreiskommunen? (Eine Antwort – siehe Frage 5 – man möge …. ist wenig hilfreich.

·      welche Kommunen Gemeinden erheben im Landkreis da Di von ihren Bürgern Straßenbenutzungsgebühren?

 

·      welche davon wiederkehrende Straßenbenutzungsgebühren ?

 

·      wie hoch sind die Gebühren in den 23 Kommunen/Gemeinden Wasser

 

·      Abwasser – Niederschlagwasser pro einzelne Kommune.
(Eine Antwort man möge…. ist einer Kreisverwaltung unwürdig)

 

Nach § 29 Abs. 2 HKO überwacht der Kreistag die Verwaltung des Landkreises und die Geschäftsführung des Kreisausschusses. Da die Festsetzungen der Realsteuern, der Straßenbeiträge sowie der Abwasser- und Wassergebühren im Rahmen von Satzungen der Gemeinden erfolgen, ist nicht ersichtlich, inwieweit die vorliegende Anfrage der Überwachung der Landkreisverwaltung dient. Die genannten Einnahmen werden von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit erhoben und gehören somit zu deren originären Aufgaben. 

 

10.    Wie viele sog, Aufstocker, die zusätzlich zum ALG I aufstockende Leistung nach dem SGB II erhalten und sogenannte Ergänzer sind, gibt es im Landkreis Darmstadt Dieburg – Stand 31.12.2018?

 

·      wie viele Bürger in Da/DI erhalten ergänzende Leistungen nach dem SGB II – trotz Vollbeschäftigung??

 

Zum 31.12.2018 gab es im Landkreis Darmstadt-Dieburg 134 sogenannte Aufstocker. 2614 Personen erhielten ergänzende Leistungen zum Erwerbseinkommen, hiervon waren 1334 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Daten werden in jeder Kommissionssitzung vorgelegt und den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

11.    Wie viele Widersprüche müssen die Mitarbeiter der KfB im Jahr 2018 bearbeiten?

 

·      welche Themen wurden in den Widersprüchen beklagt?

 

·      wie viele Widersprüche wurden 2018 ganz oder teilweise abgeholfen?

 

·      wie viele Widersprüche wurden bei Nichtabhilfe von den Widerspruchsführer vor dem SG Klage eingelegt?

 

·      in wie vielen Fällen waren die Klagen ganz oder teilweise erfolgreich?

 

Im Jahr 2018 sind insgesamt 883 Widersprüche eingegangen. Von diesen Widersprüchen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt 743 bereits abgeschlossen. 140 Widersprüche sind noch offen, wobei zu beachten ist, dass die dreimonatige Bearbeitungsfrist für in den Monaten November und Dezember 2018 eingegangene Widersprüche noch nicht abgelaufen ist.

 

An der Gewichtung der Widerspruchsgründe hat sich gegenüber den Vorjahren wenig geändert. Die meisten Widersprüche wurden aufgrund der Ablehnung / Einstellung / Versagung / Entziehung von Leistungen eingelegt (187 Widersprüche). Eine hohe Anzahl Widersprüche betreffen außerdem die Bereiche Einkommensanrechnung (125 Widersprüche), Rückforderungen (141 Widersprüche) und Kosten der Unterkunft (90 Widersprüche).

 

Es gab 235 vollständige Abhilfeentscheidungen und 82 Teilabhilfen im Widerspruchsbescheid. Von diesen Abhilfeentscheidungen sind 208 darauf zurückzuführen, dass die erforderliche Mitwirkung nachgeholt wurde bzw. fehlende Unterlagen durch die Leistungsempfänger nachgereicht wurden.

 

In den Fällen, in denen Widersprüche durch Widerspruchsbescheid zurückgewiesen wurden, wurden im Jahr 2018 118 Klagen erhoben. Von diesen Klageverfahren sind bislang 43 Verfahren abgeschlossen. Die übrigen Klageverfahren laufen noch. Von den 43 bis jetzt abgeschlossenen Klageverfahren aus dem Jahr 2018 waren 11 ganz oder teilweise erfolgreich.

 

12.    Wie viele Kinder (Stand 31.12.2018) beziehen im Landkreis Darmstadt Dieburg Leistungen nach dem SGB II (Sozialgeld) – dem SGB XII – dem AsylBlG und dem Wohngeld? Bitte Angaben nach Altersgruppen 0-5 /// 6-13 /// 14 – 17 /// und 18-24 Jahre /// und einzelnen Kommunen?

 

Siehe Anlage 2 (Kinderarmut).

 

13.    Wie definiert die Kreisverwaltung Kinderarmut?

 

Dies wurde in der Vorlage 1870-2018/DaDi dargelegt.

 

14.    Welche Kriterien werden zur Eingrenzung von Kinderarmut herangezogen?

 

Siehe Frage Nr. 13.

 

15.    Wie stellt sich Kinderarmut im Landkreis Da/Di im Allgemeinen und im  Besonderen im Vergleich zu benachbarten Landkreisen (ODW – GG – Stadt Darmstadt und Bergstraße)? Bitte nicht antworten „selbst erfragen? Das ist ihre Aufgabe.

 

Ein Vergleich zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und den benachbarten Landkreisen kann folgender Tabelle entnommen werden: 

 

Landkreis

Bestand BG

BG mit einem Kind

BG mit zwei Kindern

BG mit drei Kindern und mehr

BG mit mindestens einem Kind

Anteilig an Bestand BG

Darmstadt-Dieburg

7822

1349

970

707

3026

38,7 %

Stadt Darmstadt

6935

1193

874

667

2734

39,4 %

Odenwaldkreis

2515

482

296

214

992

39,4 %

Bergstraße

7544

1163

807

617

2587

34,3 %

Groß-Gerau

9426

1674

1330

1064

4068

43,2 %

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die ausgewerteten Ergebnisse
(Berichtsmonat: Juni 2018).

 

Die Anteile der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind an allen Bedarfsgemeinschaften sind mit der Ausnahme Groß-Gerau in den untersuchten Landkreisen relativ gleich groß und bewegen sich zwischen 34,2 % und 39,4 %. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg befinden sich von den insgesamt 50.660 Kindern unter 18 Jahren 5582 Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, dies entspricht einem Anteil von 11,0 %.

 

16.    Welche hauptsächliche Ursachen sind für Kinderarmut für die Kreisverwaltung ausschlaggebend?

 

Hierzu muss der Kinderarmutsbericht abgewartet werden, der in der September Sitzung des Kreistages eingebracht wird.

 

17.    Welche Kinder aus welchen Familien sind aus Sicht der Kreisverwaltung überdurchschnittlich arm bzw. armutsgefährdet?

 

Siehe Antwort zu Frage 16.

 

18.    Wie hoch ist die Kinderarmut bei Alleinerziehenden Im Landkreis Darmstadt Dieburg?

 

Siehe Antwort Frage 16.

 

19.    Wie hoch ist die Kinderarmut bei Familien mit Migrationshintergrund im Landkreis Da(Di –bitte einzelnen Kommunen angeben?

 

Siehe Antwort Frage 16.

 

20.    Wie wird der Anspruch auf gleiche Bildungschancen für arme Kinder im Landkreis Da/DI umgesetzt? Wie viele arme Kinder beantragen das B+T Paket?

 

Im 2. Halbjahr 2018 wurden BuT-Leistungen im Rahmen des AslybLG an 259 Personen ausgezahlt.

Im Rahmen des SGB II/XII haben 2458 Kinder Leistungen nach Antragstellung erhalten.

 

21.    Sieht die Kreisverwaltung einen Zusammenhang zwischen Einkommensverhältnissen der Eltern und der Bildungschancen ihrer Kinder?

 

Ja. Ein Zusammenhang zwischen der sozialen Lage der Eltern und den Bildungschancen ihrer Kinder ist in der Forschungsliteratur unstrittig und vielfach statistisch belegt worden. Armut kann in diesem Sinne „sozial vererbt“ werden.

 

22.    Welche Maßnahmen und Initiativen sind von der Kreisverwaltung ergriffen worden, um die Chancengleichheit des Sektors Bildung für alle Kinder zu gewährleisten?

 

Es sind sehr viele, unterschiedliche und erfolgreiche Maßnahmen und Initiativen umgesetzt worden. Der Kreistag wurde und wird informiert bzw. beschließt auch vielfältige Initiativen.

Um die Chancengleichheit des Sektors Bildung für alle Kinder gewährleisten zu können, muss die Bildungsgerechtigkeit im Zentrum des Interesses stehen. Dafür ergreift die Kreisverwaltung vielfältige Maßnahmen, welche sowohl die Bildungszugänge als auch die Zugänge zu Hilfen erleichtern. Durch die Verbesserung der Betreuungsquote, die Sicherstellung des Zugangs zur Kinderbetreuung, den Ausbau der frühen Hilfen (z.B. Familienzentren, Familienhebammen) und die Förderung der frühkindlichen Bildung werden präventive Tätigkeiten im Landkreis etabliert. Zusätzlich stellen der Ausbau der Netzwerktätigkeiten zwischen den einzelnen Institutionen und die Vernetzung einzelner Fachkräfte elementare Verbesserungen der Ausgangssituation dar.

 

23.    Welche Aussagen lassen sich über die Wohnverhältnisse von Kindern treffen, die als arm bzw. armutsgefährdet gelten?

 

Aktuell lassen die strikten Datenschutzbestimmungen und die Datenzugänge keine Möglichkeiten zu, die Wohnverhältnisse von armutsgefährdeten Kindern genauer zu analysieren.

 

24.    Kann im Landkreis Da/Di davon ausgegangen werden, dass arme bzw. armutsgefährdete Kinder besonders häufig in Gebieten mit hoher Armutsgefährdung (z.B. Groß Zimmern = Angelgartenstraße oder Reinheim Willy Brand Anlage) anzutreffen sind? Und wenn ja, was gedenkt die Kreisverwaltung dagegen zu tun?

 

Siehe Antwort auf Frage 23.

 

25.    Fragen zur Kinderarmut:
Mit der Vorlage 0824 – 2017 wurde ein Aktionsplan gegen Kinderarmut beschlossen.
Mit der Vorlage 1870 – 2018 legte Kreisbeigeordnete Lück eine Informationsvorlage zum Sachstand Kinderarmutsbericht im Landkreis Da/Di vor. Hierzu fragen wir an:

 

·      was ist an der Informationsvorlage zum Sachstandsbericht Kinderarmut...Datenlage ….Risikogruppe – Sachverhalt – Fragestellung – Armutsbegriff nicht längst bekannt? Was ist hieran neu?

 

Mit der Informationsvorlage zum Kinderarmutsbericht werden der aktuelle Sachstand und der bisherige Verlauf bezüglich des Datenmanagements neutral geschildert. Gleichzeitig dient ein Ausblick zur Darstellung erster aktueller Ergebnisse im Landkreis. Mit der Absicht Trends und Entwicklungen zu beschreiben ist es notwendig auf vergangenes, bereits bekanntes Wissen zurückzugreifen.

 

·      In der Vorlage 824 – 2017 werden nach der Vorlage des Berichtes gegen Kinderarmut die finanziellen und personellen Ressourcen bereit gestellt.
Nach einem nicht ausgeglichen Haushalt (Hessenkasse) fragt DIE LINKE mit welchen personellen und finanziellen Ressourcen ist in der Frage Kinderarmut max./min. in Darmstadt Dieburg zu rechnen? Wann ist die zweiten Informationsvorlage zum Sachstand Kinderarmut von Frau Lück zu erwarten?

 

Sie Antwort zu Frage 16.

 

·      Wann plant die Kreisverwaltung aus heutiger Sicht mit der Umsetzung des am 22. Mai 2017 beschlossenen Aktionsplan gegen Kinderarmut?

 

In seiner Sitzung vom 22.05.2017 hat der Kreistag beschlossen den Kreisausschuss zu beauftragen einen Bericht zur Kinderarmut vorzulegen.

Anschließend soll ein Koordinierungsgremium eingesetzt werden.

Der Bericht soll in der Kreistagssitzung im September dieses Jahres vorgelegt werden.

 

26.    Sollte der Haushalt 2019 von dem RP nur mit Auflagen genehmigt werden, welche Auswirkungen hätte dies auf den vor der Hessenkasse (22. Mai 2017) beschlossenen Aktionsplan gegen Kinderarmut im Landkreis Darmstadt Dieburg?

 

Hierzu kann  derzeit keine Aussage gemacht werden.

 

27.    Fragen zu Gebühren von Flüchtlingen…
Wie viele anerkannte Geflüchtete (SGB II oder SGB XII Bezieher) wohnen derzeit in einer von der Flüchtlingsbehörde des Landkreises Darmstadt Dieburg angemieteten privaten Wohnung bei einer Pauschale von 380 € pro Person ? (Bitte Angabe von Gemeinden bzw. Kommunen und der Anzahl der zur Zeit dort lebenden anerkannten Flüchtlingen.)

 

Eine Gebühr entsprechend der Gebührensatzung fällt nur in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Darmstadt-Dieburg an. Darunter können auch Wohnungen sein, die vom Landkreis angemietet wurden und für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden.

Eine Liste der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Menschen und Personen, die noch im AsylbLG sind und privat wohnen (eigener Mietvertrag) ist der Antwort beigefügt.

Siehe Anlage 3 (Sozialgeldbezieher).

 

·      wie viele anerkannte Geflüchtete mussten diese private Wohnungen im Landkreis Darmstadt Dieburg 2017 bzw. 2018 verlassen, weil die KfB gem. § 41 Abs. 3 des SGB II die Mieten auf Basis der Pauschale von 380 € der Flüchtlingsbehörde nur 6 Monate übernahm?

 

Kein anerkannter Flüchtling musste aus diesem Grund die Gemeinschaftsunterkunft verlassen.

 

·      Wie vielen gelang es hier auf dem privaten Markt eine Wohnung zu erhalten? Gab es auch Fälle, wo die Mieter keine Wohnung auf dem privaten Markterhielten? Wenn ja, wo wurden diese Familien untergebracht? (Angabe der Familien und Angabe von evtl. Wohnheime und Orte).

 

Siehe Antwort vorherige Frage.

 

·      Bei der Berechnung der Gebührenhöhe ab 01.01.2017 an Hand der tatsächlichen Ausgaben für Geflüchtete ergab sich eine Summe von 18.883.696 € bei einer durchschnittlichen Anzahl Plätze in Gemeinschaftsunterkünften 2017 von 4.101. Wie entwickelte sich aktuell die Zahl der Plätze der Gemeinschaftsunterkünfte /Stand 31.12.2018?

 

3311 angemietete Plätze.

 

·      Findet hier eine Neuberechnung der Gebührenhöhe statt? (Alt 383,71 €)

 

Ja.

 

·      Zählen aus Sicht der Kreisverwaltung auch private Wohnungen, die anerkannte (SGB II bzw. SGB II) beziehende ehemalige Geflüchtete bewohnen, als Gemeinschaftsunterkünfte?

 

Wenn die Wohnung durch den Landkreis zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet wurde. Definition GU laut Satzung: Zur Unterbringung von Personen gemäß § 1 des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) betreibt der Landkreis Darmstadt-Dieburg als öffentliche Einrichtung Gemeinschaftsunterkünfte und andere Unterkünfte (§ 3 Abs. 1 Satz 2 LAufnG) wie Wohnungen und sonstige zweckbestimmte Räume, die er in seinem Gebiet im Bestand oder angemietet hat.

 

·      Bei der Berechnung der Gebühren von Flüchtlingen (383,71 €) wurde von 17.825.450 € für Miete und Nebenkosten ausgegangen. Wie viele der Mieten und Nebenkosten fielen auf Gemeinschaftsunterkünfte des Typs Containerunterbringung an und wie viele für privat angemietete Wohnungen (berechnet als Gemeinschaftsunterkünfte)?

 

Die Kosten für Containerunterkünfte beliefen sich im Jahr 2018 auf 87.524 Euro. Private Anmietungen sind privat.

 

·      Wie hoch waren die Mieten Stichtag 31.12.2018 für beide Varianten?

 

Dies kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht dargestellt werden, da noch nicht alle Nebenkostenabrechnungen vorliegen.