Anfrage der Fraktion der CDU:
Das Land Hessen hat kürzlich das „Schulportal Hessen“ gestartet. Daher ist es aus unserer Sicht wichtig, für das Portal generell und auch die Teilnahme der Schulen daran zu werben. Ziel ist eine flächendeckende Einführung bis 2021/22.
- Welche Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg planen bereits im aktuellen Schuljahr die Teilnahme an dem neuen „Schulportal Hessen“? Gibt es Zeitpläne, wann welche Schule plant, daran teilzunehmen?
Die Schulen regeln die Teilnahme an dem Schulportal selbst. Falls eine
Schule daran teilnehmen möchte, wird der Schulträger die vorhandenen Server
darauf ausrichten (z.B. ActiveDirectory wird mit dem Server der HZD
„verbunden“).
- Unterstützt/Berät der Landkreis die Schulen bei der Teilnahme bzw. der Teilnahmeentscheidung? Wenn ja, in welcher Form?
Falls eine
Schule daran teilnehmen möchte, unterstützt der Schulträger wie unter Punkt 1
beschrieben. Inhaltlich erfolgt eine Beratung durch das Medienzentrum.
- Um alle Module (Lern- und Arbeitsplattform, Raumplanung, Vertretungspläne, Selbstlernprogramme) des Portals nutzen zu können, ist flächendeckendes WLAN an den Schulen erforderlich. Sind bereits alle Schulen mit flächendeckendem WLAN und schnellem Internet ausgestattet? Wenn nein, bis wann soll dies erledigt sein?
Es werden bis zum 01.04.2019 14 weiterführende Schulen (von 21)
und 19 Grund- und Förderschulen (von 60) mit einem flächendeckenden WLAN
ausgestattet sein. Fünf weitere Schulen verfügen aktuelle über eine
Teilausstattung. Alle weiterführenden Schulen verfügen zudem mindestens über
eine 50Mbits VDSL-Anschluss oder gar über eine 100Mbits Standleitung (LWL).
Solange das WLAN nicht für die privaten Endgeräte der Schüler freigeschaltet
ist, sind die Bandbreiten aktuell ausreichend. Jede Grund- und Förderschule
fügt über einen 16Mbits VDSL-Anschluss.
Der Ausbau des LWL-Netzes wird
durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung betreut.
- Sind alle Schulen des Landkreises an das Breitband- bzw. Glasfasernetz angebunden bzw. verfügen alle Schulen über ausreichend schnelles Internet?
Wie bereits erwähnt, sind die aktuellen Bandbreiten ausreichend (wird
durch einen „Monitoring-Service“ überwacht).
- Wenn nein: Wurde für alle betroffenen Schulen im Landkreis geprüft, ob sie
von dem Förderprogramm bzw. der kürzlich erfolgten Änderung der
Regularien des Bundesförderprogrammes des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Breitbandausbau profitieren
können?
entfällt
- Außerdem soll ein Zugriff von allen Endgeräten auf das „Schulportal Hessen“ möglich sein. An manchen Schulen herrscht ein generelles Verbot von Handys bzw. Smartphones im Schulgebäude. An welchen Schulen gibt es solche generellen Verbote? Sollen diese für die Arbeit/Nutzung des „Schulportals Hessen“ gelockert werden?
Hierzu kann der
Schulträger keine Auskunft geben, die Entscheidung liegt hier in der
Verantwortung der Schulen.
- Können durch das neue „Schulportal Hessen“ Leistungen und/oder Kosten des Landkreises für seine 81 Schulen entfallen?
Nein, da die bereits vorhandene Infrastruktur sowieso benötigt wird.
Generell wurde die IT-Infrastruktur
seitens des Schulträgers in den letzten Jahren so ausgelegt, dass wir auf alle
Anforderungen reagieren bzw. diese umsetzen können (flexibel, skalierbar und
effizient).