Nachtrag: 19.11.2018
Sitzung: 03.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1972-2018/DaDi
Anfrage der Fraktion der AfD:
- Zu Seite 16:
Produktbereiche 0502 Grundsicherung nach SGB II
Anstieg von 2016 bis 2019 um Rund 30% (ca. 30.000.000 Euro).
Durch was ist dieser Anstieg verursacht?
Der Anstieg der
Transferleistungen von 2016 bis 2019 hat mehrere Gründe. Ein wesentlicher Grund
war sicherlich der Anstieg der Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2016 - 2017
durch die Flüchtlingswelle, welcher sich seit Ende 2016 durch den Übergang vom
AsylblG ins SGB II auf die Leistungsansprüche ausgewirkt hat. Ein weiterer
Grund ist die Umsetzung der Gebührensatzung zur Unterbringung Geflüchteter in
Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises, welche gerade seit Beginn 2018 zu
einer erheblichen Steigerung beigetragen hat. Weitere Einflüsse sind die
regelmäßigen Anhebungen der Regelsätze im SGB II sowie die stetige Verteuerung
von Wohnraum.
- Zu Seite 4
Kredite
Warum müssen ca. 11.000.000 Euro Kredite aufgenommen werden,
wenn das Defizit nur ca. 3.000.000. Euro beträgt?
Der in § 2 der
Haushaltssatzung festgesetzte Betrag dient der Deckung der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und hat keinen direkten Bezug zu dem Defizit von 3 Mio.
Euro.
- Zu Seite 11:
Ausblick
Wie setzt sich die Verringerung der Erträge von 13,4 Mio. Euro genau zusammen?
Transfererträge |
-7,1 Mio. € |
Kreis- und
Schulumlage |
-6,6 Mio. € |
Sonstige |
+0,3 Mio. € |
- Zu Seite 11:
Ausblicke
Welche Leistungen werden im Kernhaushalt über die Pflichtaufgaben hinausgehend erbracht? Angabe bitte je nach Aufgabe in Euro.
Grundsätzlich
alle Leistungen, zu denen der Landkreis nicht gesetzlich verpflichtet ist oder
die nicht für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlich sind. Hierbei
spielt auch die Frage von Standards eine entscheidende Rolle, weshalb eine
eindeutige Quantifizierung nicht ohne weiteres möglich ist. Auch sind die
Grenzen oft fließend.
Beispiel: Gleichberechtigung
Der
Verfassungsauftrag (Art. 3 GG) wird in § 4a HKO konkretisiert und auch als
Aufgabe den Landkreisen zugewiesen. Nach § 15 Abs. 1 HGlG ist mindestens
eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zu benennen, der nach § 21 Abs. 2
HGlG eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zur Seite zu stellen ist. Im Büro
für Chancengleichheit in der Kreisverwaltung sind für diese Aufgabe 3,5 Stellen
bereitgestellt. Zur Erfüllung der Aufgaben werden auch Zuschüsse an Dritte
vergeben, wie z. B. Sefo Femkom, Pro Familia oder auch den Verein Frauen helfen
Frauen zum Betrieb des Frauenhauses. Auf der anderen Seite wird die Erfüllung
dieser Aufgaben auch von Seiten des Landes bezuschusst, was deren Stellenwert
zum Ausdruck bringt. Eine Quantifizierung des freiwilligen Anteils ist demnach,
wie auch in anderen Bereichen, nicht nur sehr schwierig sondern wird auch stets
interpretationsfähig sein.