Nachtrag: 15.11.2018
Sitzung: 03.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1966-2018/DaDi
Anfrage der Fraktion von Die Linke:
1. Im Haushalt 2017/2018 wurden Überschüsse in der Produktgruppe 05 (Soziale Leistungen) durch Verlustausgleiche in der Produktgruppe 07 (Gesundheitsdienste) verrechnet. Die Rechtmäßigkeit wird durch den § 100 der HGO sowie § 52 der HKO gedeckt.
a) Kam es im Haushalt 2019 zu solchen Verlustausgleichen?
b) wenn ja, wo und unter welchen Produkt sind die im Haushalt zu finden?
c) wurden im Haushalt 2019 erneut nicht oder zu wenig verrechnete Kosten für Heizung, kosten der Unterkunft und Nebenkosten mit den Verlusten der MVZ‘s ausgeglichen?
§ 100 HGO
regelt über- und außerplanmäßige Ausgaben. Diese entstehen, wenn überhaupt,
erst im Haushaltsvollzug und sind nicht vorhersehbar (sonst müsste gleich
entsprechend geplant werden). Von daher ist eine Aussage für das Jahr 2019
nicht möglich.
2. Der Masterplan 2020+ (Vorlage 748 + 823) wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. (Wegfall von 784 TDE) Hierzu fragen wir:
a) welche Kosten sind bisher im Haushalt 2017/2018 für den Masterplan 2020+ entstanden?
Neben den unter
c) aufgeführten Aufwendungen sind in 2017/2018 Sachkosten in Höhe von rd. 88
TEUR, insbesondere für die planungsrechtlich erforderlichen Gutachten, sowie in
2018 (1-9) Personalkosten in Höhe von rd. 40 TEUR entstanden.
b) Gibt es im Haushalt 2019 Aufwendungen, die dem Masterplan 2020+ zuzurechnen sind?
Ja, es werden
Personalkosten im erforderlichen Umfang entstehen, um die effiziente
räumlich-aufgabenorientierte Abbildung des Aufgaben- und Personalzuwachses
planen und steuern zu können.
c) wie hoch waren die Kosten des Architektenwettbewerbes für den Masterplan 2020+?
47,6 T€ Preisgeld sowie Wettbewerbsbegleitung und
Preisgericht rd. 125 T€.
3. Durch die Teilnahme an der Hessenkasse entstand ein Haushaltsfehlbedarf 2019. Es kam zu Haushaltsabplanungen.
a) Aussetzung des Masterplanes 2020+
· welche Auswirkungen personeller Art (z. B. Personal in der Bauabteilung) sind im Landkreis hierdurch entstanden?
Nichtberücksichtigung
des Stellenbedarfs von 1 Stelle Projektmanagement EG 9c.
b) Nichtberücksichtigung von Stellen
· Um wie viele Stellen in welchen Abteilungen handelt es sich hierbei?
Siehe Anlage.
c) Reduzierung des Zuschusses an das DA/DI Werk (2833 TDE)
· welche Auswirkungen auf Leistungen und personelle Stärke des Da/DI Werkes hat dies? (Personalstand Da/Di Werk 2018 und 2019)
Im Jahr 2019 werden
keine neuen Stellen geschaffen. Da der Masterplan 2020+
für das Kreishaus in Darmstadt-Kranichstein auf unbestimmte Zeit verschoben
wurde, wird für die Projektsteuerung das beabsichtigte Personal (ein Projektleiter, ein Bauingenieur, eine
Assistenz) im Da-Di-Werk zurzeit nicht eingestellt. Dieses Vorgehen führte im
Rahmen der Haushaltsplanung zu einer Reduzierung der Kostenerstattung an das
Da-Di-Wert in Höhe von 288 TEURO. Die restlichen Reduzierungen in Höhe von
weiteren 2.545 TEURO wird das Da-Di-Werk im Rahmen seines Wirtschaftsplanes
sicherstellen.
4. Welcher Betrag ist für die Renovierung der Turnhallen im Landkreis Da/Di etatisiert? (2018 wurden im Landkreis Da/Di 500 TDE eingeplant)
100.000 Euro im Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks.
Im investiven Bereich betrugen zum Ansetzen für die Grundlagenermittlung des Sporthallensanierungsprogramms im Jahr 2017 200 TDE und im Jahr 2018 700 TDE?
Was konkret ist mit diesen Geldern geschehen? Für was wurden die aufgewendet?
Welche Kosten sind im Jahr 2019 hier zu erwarten?
Im Rahmen der Grundlagenermittlung des
Sporthallensanierungsprogramms erfolgte eine Anfrage an die 23 Gemeinden des
Landkreises Darmstadt-Dieburg, um den Bedarf bzw. das Anforderungsprofil an
Sporthallen zu klären. Unter anderem stellte sich die Frage nach der
Mitbenutzung der Hallen durch Vereine und inwieweit eine Zusammenlegung
bestimmter Hallen wirtschaftlich und logistisch sinnvoll wäre. Die Untersuchung
der Hallen hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen und in Bezug auf die
gegebene Statik läuft derzeit noch. Erst mit dem Abschluss dieser Studien kann
eine fundierte finanzielle Einordnung des Sporthallen-sanierungsprogramms
vorgenommen werden. Da die investiven Mittel aus 2017 und 2018 noch nicht
vollständig verbraucht wurden und als Haushaltsreste zur Verfügung stehen
werden für 2019 keine weiteren Mittel etatisiert.
Ist geplant im Landkreis Da/DI weiterhin eine 5000 Menschen fassende Großsporthalle (wohl in Groß Bieberau) zu bauen?
Planungen
seitens des Da-Di-Werks gibt es dazu keine.
5. Anpassung der Rettungsdienstgebühren!
- was bedeutet das konkret? Wer ist davon in welcher Art und Weise betroffen? Wer muss mehr zahlen und wer weniger?
Die Rettungsdienstgebühr ist die Gebühr für die Nutzung der Zentralen
Leitstelle
des Landkreises zur Bearbeitung von Hilfeersuchen und der daraus resultierenden
Abwicklung von Rettungsdiensteinsätzen. Sie ist gemäß § 9 HRDG pro Rettungsdiensteinsatz
von den beauftragten Leistungserbringern zu zahlen und dient
zur Deckung der Betriebskosten der Zentralen Leitstelle. Nach Umstrukturierung der
Rettungsdienstbereiche zum Jahresbeginn 2017 erfolgte nach Abstimmung mit den
Leistungsträgern die Entscheidung zur Beibehaltung des bis dato gültigen
Gebührensatzes (47,82 € / pro Einsatz). Bedingt durch die Erhöhung der
Einsatzzahlen und die Anpassungen der Aufwände im Bereich der Zentralen
Leitstelle wird eine Neuberechnung des Gebührensatzes auf Grundlage der
Datenbasis für das Jahr 2018 erfolgen.
6. Annahme bzw. Ziel geringerer Bedarfsgemeinschaften in der KfB (1721 TDE)
- wie soll dieses Ziel erreicht werden?
Bitte um Mitteilung konkreter Beispiele?
(wir in Reinheim sehen einen Anstieg der Bedarfszahlen SGB II…
Die nachhaltige
Integrationsarbeit der Kreisagentur für Beschäftigung sowie die aktuell gute
Lage am Arbeitsmarkt haben dazu geführt, dass sich insgesamt die
Bedarfsgemeinschafts-zahlen sowie die Personen im Leistungsbezug des SGB II,
trotz allen Befürchtungen und Erwartungen und trotz der Anstiege aufgrund der
Flüchtlingswelle aus den Jahren 2016/2017, seit 2018 langsam auf einem
relativ guten Niveau mit einem letztendlich gemäßigtem Anstieg eingependelt
haben. Dieses Niveau gilt es in 2019 durch weiterhin intensive und
qualitativ hochwertige Integrations- und Qualifikationsarbeit der
Kreisagentur für Beschäftigung zu halten. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn
die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen und eingehalten werden.
Hierzu gehört unter anderem die Sicherstellung der Ausstattung mit
qualifiziertem und engagiertem Personal durch entsprechende Personalgewinnungs-
u. -erhaltungsmaßnahmen in Form von attraktiver und gerechter Bezahlung,
unverzüglicher Ausschreibung und Wiederbesetzung vakanter Stellen sowie einer
entsprechenden Würdigung und Wertschätzung der geleisteten Arbeit durch
Verwaltung, Politik und Kreistag.
7. Korrektur Fallzahlentwicklung SGB II
Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich SGB XII – in der Grundsicherung im Alter – die Fallzahlen an! Wie soll die Korrektur der Fallzahlentwicklung genau geschehen? Bitte um Konkretisierung der Daten?
Die Fallzahlen
im Bereich der Grundsicherung haben, mit Ausnahme der Verwaltungskosten, keine
Auswirkung auf das Haushaltsergebnis, da sie zu 100 % vom Bund erstattet
werden. Im Übrigen soll durch ein umfassendes Beratungsangebot auf vorrangige
Leistungserbringer hingewiesen und damit der Leistungsumfang im SGB XII reduziert
werden.
8. Steigerung des ÖPNV um max. 500 TDE pro Jahr
- Bitte um Konkretisierung dieses unverbindlichen Satzes. Für was Steigerung – wie und wo wirkt sich das aus?
Die Aussage im Haushaltssicherungskonzept ist als Zielvorgabe zu verstehen. Die Vertretungen des Landkreises in den Gremien der für den ÖPNV verantwortlichen Beteiligungen haben damit darauf hinzuwirken, dass dieser Vorgabe dort Beachtung geschenkt wird.
9. Entwicklung des KfA Ausgleichsvolumen ge, den Orientierungsdaten des HmdIS vom 13.09.2018 sowie stabiler Anteil des Landkreises an diesem Aufkommen.
- mit diesem unverbindlichen Satz kann die Linke nichts anfangen. Was heißt das konkret?
Bei der
mittelfristigen Finanzplanung wird unterstellt, dass sich das Volumen des Kommunalen
Finanzausgleichs wie vom Land prognostiziert entwickeln wird. Dort werden
Steigerungsraten von 8 %, 4 % bzw. 3 % für die Jahre 2020 bis 2022
vorhergesagt. Der kommunale Anteil des Landkreises an diesem Ausgleichsvolumen
ist sowohl bei den Schlüsselzuweisungen, als auch bei den Umlagegrundlagen seit
2016 sehr stabil, so dass dies als Grundlage für die Vorschaurechnung
herangezogen wurde.
10. Deckelung des Zuschusses an die Kreiskliniken auf 4 Mio. Euro.
- 2017 betrugen die Schulden der Kreiskliniken 7,5 Mio. Auf welchen Grundlagen basiert diese Deckelung des Zuschusses für die Kreiskliniken? Wie ist der Zuschuss unter dem Aspekt des Neu/Umbau für die Jahre bis 2021 zu bewerten? Welche Folgen finanzieller und personeller Art haben diese Deckelung? Was geschieht – sollte ein höherer Zuschuss nötig sein- mit diesen Mehrkosten?
Die Aussage im
Haushaltssicherungskonzept ist als Zielvorgabe zu verstehen, die so in die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung eingearbeitet ist. Die Umsetzung und
damit konkrete Ausgestaltung obliegt der Betriebsleitung. Sollte ein höherer
Zuschuss nötig werden haftet dafür wie in der Vergangenheit auch der Landkreis.
11. Welche Auswirkungen finanzieller Art sieht die Kreisverwaltung, wenn ab 2020 die Schuldenbremse für den Landkreis Darmstadt Dieburg gilt?
Eine ab 2020
für den Landkreis geltende Schuldenbremse ist nicht bekannt. Insofern können
auch die Auswirkungen nicht eingeschätzt werden.
12. Der Bundesanteil für die KDU stieg von 32,4,% (2008) auf 34,7% (2009) um 7%!
Die durchschnittliche Miete pro Bedarfsgemeinschaft stieg von 430 € (2008) auf 475 € (2009)
Wie hoch werden die KDU (Mieten) ab 1.2.2019 steigen?
Ist geplant diese dann höheren KDU (Miete) auch ab 1.2.2019 alle Bedarfsgemeinschaften zu vergüten – oder handhabt die kFB wein Vorgehen wie 2018?(Man gewährte die höheren Mieten nur den auslaufenden Bescheiden und verwies hier für die Hilfesuchenden auf einen Überprüfungsantrag (SGB X /§44)?
Wie hoch waren die Personenstärke pro BG bei der Berechnung der durchschnittlichen Mieten pro BG?
Die
durchschnittlichen Kosten der Unterkunft betrugen zur Jahresmitte 2018 rund
440,00 € / Bedarfsgemeinschaft / Monat. Damit sind die durchschnittlichen
Kosten der Unterkunft in 2018 stärker angestiegen als zum Zeitpunkt der
Haushaltsplanung angenommen. Die nun schon mehrere Jahre anhaltende Entwicklung
am Wohnungsmarkt für dazu, dass weiterhin mit einem starken Anstieg der
durchschnittlichen Kosten der Unterkunft zu rechnen ist, so dass wir derzeit
bei unseren Planungen von rund 475,00 € / Bedarfsgemeinschaft / Monat für 2019
ausgehen. Wie sich diese Kosten tatsächlich entwickeln werden, kann
unsererseits nicht beurteilt werden und ist ein Blick in die umgangssprachliche
Glaskugel. Den steigenden Mieten wird jedoch mit der Überarbeitung der
Richtlinie zur Anerkennung und Angemessenheit von Kosten der Unterkunft der KfB
zum Jahresende 2018 Rechnung getragen. Die Vorgehensweise zur Anerkennung
erfolgt analog der Vorjahre.
Die
durchschnittliche Personenstärke pro BG beträgt derzeit etwa 2,1
Personen.