Nachtrag: 15.11.2018

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

1.      Im Haushalt 2017/2018 wurden Überschüsse in der Produktgruppe 05 (Soziale Leistungen) durch Verlustausgleiche in der Produktgruppe 07 (Gesundheitsdienste) verrechnet. Die Rechtmäßigkeit wird durch den § 100 der HGO sowie § 52 der HKO gedeckt.

 

a)      Kam es im Haushalt 2019 zu solchen Verlustausgleichen?

 

b)      wenn ja, wo und unter welchen Produkt sind die im Haushalt zu finden?

 

c)      wurden im Haushalt 2019 erneut nicht oder zu wenig verrechnete Kosten für Heizung, kosten der Unterkunft und Nebenkosten mit den Verlusten der MVZ‘s ausgeglichen?

 

§ 100 HGO regelt über- und außerplanmäßige Ausgaben. Diese entstehen, wenn überhaupt, erst im Haushaltsvollzug und sind nicht vorhersehbar (sonst müsste gleich entsprechend geplant werden). Von daher ist eine Aussage für das Jahr 2019 nicht möglich.

 

2.      Der Masterplan 2020+ (Vorlage 748 + 823) wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. (Wegfall von 784 TDE) Hierzu fragen wir:

 

a)      welche Kosten sind bisher im Haushalt 2017/2018 für den Masterplan 2020+ entstanden?

 

Neben den unter c) aufgeführten Aufwendungen sind in 2017/2018 Sachkosten in Höhe von rd. 88 TEUR, insbesondere für die planungsrechtlich erforderlichen Gutachten, sowie in 2018 (1-9) Personalkosten in Höhe von rd. 40 TEUR entstanden.

 

b)      Gibt es im Haushalt 2019 Aufwendungen, die dem Masterplan 2020+ zuzurechnen sind?

 

Ja, es werden Personalkosten im erforderlichen Umfang entstehen, um die effiziente räumlich-aufgabenorientierte Abbildung des Aufgaben- und Personalzuwachses planen und steuern zu können.

 

c)      wie hoch waren die Kosten des Architektenwettbewerbes für den Masterplan 2020+?

 

47,6 T€ Preisgeld sowie Wettbewerbsbegleitung und Preisgericht rd. 125 T€.

 

3.      Durch die Teilnahme an der Hessenkasse entstand ein Haushaltsfehlbedarf 2019. Es kam zu Haushaltsabplanungen.

 

a)      Aussetzung des Masterplanes 2020+

 

·         welche Auswirkungen personeller Art (z. B. Personal in der Bauabteilung) sind im Landkreis hierdurch entstanden?

 

Nichtberücksichtigung des Stellenbedarfs von 1 Stelle Projektmanagement EG 9c.

 

b)      Nichtberücksichtigung von Stellen

 

·         Um wie viele Stellen in welchen Abteilungen handelt es sich hierbei?

 

Siehe Anlage.

 

c)      Reduzierung des Zuschusses an das DA/DI Werk (2833 TDE)

 

·         welche Auswirkungen auf Leistungen und personelle Stärke des Da/DI Werkes hat dies? (Personalstand Da/Di Werk 2018 und 2019)

 

Im Jahr 2019 werden keine neuen Stellen geschaffen. Da der Masterplan 2020+
für das Kreishaus in Darmstadt-Kranichstein auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, wird für die Projektsteuerung das beabsichtigte Personal  (ein Projektleiter, ein Bauingenieur, eine Assistenz) im Da-Di-Werk zurzeit nicht eingestellt. Dieses Vorgehen führte im Rahmen der Haushaltsplanung zu einer Reduzierung der Kostenerstattung an das Da-Di-Wert in Höhe von 288 TEURO. Die restlichen Reduzierungen in Höhe von weiteren 2.545 TEURO wird das Da-Di-Werk im Rahmen seines Wirtschaftsplanes sicherstellen.

4.      Welcher Betrag ist für die Renovierung der Turnhallen im Landkreis Da/Di etatisiert? (2018 wurden im Landkreis Da/Di 500 TDE eingeplant)

 

100.000 Euro im Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks.

 

Im investiven Bereich betrugen zum Ansetzen für die Grundlagenermittlung des Sporthallensanierungsprogramms im Jahr 2017 200 TDE und im Jahr 2018 700 TDE?

Was konkret ist mit diesen Geldern geschehen? Für was wurden die aufgewendet?

Welche Kosten sind im Jahr 2019 hier zu erwarten?

 

Im Rahmen der Grundlagenermittlung des Sporthallensanierungsprogramms erfolgte eine Anfrage an die 23 Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg, um den Bedarf bzw. das Anforderungsprofil an Sporthallen zu klären. Unter anderem stellte sich die Frage nach der Mitbenutzung der Hallen durch Vereine und inwieweit eine Zusammenlegung bestimmter Hallen wirtschaftlich und logistisch sinnvoll wäre. Die Untersuchung der Hallen hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen und in Bezug auf die gegebene Statik läuft derzeit noch. Erst mit dem Abschluss dieser Studien kann eine fundierte finanzielle Einordnung des Sporthallen-sanierungsprogramms vorgenommen werden. Da die investiven Mittel aus 2017 und 2018 noch nicht vollständig verbraucht wurden und als Haushaltsreste zur Verfügung stehen werden für 2019 keine weiteren Mittel etatisiert.

 

Ist geplant im Landkreis Da/DI weiterhin eine 5000 Menschen fassende Großsporthalle (wohl in Groß Bieberau) zu bauen?

 

Planungen seitens des Da-Di-Werks gibt es dazu keine.

 

5.      Anpassung der Rettungsdienstgebühren!

 

  • was bedeutet das konkret? Wer ist davon in welcher Art und Weise betroffen? Wer muss mehr zahlen und wer weniger?

 

Die Rettungsdienstgebühr ist die Gebühr für die Nutzung der Zentralen Leitstelle
des Landkreises zur Bearbeitung von Hilfeersuchen und der daraus resultierenden Abwicklung von Rettungsdiensteinsätzen. Sie ist gemäß § 9 HRDG pro Rettungsdiensteinsatz von den beauftragten Leistungserbringern zu zahlen und dient
zur Deckung der Betriebskosten der Zentralen Leitstelle.  Nach Umstrukturierung der Rettungsdienstbereiche zum Jahresbeginn 2017 erfolgte nach Abstimmung mit den Leistungsträgern die Entscheidung zur Beibehaltung des bis dato gültigen Gebührensatzes (47,82 € / pro Einsatz). Bedingt durch die Erhöhung der Einsatzzahlen und die Anpassungen der Aufwände im Bereich der Zentralen Leitstelle wird eine Neuberechnung des Gebührensatzes auf Grundlage der Datenbasis für das Jahr 2018 erfolgen.

 

6.      Annahme bzw. Ziel geringerer Bedarfsgemeinschaften in der KfB (1721 TDE)

 

  • wie soll dieses Ziel erreicht werden?

Bitte um Mitteilung konkreter Beispiele?

(wir in Reinheim sehen einen Anstieg der Bedarfszahlen SGB II…

 

Die nachhaltige Integrationsarbeit der Kreisagentur für Beschäftigung sowie die aktuell gute Lage am Arbeitsmarkt haben dazu geführt, dass sich insgesamt die Bedarfsgemeinschafts-zahlen sowie die Personen im Leistungsbezug des SGB II, trotz allen Befürchtungen und Erwartungen und trotz der Anstiege aufgrund der Flüchtlingswelle aus den Jahren 2016/2017, seit 2018 langsam auf einem relativ guten Niveau mit einem letztendlich gemäßigtem Anstieg eingependelt haben. Dieses Niveau gilt es in 2019 durch weiterhin  intensive und qualitativ hochwertige Integrations- und Qualifikationsarbeit der Kreisagentur für Beschäftigung zu halten. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen und eingehalten werden. Hierzu gehört unter anderem die Sicherstellung der Ausstattung mit qualifiziertem und engagiertem Personal durch entsprechende Personalgewinnungs- u. -erhaltungsmaßnahmen in Form von attraktiver und gerechter Bezahlung, unverzüglicher Ausschreibung und Wiederbesetzung vakanter Stellen sowie einer entsprechenden Würdigung und Wertschätzung der geleisteten Arbeit durch Verwaltung, Politik und Kreistag.

 

7.      Korrektur Fallzahlentwicklung SGB II

 

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich SGB XII – in der Grundsicherung im Alter – die Fallzahlen an! Wie soll die Korrektur der Fallzahlentwicklung genau geschehen? Bitte um Konkretisierung der Daten?

 

Die Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung haben, mit Ausnahme der Verwaltungskosten, keine Auswirkung auf das Haushaltsergebnis, da sie zu 100 % vom Bund erstattet werden. Im Übrigen soll durch ein umfassendes Beratungsangebot auf vorrangige Leistungserbringer hingewiesen und damit der Leistungsumfang im SGB XII reduziert werden.

 

8.      Steigerung des ÖPNV um max. 500 TDE pro Jahr

 

  • Bitte um Konkretisierung dieses unverbindlichen Satzes. Für was Steigerung – wie und wo wirkt sich das aus?

 

Die Aussage im Haushaltssicherungskonzept ist als Zielvorgabe zu verstehen. Die Vertretungen des Landkreises in den Gremien der für den ÖPNV verantwortlichen Beteiligungen haben damit darauf hinzuwirken, dass dieser Vorgabe dort Beachtung geschenkt wird.

 

9.      Entwicklung des KfA Ausgleichsvolumen ge, den Orientierungsdaten des HmdIS vom 13.09.2018 sowie stabiler Anteil des Landkreises an diesem Aufkommen.

 

  • mit diesem unverbindlichen Satz kann die Linke nichts anfangen. Was heißt das konkret?

 

Bei der mittelfristigen Finanzplanung wird unterstellt, dass sich das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs wie vom Land prognostiziert entwickeln wird. Dort werden Steigerungsraten von 8 %, 4 % bzw. 3 % für die Jahre 2020 bis 2022 vorhergesagt. Der kommunale Anteil des Landkreises an diesem Ausgleichsvolumen ist sowohl bei den Schlüsselzuweisungen, als auch bei den Umlagegrundlagen seit 2016 sehr stabil, so dass dies als Grundlage für die Vorschaurechnung herangezogen wurde.

 

10.  Deckelung des Zuschusses an die Kreiskliniken auf 4 Mio. Euro.

 

  • 2017 betrugen die Schulden der Kreiskliniken 7,5 Mio. Auf welchen Grundlagen basiert diese Deckelung des Zuschusses für die Kreiskliniken? Wie ist der Zuschuss unter dem Aspekt des Neu/Umbau für die Jahre bis 2021 zu bewerten? Welche Folgen finanzieller und personeller Art haben diese Deckelung? Was geschieht – sollte ein höherer Zuschuss nötig sein- mit diesen Mehrkosten?

 

Die Aussage im Haushaltssicherungskonzept ist als Zielvorgabe zu verstehen, die so in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung eingearbeitet ist. Die Umsetzung und damit konkrete Ausgestaltung obliegt der Betriebsleitung. Sollte ein höherer Zuschuss nötig werden haftet dafür wie in der Vergangenheit auch der Landkreis.

 

11.  Welche Auswirkungen finanzieller Art sieht die Kreisverwaltung, wenn ab 2020 die Schuldenbremse für den Landkreis Darmstadt Dieburg gilt?

 

Eine ab 2020 für den Landkreis geltende Schuldenbremse ist nicht bekannt. Insofern können auch die Auswirkungen nicht eingeschätzt werden.

 

12.  Der Bundesanteil für die KDU stieg von 32,4,% (2008) auf 34,7% (2009) um 7%!

 

Die durchschnittliche Miete pro Bedarfsgemeinschaft stieg von 430 € (2008) auf 475 € (2009)

 

Wie hoch werden die KDU (Mieten) ab 1.2.2019 steigen?

Ist geplant diese dann höheren KDU (Miete) auch ab 1.2.2019 alle Bedarfsgemeinschaften zu vergüten – oder handhabt die kFB wein Vorgehen wie 2018?(Man gewährte die höheren Mieten nur den auslaufenden Bescheiden und verwies hier für die Hilfesuchenden auf einen Überprüfungsantrag (SGB X /§44)?

Wie hoch waren die Personenstärke pro BG bei der Berechnung der durchschnittlichen Mieten pro BG?

 

Die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft betrugen zur Jahresmitte 2018 rund 440,00 € / Bedarfsgemeinschaft / Monat. Damit sind die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft in 2018 stärker angestiegen als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung angenommen. Die nun schon mehrere Jahre anhaltende Entwicklung am Wohnungsmarkt für dazu, dass weiterhin mit einem starken Anstieg der durchschnittlichen Kosten der Unterkunft zu rechnen ist, so dass wir derzeit bei unseren Planungen von rund 475,00 € / Bedarfsgemeinschaft / Monat für 2019 ausgehen. Wie sich diese Kosten tatsächlich entwickeln werden, kann unsererseits nicht beurteilt werden und ist ein Blick in die umgangssprachliche Glaskugel. Den steigenden Mieten wird jedoch mit der Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Angemessenheit von Kosten der Unterkunft der KfB zum Jahresende 2018 Rechnung getragen. Die Vorgehensweise zur Anerkennung erfolgt analog der Vorjahre.

Die durchschnittliche Personenstärke pro BG  beträgt derzeit etwa 2,1 Personen.