Nachtrag: 14.11.2018
Sitzung: 03.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1885-2018/DaDi
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschafsjahr 2018 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:
1. Haushaltssatzung
Der
Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Nachtragshaushaltssatzung
des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2018 in seiner Sitzung am
XX.XX.XXXX wie folgt beschlossen:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:
im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird von 31.293 € um 1.544.000 € auf 1.575.293 € angehoben.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2018 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, wird um 1,2 Mio. € auf 40.885.435 € angehoben.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 11.12.2017 beschlossene Stellenübersicht 2018.