Nachtrag: 14.11.2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschafsjahr 2018 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:

 

 

 

1.  Haushaltssatzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Nachtragshaushaltssatzung des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2018 in seiner Sitzung am 10.12.2018 wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

 

 

im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird von 31.293 € um 1.544.000 € auf 1.575.293 € angehoben.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2018 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, wird um 1,2 Mio. € auf 40.885.435 € angehoben.

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5 Stellenübersicht

 

Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 11.12.2017 beschlossene Stellenübersicht 2018.