Nachtrag: 12.11.2018
Sitzung: 03.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1962-2018/DaDi
Beschlussvorschlag:
- Welche Maßnahmen der Effizienzsteigerung in der Verwaltungsorganisation wurden aus
dem KGSt–Prozess in die Umsetzung gebracht bzw. werden zukunftsorientiert konkret
geplant? Bitte die Maßnahme und das dazugehörige Einsparpotential in € angeben.
Ziel des Projektes war es, die Kreisverwaltung und ihr
Verwaltungshandeln in Reaktion und Vorbereitung auf die sich heute bereits
abzeichnenden Herausforderungen, wie z. B. die demografische
Bevölkerungsentwicklung oder die Entwicklung der Finanzsituation des
Landkreises, zu optimieren und dabei unter Beteiligung aller Interessensträger
Wege zu finden, knappe Ressourcen zukünftig ziel- und wirkungsorientiert
einzusetzen. Eine belastbare Zukunftsplanung kann nur erfolgen, wenn die für
das derzeitige und zukünftige Handeln maßgeblichen Rahmenbedingungen bekannt,
analysiert und bewertet sind. Die Arbeit soll gerechter verteilt, mit dem
vorhandenen Personal die Aufgaben optimiert erledigt und das Führungsverhalten
für alle transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Nicht beabsichtigt
war die Streichung von Stellen, sondern eine angestrebte gerechtere
Verteilung der Arbeit und eine qualitative Steigerung der erbrachten
Leistungen. Bezüglich der Ergebnisse wird auf die Vorlage 3316-2016 verwiesen.
Eine Quantifizierung von Ergebnissen aus dem
Prozess ist nicht möglich. Dies betrifft auch den Bereich Personal, da es wie
ausgeführt nicht um die Streichung von Stellen gegangen ist, sondern die
gerechtere Verteilung der Arbeit und eine qualitative Steigerung der erbrachten
Leistungen.
- In welchem Umfang wurden/werden aus dem KGSt-Prozess oder aus sonstigen
organisatorischen Maßnahmen Einsparungen bei der Personalbewirtschaftung
erwartet. Welche Bereiche waren oder werden betroffen sein?
Siehe 1.
- Im Haushaltssicherungskonzept werden u.a. veränderte Standards bei Baumaßnahmen
(Schulbau, Krankenhausneubau etc.) genannt. Welche Standards werden hier aus der
Schulbauleitlinie in Erwägung gezogen und wie hoch ist das geplante Einsparpotential in €?
Nach § 9 HGO
ist der Kreistag das oberste Organ der Kommune und trifft die wichtigen
Entscheidungen. Dazu gehört auch das Festlegen von Rahmen- und Leitlinien und
damit auch Standards, nach denen die Verwaltung ihre Aufgaben zu erfüllen hat.
Aus diesem Grunde werden auch die Schulbauleitlinien dem Kreistag zur
Entscheidung vorgelegt. Die Formulierung im Haushaltssicherungskonzept ist als
Zielvorgabe zu verstehen und müsste zur Umsetzung vom Kreistag aufgegriffen
werden.
- Wie werden bei Sach- und Dienstleistungen die Einsparungen gemonitort
(Zielvereinbarungen mit Einsparpotential im jeweiligen Fachbereich und ¼- bzw. ½-
jährige Berichte)?
Sofern
Zielvorgaben ausgesprochen werden erfolgt die Erfassung der Einsparvorgabe im
internen Berichtswesen und kann sowohl von der mittelbewirtschaftenden Stelle
als auch vom zentralen Controlling jederzeit überwacht werden. Im Berichtswesen
erfolgt die Berücksichtigung im „fortgeschriebenen“ Haushaltsansatz.
- Welche Maßnahmen der Kostenreduzierung im ÖPNV werden in die Umsetzung gebracht?
Wie hoch ist das damit verbundene Einsparpotential?
Die Umsetzung
von Maßnahmen im ÖPNV erfolgt durch die Dadina und die heag mobilo. Eine
Einsparung ist nach der Ergänzungsvorlage nicht erkennbar.
- Beim Neubau der Kreisklinik in Groß-Umstadt sind auf Grund der jetzt festgestellten
Bodenverhältnisse umfangreichere Gründungsarbeiten erforderlich. In welcher Höhe
werden die sich daraus zu erwartenden Mehrkosten bewegen?
Die Mehrkosten für die geänderte Gründung belaufen sich gemäß
Planungsstand auf ca. 540.000 €.