Nachtrag: 12.11.2018

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Welche Maßnahmen der Effizienzsteigerung in der Verwaltungsorganisation wurden aus

dem KGSt–Prozess in die Umsetzung gebracht bzw. werden zukunftsorientiert konkret

geplant? Bitte die Maßnahme und das dazugehörige Einsparpotential in € angeben.

 

Ziel des Projektes war es, die Kreisverwaltung und ihr Verwaltungshandeln in Reaktion und Vorbereitung auf die sich heute bereits abzeichnenden Herausforderungen, wie z. B. die demografische Bevölkerungsentwicklung oder die Entwicklung der Finanzsituation des Landkreises, zu optimieren und dabei unter Beteiligung aller Interessensträger Wege zu finden, knappe Ressourcen zukünftig ziel- und wirkungsorientiert einzusetzen. Eine belastbare Zukunftsplanung kann nur erfolgen, wenn die für das derzeitige und zukünftige Handeln maßgeblichen Rahmenbedingungen bekannt, analysiert und bewertet sind. Die Arbeit soll gerechter verteilt, mit dem vorhandenen Personal die Aufgaben optimiert erledigt und das Führungsverhalten für alle transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Nicht beabsichtigt war die Streichung von Stellen, sondern eine angestrebte gerechtere Verteilung der Arbeit und eine qualitative Steigerung der erbrachten Leistungen. Bezüglich der Ergebnisse wird auf die Vorlage 3316-2016 verwiesen.

Eine Quantifizierung von Ergebnissen aus dem Prozess ist nicht möglich. Dies betrifft auch den Bereich Personal, da es wie ausgeführt nicht um die Streichung von Stellen gegangen ist, sondern die gerechtere Verteilung der Arbeit und eine qualitative Steigerung der erbrachten Leistungen.

 

  1. In welchem Umfang wurden/werden aus dem KGSt-Prozess oder aus sonstigen

organisatorischen Maßnahmen Einsparungen bei der Personalbewirtschaftung

erwartet. Welche Bereiche waren oder werden betroffen sein?

 

Siehe 1.

 

  1. Im Haushaltssicherungskonzept werden u.a. veränderte Standards bei Baumaßnahmen

(Schulbau, Krankenhausneubau etc.) genannt. Welche Standards werden hier aus der

Schulbauleitlinie in Erwägung gezogen und wie hoch ist das geplante Einsparpotential in €?

 

Nach § 9 HGO ist der Kreistag das oberste Organ der Kommune und trifft die wichtigen Entscheidungen. Dazu gehört auch das Festlegen von Rahmen- und Leitlinien und damit auch Standards, nach denen die Verwaltung ihre Aufgaben zu erfüllen hat. Aus diesem Grunde werden auch die Schulbauleitlinien dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt. Die Formulierung im Haushaltssicherungskonzept ist als Zielvorgabe zu verstehen und müsste zur Umsetzung vom Kreistag aufgegriffen werden.

 

  1. Wie werden bei Sach- und Dienstleistungen die Einsparungen gemonitort

(Zielvereinbarungen mit Einsparpotential im jeweiligen Fachbereich und ¼- bzw. ½-

jährige Berichte)?

 

Sofern Zielvorgaben ausgesprochen werden erfolgt die Erfassung der Einsparvorgabe im internen Berichtswesen und kann sowohl von der mittelbewirtschaftenden Stelle als auch vom zentralen Controlling jederzeit überwacht werden. Im Berichtswesen erfolgt die Berücksichtigung im „fortgeschriebenen“ Haushaltsansatz.

 

  1. Welche Maßnahmen der Kostenreduzierung im ÖPNV werden in die Umsetzung gebracht?

Wie hoch ist das damit verbundene Einsparpotential?

 

Die Umsetzung von Maßnahmen im ÖPNV erfolgt durch die Dadina und die heag mobilo. Eine Einsparung ist nach der Ergänzungsvorlage nicht erkennbar.

 

  1. Beim Neubau der Kreisklinik in Groß-Umstadt sind auf Grund der jetzt festgestellten

Bodenverhältnisse umfangreichere Gründungsarbeiten erforderlich. In welcher Höhe

werden die sich daraus zu erwartenden Mehrkosten bewegen?

 

Die Mehrkosten für die geänderte Gründung belaufen sich gemäß Planungsstand auf ca. 540.000 €.