Herr Dr. Kehrer beantwortet die Anfrage aus den letzten beiden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses bzgl. dem elektronischen Versand der Sitzungsunterlagen wie folgt:

In der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung am 14.12.2018 wird eine Liste ausgelegt werden, auf der sich die Verbandsmitglieder eintragen können, die die Zustellung der Unterlagen zusätzlich per E-Mail wünschen.

 

 

 

Herr Dr. Lutz fragt nach, ob bei einem Sterbefall und der damit verbundenen Ummeldung eines Gefäßes eine Sterbeurkunde vorgelegt werden muss?

 

Herr Dr. Kehrer gibt zur Antwort, dass eine Sterbeurkunde vorgelegt werden muss, falls die Ehepartnerin/der Ehepartner neuer Hauseigentümer wird.

Beim Verkauf eines Grundstücks muss der Grundbuchauszug vorgelegt werden.

 

 

 

Da keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt stellvertretender Ausschussvorsitzender Lautenschläger um 17:26 Uhr die Sitzung.