Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag des Landkreises Darmstadt Dieburg beschließt – bis 01.07.2019- die angemessenen Mieten incl. Nebenkosten für Bezieher/innen von Sozialleistungen auf Basis des § 12 der Wohngeldgesetze + 10 % Sicherheitszuschlages als Kaltmieten und Nebenkosten zu vergüten. Die wird im Odenwaldkreis mit großem Erfolg und weniger Rechtsstreitigkeiten so praktiziert.

 

2.      Der Kreistag anerkennt, dass in der Frage angemessene der vom Bundesgesetzgeber Begriff „angemessene Wohnkosten“ nicht klar formuliert wurde. Dies führt – auch wegen der angespannten Lage auf dem bezahlbaren Wohnungsraum zu einer verschärften Lage und einer sozialen Spaltung in unserem Landkreis.

 

3.      Der Kreistag stellt fest, dass der Beschluss des Präsidiums des Deutschen Landkreistages (9./10.01.2018) für eine Neuregelung des Begriffes „angemessene Mieten“ im SGB II und SGB XII zu keiner baldigen Änderung führt und dass das Arbeitsministerium in dieser Frage kein neues Gesetz plant. Daher ist eine zeitnahe Anpassung an den § 12 der WOGG- wie vom Sozialgericht gefordert- nötig.

 

4.      Der Kreistag beschließt entsprechende Mittel bis zum 01.07.2019 im Haushalt 2019 bereit zu stellen.