Anfrage der Fraktion FALD:
Laut Bescheid über die Ablösung von Kassenkrediten im
Rahmen der HESSENKASSE vom
13. August 2018 ergibt sich ein zur Berechnung des Schuldenerlasses der
Schulden ein Betrag von 112.200.000 € (Vorlage 1804-2018/DaDi). Dass man auf
Pump finanzierte Unternehmen und Aufgaben irgendwann einmal zurückzahlt ist
Teil unserer Geldordnung. Hier wird hälftig der
Schuldenberg erlassen bei gleichzeitiger Tilgung der Restschuld, die wiederum vorgegeben ist.
Es ergeben sich folgende Fragen zum eingebrachten Haushaltsplan 2019:
- Über welche Sachkonten
werden die fälligen 7.319.325 € verbucht oder berücksichtigt?
Der Betrag ist
als „Auszahlung an das Sondervermögen Hessenkasse“ auf das Konto 846 zu buchen.
- Gibt es überhaupt eine Buchung bei Einbehaltung der 7.319.325 €?
Ja, siehe 1.
- Sind durch die Tilgung Haushaltssperren zu erwarten? Wenn ja, wo am wahrscheinlichsten?
Dies ist zum
heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar und ergibt sich erst im Zuge der
Haushaltsausführung.
- Durch welche Maßnahmen werden eventuelle Haushaltssperren vermieden?
Durch einen
positiven Haushaltsverlauf.
- Werden die Eigenbetriebe ihre Kreditlinien erhöhen müssen, z.B. durch Erhöhung von Bürgschaften des Landkreises?
Die Hessenkasse
hat keinen Einfluss auf die Kreditlinien der Eigenbetriebe.
- Werden durch eine übergreifende Kostendeckung der Produktgruppen Verschiebungen im Haushaltsplan 2019 erfolgen? Ist dies absehbar?
Die
Deckungsfähigkeit dient der Flexibilisierung des Haushalts bei unvorhersehbaren
Veränderungen. Wäre dies heute erkennbar würde gleich dementsprechend geplant.
- Wie hoch ist der Gesamtumfang der freiwilligen Geldleistungen im Haushaltsplan 2019?
3.749.050 Euro.