Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Bereits im März 2015 wurde Glyphosat durch die Internationale Krebsagentur IARC der WHO als „wahrscheinlich kanzerogen beim Menschen“, und damit in die 2. höchste Risikostufe eingestuft. Ebenfalls im Jahr 2015 kamen 96 unabhängige internationale (auch deutsche) Krebsforscher zu dem Ergebnis, dass „sich Fälle von Lymphdrüsenkrebs bei Menschen, die Glyphosat ausgesetzt waren, häufen“, was sie im Vorfeld der Zulassungsverlängerung in einem offenen Brief u.a. an die EU darlegten.

 

Seit 07. Juli 2017 ist Glyphosat in Kalifornien als „potentiell krebsauslösend“ eingestuft. Im August 2018 verurteilte ein Geschworenengericht in San Francisco Monsanto/Bayer u.a. wegen Verschweigens der karzinogenen Eigenschaft von Glyphosat zu Schadenersatzzahlungen an einen an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Mann. Nach Widerspruch durch Monsanto/Bayer im September 2018 wurde das erstinstanzliche Urteil im Oktober 2018, mit reduzierter Schadenssumme, jedoch bestätigt.

 

Glyphosat wird durch die großflächige Vernichtung von „Unkräutern“ für den Verlust der Artenvielfalt und damit einhergehend auch das Insektensterben verantwortlich gemacht.

 

Trotzdem stimmten im November 2017 18 von 28 EU-Ländern (mit Hilfe der weisungswidrigen Zustimmung des damaligen CSU-Bundeslandwirtschaftsministers) für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat für weitere 5 Jahre in der EU.

 

In Deutschland werden jährlich zwischen 5.000 und 5.500 Tonnen Glyphosat auf Feldern und Äckern ausgebracht. Zusätzlich in Grün- und Freiflächen, an Gleisanlagen der DB etc.

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

1.      Laut Angaben des BUND verzichteten im Jahr 2016 schon 181 Kommunen in Deutschland bei der Pflege ihrer Grün- und Freiflächen auf die Verwendung von Glyphosat. Sind auch Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg darunter?

 

Es sind drei Städte/Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg bekannt, die nach eigenem Bekunden bei der Pflege ihrer Freiflächen auf den Einsatz von Glyphosat verzichten.

 

2.      Da Glyphosat nicht selektiv wirkt, wird Glyphosat im Landkreis Darmstadt-Dieburg als Vorauflaufherbizid verwendet?

 

Davon ist auszugehen.

 

3.      Wird im Landkreis Darmstadt-Dieburg genverändertes Saatgut (Glyphosat-Resistenzen), insbesondere im Anbau von Mais für Biogasanlagen verwendet?

 

In Deutschland sind nach unserem Kenntnisstand genmanipulierte Pflanzen für die landwirtschaftliche Produktion nicht zugelassen.

 

4.      Wird im Landkreis Darmstadt-Dieburg die Sikkation angewendet? Falls ja, wie oft?

 

In der Vergangenheit wurde im Landkreis Darmstadt-Dieburg Glyphosat auch zur Sikkation eingesetzt. Der Einsatz ist allerdings seit Aufkommen der öffentlichen Diskussion ersichtlich zurückgegangen. Fallzahlen liegen dem Landkreis  jedoch nicht vor.

 

5.      Wie viel in % machen im Landkreis Darmstadt-Dieburg in etwa die Feld- und Ackerflächen aus, die regelmäßig mit Glyphosat behandelt werden?

 

Der (regelmäßige) Einsatz von Glyphosat auf Ackerflächen wird nicht erfasst.

 

6.      Wie viel in % machen im Landkreis Darmstadt-Dieburg in etwa die Feld- und Ackerflächen aus, auf denen natürlicher Anbau, ohne Agrochemie insbesondere Glyphosat, betrieben wird?

 

Es existiert keine begriffliche Abgrenzung zwischen „natürlichen“ und anderen Anbauweisen. Überdies setzen nicht alle konventionell wirtschaftende Betriebe Glyphosat regelmäßig bzw. auf allen Betriebsflächen ein. Letztlich kann man einen durchgehenden Verzicht auf Glyphosat nur bei Betrieben unterstellen, die einem Anbauverband ökologisch wirtschaftender Betriebe angeschlossen sind bzw. nach den Regelungen der EU – Bioverordnung wirtschaften.

 

Die Ackerfläche dieser Betriebsgruppe beträgt im Landkreis Darmstadt-Dieburg nach der Agrarstrukturerhebung 2016 ca. 1.255 ha bzw. 4,8 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Dabei ist zu beachten, dass der Anteil dieser Betriebsgruppe seit 2016 weiter gestiegen ist.

 

7.      Gibt es verlässliche Zahlen, wie hoch der jeweilige Ertrag auf beiden Flächen (Glyphosat und natürlicher Anbau) differiert?

 

Nein.

 

8.      Wegen der starken Adsorption im Boden ist Glyphosat zwar nur in geringen Mengen im Grundwasser nachweisbar, allerdings wird auch weniger als 1% des ausgebrachten Glyphosats wieder ausgespült. Die Halbwertszeit von Glyphosat beträgt durchschnittlich 32 Tage. Bei 2-3 Ausbringungen im Jahr kommt ein sehr langer Zeitraum für den Abbau zustande. Sind dem Landkreis Fälle von gehäuften Krebserkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Auffälligkeiten bei Menschen und/oder Säugetieren insbesondere in Neubaugebieten, die auf jahrzehntelang agrochemisch behandelten Feld- und Ackerflächen entstanden, bekannt?

 

2–3 Glyphosatanwendungen pro Jahr sind als Durchschnittswert unseres Erachtens zu hoch angesetzt. Weitere Informationen hierzu liegen uns nicht vor.