Beschlussvorschlag:
Gemäß der Vorlage 0957-2017/DaDi (Aktenzeichen 012-007) und dem getätigten Beschluss wird durch den Kreistag festgestellt, dass bei den aufgeführten mittelbaren Beteiligungen ein Ausschuss zur Einsicht in die Akten nach § 29 HKO zulässig ist.