Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag Darmstadt Dieburg beschließt gem. § 57 des Finanzausgleichsgesetzes, dass im Haushalt 2019 ein „Ausgleichsstock „ für finanzschwache Kommunen in Höhe von max. bis zu 100.000 € ausgewiesen wird. Der Begriff „finanzschwache Kommunen richtet sich an den Regeln des bis 2015 gewährten Finanzausgleichsstock.

 

2.      Der Kreistag setzt sich dafür ein, dass die Haushaltswirtschaft von § 92 Abs 3 Satz 1 der hess. Gemeindeordnung im Landkreis Darmstadt Dieburg für außergewöhnliche Belastungen ausgewiesen wird und daher ausgeglichen ist.