Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FALD:

 

Bei einer vollumfänglichen Betrachtung der verschiedenen notwendigen Investitionen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung des Landkreises, vor allem im ländlichen Raum, ergeben sich zunächst folgende Feststellungen:

 

  • In der Hanglage bauen bedeutet erfahrungsgemäß einen erheblichen Mehrkostenaufwand in zweistelligen Prozentbereich.
  • Die Hanglage beinhaltet auch ein zu ermittelndes Risiko über die Bergstabilität in seiner geologischen Struktur.
  • Die bestehende Verkehrsinfrastruktur in einem Wohngebiet mit Rettungsdienst, ÖPNV und Stellplatzmangel und Verkehrsaufkommen ist unzureichend.
  • Anstehende bauliche Investitionen, wie ein Pflegestützpunkt und eine Rettungsleitstelle, gegebenenfalls auch Arztpraxen, lassen wirtschaftliche Betrachtungen zu, über einen modernen angebrachten gemeinsamen Standort im Ostkreis zu.
  • Die Zusammenführung in einen Campus der Medizinischen Versorgung könnte Modellcharakter wie beim Schulbauprogramm sein, da wirtschaftlich sowohl in der Investition, als auch bei der Betreibung Fixkosten senkend.
  • Hinweis: „Keinen neuen Wein in alte Schläuche“

 

 

Hinsichtlich dieser Diskussion stelle ich folgende Fragen:

 

  1. Ist es unserer Exekutive grundsätzlich möglich in den vorher gebrachten Anmerkungen ein Gesamtkonzept in Erwägung zu ziehen?

 

Das Gesamtkonzept der Kreiskliniken wird derzeit fortgeschrieben. Es ist beabsichtigt, im
Frühjahr 2019 mit der Überarbeitung der Masterplanstudie2008 zu starten, um ein
Gesamtkonzept für die Liegenschaft für die nächsten Jahre zu erstellen.

 

  1. Ist es nicht denkbar, auf einer „grünen Wiese“ nicht nur Investitionskosten zu senken, sondern auch mit den schon erarbeiteten Planungsergebnissen der Verantwortlichen einen vergleichbares zeitliches Ergebnis in einer Fertigstellung zu erzielen, indem man das Bettenhaus gleich an einen neuen Standort platziert und das andere Notwendige nachzieht (Rochade)?

 

Auf Grundlage einer Masterplanstudie wurde in 2008 die Entscheidung zum Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit getroffen. Die Beibehaltung und Weiterentwicklung des Standortes wurde damit festgeschrieben. Der damalige Masterplan wird gegenwärtig aktualisiert. Ein Verlagern des Standortes „auf die grüne Wiese“ ist mit der Rückzahlung der Fördergelder (40 Mill. EURO) verbunden und damit ausgeschlossen.