Anfrage der Fraktion der FALD:
Die Fehlzeiten von Mitarbeitern ist auch eine Kennzahl hinsichtlich der Attraktivität und der Arbeitsverdichtung am Arbeitsplatz. Wie aus den bisher geführten Dialogen mit Wirtschaftsvertretern und anderen Führungskräften und deren Betroffenen ist auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes ein über die Arbeitsplatzverordnungen ein attraktives Attribut um neue qualifizierte Mitarbeiter zu werben und zu binden. Am Arbeitsplatz verbringt man bekanntlich
die meiste Lebenszeit.
Hinsichtlich dieser Diskussion stellen wir folgende Nachfragen:
- Gibt es eine anomynische Fehlzeitenstatistik für die Kreisverwaltung?
Nein.
- Ist die Fehlzeitenstatistik nach den Fachbereichen aufgegliedert?
Entfällt.
- Wird eine Fehlzeitenstatistik in überschaubaren regelmäßigen Abständen erstellt? Wenn ja, in welchen?
Nein.
- Wird eine Korrelation zwischen den Mitarbeiterbeurteilungen und der anomischen Fehlzeitenstatistik gemacht?
Nein.
- Werden die verantwortlichen Führungskräfte hinsichtlich der Mitarbeiterführung ausreichend geschult?
Ja.
Im Rahmen unserer
Führungskultur bilden die Führungsgrundsätze des Landkreises Darmstadt-Dieburg
den Maßstab für das Führungshandeln in der Kreisverwaltung.
Aus diesen ergeben sich viele konkrete Anforderungen an die Ausgestaltung der
Führungsrolle.
Unterstützung für eine
zugleich motivierende wie aktive Wahrnehmung der Führungsrolle erhalten die
Führungskräfte deshalb seit mehreren Jahren durch entsprechende Schulungen
(Module 1 bis 3), die verpflichtend von allen Führungskräften zu besuchen sind.
Inhalte sind u.a. folgende Themen:
·
Führungsstil, -haltung und -rolle,
·
Achtsamkeit in Führung und Selbstführung
·
Führung und Kommunikation im Team
·
Dynamiken in Teams und die Herausforderungen
an Führung kennenlernen
·
Führen der strukturierten Jahresgespräche
·
Reflexion des erlebten Führungsalltags und
der spezifischen Herausforderungen
·
Erkennen, Verstehen und Umgehen mit
Konflikten
·
Erfolgreich führen – Gesundheit erhalten
Mit dem „Handbuch für
Führungskräfte“ der Kreisverwaltung steht für die Führungsaufgabe außerdem ein
praktischer Ratgeber zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Führungskräften
im hausinternen Fortbildungsprogramm weitere Führungskräfteseminare angeboten.
Nach dem Konzept der „kollegialen Beratung“ gibt
es in der Kreisverwaltung auch Gruppen von Führungskräften, die sich in
Personalfragen gegenseitig qualifiziert beraten.
- Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es zur Mitarbeitermotivation? a) für die Führungskräfte, b) für die Betroffenen
Siehe hierzu den nachstehenden
Auszug aus dem Handbuch für Führungskräfte der Kreisverwaltung
Darmstadt-Dieburg.
BEM - Betriebliches
Eingliederungsmanagement (Langzeiterkrankte)
Die Führungskräfte bzw.
nahestehende Kolleginnen und Kollegen sollten versuchen, den Kontakt zu den
Erkrankten zu halten.
Das Betriebliche
Eingliederungsmanagement (BEM) richtet sich an Bedienstete, die in innerhalb
der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt
arbeitsunfähig erkrankt waren.
Ziel des BEMs: Durch geeignete
Maßnahmen soll die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden bzw. erneuter
Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden, damit die Beschäftigungsfähigkeit
dauerhaft erhalten bleibt.
Informationspflicht: Der
Fachbereich Personal (bei Auszubildenden die
Ausbildungsleitung) informiert die/den Mitarbeiter/in über Ziel des
betrieblichen
Eingliederungsmanagements und
holt die Zustimmung zu einem Gespräch mit den genannten Beteiligten ein.
Die/der Betroffene wird insbesondere darauf hingewiesen,
dass
·
sie/er nicht verpflichtet ist über die
Ursache der Arbeitsunfähigkeit Auskunft
zu erteilen,
·
Fragen nach dem detaillierten Krankheitsbild
oder privaten Umständen, wie
z.B. persönlichen und familiären Schwierigkeiten oder typischen Erkrankungen in
der Familie, nicht gestellt werden und
·
die Durchführung des betrieblichen
Eingliederungsmanagements auf freiwilliger Basis erfolgt und keine
personalrechtlichen Konsequenzen hat.
Die Gesprächsteilnehmenden am
BEM Gespräch sind:
- Die/Der erkrankte/r
Mitarbeiter/in (vorherige Zustimmung erforderlich)
- Die/der zuständige/r
Personalsachbearbeiter/in
Auf Wunsch des Mitarbeitenden
können:
- Die direkte
Führungskraft (bei Auszubildenden die Ausbildungsleitung)
- Der Personalrat
- Die örtliche
Schwerbehindertenvertretung
- Die
Gesundheitsbeauftragte
- Eine Person des
Vertrauens
als weitere
Gesprächsteilnehmende gewählt werden.
Ablauf: Die
Gesprächsteilnehmenden werden von dem Fachbereich Personal zu dem Gespräch
eingeladen. Das Gespräch wird mit einem Gesprächsprotokoll dokumentiert.
Informationen welche die Privatsphäre der/des Mitarbeiterin/s betreffen (z. B.
Angaben zum persönlichen Umfeld), werden nicht dokumentiert. Der/die
Mitarbeiter/in erhält eine Zweitausfertigung des Protokolls. Das Protokoll wird
nicht Bestandteil der Personalakte, sondern im Fachbereich Personal in einem
eigenen Archiv aufbewahrt.
Unterstützende Maßnahmen:
Geeignete Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit können
u.a. sein:
- ergonomische
Arbeitsplatzgestaltung
- Veränderungen von
Arbeitsabläufen und/oder Arbeitsinhalten
- Beschaffung
technischer Arbeitshilfen (über Fachkraft für Arbeitssicherheit)
- weitere
Qualifizierung
- stufenweise
Wiedereingliederung und innerbetriebliche Umsetzung
- Gibt es ein gewünschtes Leistungsverzeichnis von Seiten der gesetzlichen
Mitarbeitervertretung?
Nein.
- Gibt es eine Supervision für die einzelnen Fachbereiche? Wenn ja, wer nimmt daran teil?
Ja.
Supervisionen werden regelmäßig
von den Mitarbeitenden des Jugendamts und der Kreisagentur für Beschäftigung in
Anspruch genommen.
Im Bedarfsfall erhalten auch
andere Fachbereiche Supervision. Darüber hinaus wird ebenfalls im Bedarfsfall
Coaching angeboten. Ebenso sind auch Teamentwicklungen für Fachbereiche oder
Fachgebiete möglich.
- Können alle Mitarbeiter ihren Mehraufwand der Arbeitszeit in freie Tage zurückbekommen?
Ja.
Im Rahmen der bestehenden
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung bei der Kreisverwaltung können
Bedienstete bei entsprechendem Zeitguthaben mit Zustimmung der vorgesetzten
Person bis zu zwei Arbeitstage im Monat Arbeits- bzw. Dienstbefreiung zum Abbau
erhalten.
- Wie oft wurde in der gesamten Kreisverwaltung die Arbeitszeit im Jahr um zehn (10) Stunden überschritten (z.B. um Fristen einzuhalten)?
Ein Überschreiten der
täglichen Arbeitszeit über 10 Stunden ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich
– siehe hierzu das als Anlage beigefügte Rundschreiben der Kreisverwaltung vom
16.12.2014. Eine Statistik hierzu wird nicht geführt.