Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt bei einer Fremdvergabe (Auslagerung von Dienstleistungen) an einen Dienstleister eine vertragliche Verpflichtung einzubringen, dass alle Mitarbeiter des Dienstleisters in den Geschäftsräumen der einzelnen Einrichtungen des Landkreises einen Stundenlohn erhalten, der mindestens 20% über den gesetzlichen Mindestlohn liegt.