Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1.         Der Kreisausschuss stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Investitionsprogramm und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2018 - 2022 gemäß § 97 Abs. 1 HGO fest.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 530.162.694 Euro und Aufwendungen von 520.831.557 Euro (Überschuss 9.331.137 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 16.902.475 Euro, aus Investitionstätigkeit von -10.079.912 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -9.870.359 Euro (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt

-3.047.796 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 11.071.702 Euro (davon: 3.421.393 Euro Kredite nach dem Kommunalinvestitionsprogrammgesetz),

d)     den Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.480.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Liquiditätskredite  mit 47.000.000 Euro,

f)       die Festsetzung der Kreisumlage auf 35,57 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 17,88 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      das Haushaltssicherungskonzept und

h)      den Stellenplan.

 

2.         Der festgestellte Entwurf wird dem Kreistag zur Beratung und

Beschlussfassung vorgelegt.